Informationen zur Anerkennung
Absprache und Ablauf der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen
Von der Anfrage zur Anerkennung
Die Anerkennung von Leistungen besteht generell aus zwei Teilen:
- Der anfänglichen Anfrage auf Anerkennung
- Der letztlichen Anerkennung von erbrachten Leistungen
-
Ob Leistungen, die Sie im Ausland erbracht haben oder vorhaben zu erbringen, auf Modulteile Ihres Studiums in Konstanz anrechenbar sind, entscheiden die Anerkennenden der jeweiligen Disziplin. Dies sind Fachstudienberaterinnen und -berater Ihres Studiengangs bzw. der Fachbereiche. Eine Übersicht der Anerkennenden der Fachbereiche der Geisteswissenschafltichen Sektion finden Sie in den blauen Boxen auf dieser Seite.
Für die Anfrage auf Anerkennung verwenden Sie bitte die Vorlage, welche wir Ihnen auf dieser Seite in den blauen Boxen zur Verfügung stellen.
Der Ablauf gilt für alle Studierende aller Studiengänge, egal ob Sie einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Austauschprogrammes (Erasmus+, Global) oder selbst organisiert (Free Mover) absolvieren.
Anfrage auf Anerkennung
Für jede Veranstaltung, die Sie im Ausland belegen und für ein (Teil-)Modul Ihres Studiengangs anerkennen lassen möchten, muss vor Beginn des Auslandsaufenthaltes eine Anfrage auf Anerkennung gestellt, also bei der zuständigen Person der jeweiligen Disziplin (bspw. Literaturwissenschaft oder Geschichte) eingereicht, werden. Ziel dieser Anfragen ist es, verbindlich zu klären, ob Ihnen Leistungen aus dem Ausland für (Teil-)Module Ihres Studiengangs anerkannt werden können oder nicht. So haben Sie vor dem Absolvieren einer Veranstaltung im Ausland Klarheit über die Anerkennung in Konstanz und Planungssicherheit für Ihren weiteren Studienverlauf. Anfragen werden per E-Mail oder in persönlichen Sprechstunden gestellt. In jedem Fall müssen Sie ein ausgefülltes Formular "Anfrage auf Anerkennung" parat haben. Entweder Sie senden es als E-Mail-Anhang oder bringen es in die Sprechstunde mit.
- Vorlage zur Anfrage auf Anerkennung
Die im Dokument abgefragten Angaben müssen vollständig angegeben sein. Sollten Angaben fehlen, können Anerkennende keine definitiven Zusagen über die Anrechenbarkeit von Leistungen machen. Sollten Sie mehrere Veranstaltungen bei einer Person anfragen, kopieren und duplizieren Sie bitte die Tabellen „Anfrage auf Anerkennung“ und „Bewertung der Anfrage“ entsprechend oft, füllen Sie sie entsprechend aus und schicken Sie gebündelt an die jeweils zuständigen Anerkennenden.
Um Ihnen und den Anerkennenden einen Überblick über Ihre Seminarplanung im Ausland zu geben, füllen Sie bitte zum Schluss auch die Tabelle „Übersicht der zu belegenden Leistungen und gewünschten Anerkennungen“ aus. Diese Tabelle dient allen (auch Ihnen) als Übersicht. Titel etc. müssen natürlich mit den in den Tabellen gemachten Angaben identisch sein und müssen die Originaltitel der Veranstlatungen enthalten (keine eigenen Übersetzungen).
Schicken Sie die ausgefüllten Anfragen und die Übersicht per E-Mail an die Anerkennenden oder bringen Sie es mit in eine persönliche Sprechstunde. Vergewissern Sie sich auf der Übersicht der Anerkennenden darüber, dass Sie die korrekten Personen anschreiben. Stellen Sie Anfragen gebündelt (nicht immer wieder neue Anfragen in einzelnen E-Mails), und überlegen Sie sich vorab sorgfältig, in welchen Bereichen Sie Leistungen anerkannt haben möchten.
Anerkennende senden Ihnen bei einer Zusage auf Anerkennung entweder das Anfrage-Dokument (elektronisch) unterschrieben zurück oder bestätigen per E-Mail die Anrechenbarkeit. Beide Arten der Rückmeldung sind zulässig, sofern aus dem E-Mail-Text eindeutig hervorgeht, welche Veranstaltung in Konstanz für welchen Modulteil (und mit wie vielen ETCS-Punkten) in welchem Teilstudiengang anerkannt werden kann.
Bewahren Sie die Zusage(n) gut auf, da diese sowohl für die Unterschrift auf Ihrem Learning Agreement als auch (nach erfolgreich absolviertem Auslandsaufenthalt) bei der Beantragung der Verbuchung der Leistungen und ECTS-Punkte, also der tatsächlichen Anerkennung, benötigt werden.
- Sprachliche Fächer
Es gibt in den sprachlichen Fächern je eine Ansprechperson für die Literaturwissenschaft, die Linguistik und die Sprachpraxis (sofern es sich um eine gesprochene Fremdsprache handelt). Das bedeutet, Sie müssen Ihre Anfragen an die jeweils zuständige Person der entsprechenden Teildisziplin Ihres Studienfach senden. Die Übersicht über alle Anerkennenden der Geisteswissenschaftlichen Sektion findet sich in der rechten Spalte auf dieser Seite.
- Alle Studierenden
Sie sollten in jedem Fall mit den Anerkennenden der Bereiche Ihres Studiengangs, in dem Sie sich gerne Leistungen anerkennen lassen möchten, Ihre Möglichkeiten besprechen. Selbst wenn noch keine klaren Aussagen getroffen werden können, weil noch zu wenig Information zu den Veranstaltungen bekannt ist und erst später genauere Anfragen gestellt werden können, wissen Sie anschließend, worauf Sie achten müssen, für welche Veransaltungsart es ggf. mehrere Möglichkeiten gibt, etc.
Anerkennung in Konstanz und Notenumrechnung
Anerkennung, d.h. die Übertragung der erbrachten Leistungen auf Ihr Studienkonto in Konstanz, erfolgt auf Beantragung, d. h. nicht automatisch. Nachdem Sie Ihren Auslandsaufenthalt abgeschlossen haben und alle Prüfungen bewertet wurden, erhalten Sie von der Gastuniversität eine Übersicht der erbachten Leistungen, ein Transcript of Records. Um sich Ihre bestandenen Leistungen nun tatsächlich anerkennen zu lassen, also die Anerkennung zu beantragen, verfahren Sie bitte wie folgt:
Als ehemalige Erasmus+ Outgoings der Fachbereiche Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften senden Sie Ihr
- Transcript of Records der Gastuniversität,
- Ihr(e) Learning Agreement(s I und ggf. II), sowie
- Ihre Confirmation of Stay (die die exakten Aufenthaltsdaten erfasst)
(wer nicht über das Erasmus+ Programm im Ausland war, gibt bitte selbst die exakten Aufenthaltsdaten an)
an die E-Mail-Adresse anerkennung.litlingATuni-konstanz.de . Diese wird von Helke Schmal, Prüfungssekretariat für Anerkennungen von im Ausland erbrachter Leistungen, betreut. Die ausländischen Noten werden dann anhand der Empfehlung für die Umrechnung von Noten der Fachbereiche umgerechnet und alle Leistungen, wie im Learning Agreement angegeben, in Ihrem Studienkonto eingetragen.
Als ehemalige Outgoings der Geschichte wenden sich bitte mit denselben Unterlagen an Dr. Agata Nörenberg und legen Ihrer Bitte um Anerkennung auch die getroffenen Absprachen auf Anerkennung (unterschriebene Anfrageformulare) bei.
Als ehemalige Outgoings der Philosophie wenden sich bitte mit denselben Unterlagen an Dr. Michael Kieninger und legen Ihrer Bitte um Anerkennung auch die getroffenen Absprachen auf Anerkennung (unterschriebene Anfrageformulare) bei. Außerdem reichen Sie bitte das vorausgefüllte Anerkennungsformular des FB Philosophie mit ein.
Als ehemalige Outgoings der Soziologie wenden sich bitte mit denselben Unterlagen an Andreas Romer und legen Ihrer Bitte um Anerkennung auch die getroffenen Absprachen auf Anerkennung (unterschriebene Anfrageformulare oder Bestätigungs-E-Mail) bei. Für die Anerkennung von Leistungen in der Soziologie gibt es eine eigene Webseite. Bitte konsultieren Sie diese.
Als ehemalige Outgoings der Sportwissenschaft wenden sich bitte mit denselben Unterlagen an Dr. Amelie Heinrich und legen Ihrer Bitte um Anerkennung auch die getroffenen Absprachen auf Anerkennung (unterschriebene Anfrageformulare) bei.
Achtung Erasmus+: Anfragen auf Anerkennung als Voraussetzung für das Learning Agreement
Studierende, die über das Erasmus+ Programm im Ausland Leistungen erbringen (möchten), müssen im Vorfeld das Learning Agreement (LA) einreichen. Die Anfragen auf Anerkennung bilden hierfür die Grundlage und müssen vor Ausfüllen des LAs eingereicht und beantwortet sein.
Das Learning Agreement I - VOR dem Aufenthalt (Erasmus+ Outgoings)
- Wozu ein Learning Agreement?
Sollten Sie im Rahmen des Erasmus+ Programms ins Ausland gehen, gibt das Programm vor, dass Sie vor Beginn des Aufenthaltes ein Learning Agreement (LA) einreichen müssen, das von Ihnen, Ihrer Gastuniversität und Ihrer Heimatuniversität unterschrieben wurde. Dieses Dokument soll Studierenden planungssicherheit mit Blick auf den weiteren Studienverlauf geben, Sie sollen also vor Ihrem Aufenthalt wissen, ob Sie sich im Ausland belegte Veranstaltungen für Teilmodule Ihres Studiengangs anerkennen lassen können.
Bevor Sie das LA ausfüllen und unterschreiben lassen können, müssen Sie aber die Möglichkeiten zur Anerkennung mit den dafür Beauftragten in Ihrem Studiengang / in Ihren Studienfächern absprechen (siehe obiges Akkordeon).
- Das Ausfüllen
Wie dann das LA auszufüllen ist, finden Sie im Outgoing Student Guide 2023/24 beschrieben.
Das Learning Agreement II - WÄHREND des Aufenthalts (Erasmus+ Outgoings)
Da das Vorlesungsverzeichnis für Ihr Aufenthaltssemester and der Gastuniversität meist erst einige Wochen vor Aufenthaltsbeginn zur Verfügung steht, Sie das LA I in vielen Fällen aber bereits früher einreichen müssen, müssen Sie meist im LA I eine vorläufige Kurswahl anhand der Vorlesungsverzeichnisse aus den Vorjahren treffen. Daher haben Sie nach Semesterbeginn an der Gastuni 5 Wochen Zeit, um einmalig Änderungen an Ihrer Kurswahl vorzunehmen. Sie können Veranstaltungen aus dem LA I löschen, wenn Sie diese doch nicht belegen und andere Veranstaltungen hinzufügen, mit denen Sie diese ersetzen. Auch für diese neuen Veranstaltungen müssen Sie zuvor wieder Anerkennungsabsprachen treffen. Diese Änderungen werden in einem LA II – during the mobility festgehalten.
Wie dann das LA II auszufüllen ist, finden Sie im Outgoing Student Guide 2023/24 beschrieben.
Anerkennungsbeleg bei Erasmus+ Aufenthalten
Sobald die im Ausland erbrachten Leistungen vollständig in ZEuS erscheinen, erstellen Sie eine Übersicht der anerkannten Leistungen ("vorläufiger Notenspiegel"), also eine Leistungsübersicht/Transcript of Records, in ZEuS. Diese laden Sie dann im entsprechenden Reiter in Mobility Online hoch. Dieser Schritt erfüllt eine Auflage des Erasmus+ Programms, bzw. der Europäischen Union, da anhand der erhobenen Daten das Anerkennungsverhalten innerhalb Europas analysiert werden soll.