Anhänge zur Prüfungsordnung Bachelorstudiengänge Lehramt Gymnasium

Anhang I:

Fächerliste
(in der Fassung vom 10. September 2015 und der Änderung vom 27. Juli 2017)

Anhang II:

Biologie
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschließlich aller Änderungen bis zum 23. Juni 2023)

Chemie
(in der Fassung vom 23. Juni 2023, berichtigt am 26. Januar 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später)

Chemie
(in der Fassung vom 10. September 2015; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2023; beachte die Auslauffrist dieser Fassung in § 7 der neuen Fassung vom 23.06.2023)

Deutsch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Englisch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Französisch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Geschichte
(in der Fassung vom 7. Juli 2022 und der Änderung vom 8. August 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2022/23 oder später, sowie auf (bis zum 31.03.2023 zu stellendem) Antrag auch für Studierende mit Studienbeginn zwischen WS 2019/20 bis einschl. SoSe 2022; siehe auch die Übergangsbestimmungen in § 9 der Fassung vom 7. Juli 2022)

Geschichte
(in der Fassung vom 10. September 2015; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2022)

Informatik
(In der Fassung vom 26. Juli 2018 und der Änderung vom 15. März 2024; Studierenden, die ihr Studium im BaEdu-Fach Informatik vor dem WS 2018/19 aufgenommen haben, werden ihre nach den bislang geltenden Bestimmungen erbrachten Leistungen angerechnet.)

Italienisch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Latein
(in der Fassung vom 10. September 2015 und der Änderung vom 21. März 2017)

Mathematik
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 10. Januar 2023; diese Fassung gilt für Studierende, die ihr Studium im Bachelor of Education-Studiengang Mathematik zum WS 2022/2023 oder später aufgenommen haben; für Studierende mit früherem Studienbeginn nur auf Antrag.)

Mathematik
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 29. Juli 2019; diese Fassung gilt für Studierende, die ihr Studium im Bachelor of Education-Studiengang Mathematik spätestens zum Sommersemester 2022 aufgenommen und keinen Antrag auf Wechsel in die am 10.01.2023 geänderten Prüfungsbestimmungen gestellt haben.)

Philosophie/Ethik
(in der Fassung vom 10. September 2015 und Änderung vom 20. März 2020)

Physik
(in der Fassung vom 21. März 2017)

Politikwissenschaft
(In der Fassung vom 15. März 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 oder später)

Politikwissenschaft
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 29. Juli 2019; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum Sommersemester 2024; das Studium nach dieser Fassung der Fachspez. Bestimmungen ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2028 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach den neuen Fachspez. Bestimmungen vom 15.03.2024 fortgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Russisch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Spanisch
(in der Fassung vom 10. September 2015 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Juli 2023)

Sport
(in der Fassung vom 8. August 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum Wintersemester 2024/25 oder später, sowie auf Antrag für Studierende mit früherem Studienbeginn, der bis spätestens 01.12.2024 zu stellen ist, vgl. § 5)

Sport
(in der Fassung vom 10. September 2015 und der Änderung vom 21. März 2017; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum Sommersemester 2024; das Studium nach dieser Fassung der Fachspez. Bestimmungen ist spätestens bis zum Ende des Sommersemesters 2027 abzuschließen; nach diesem Zeitpunkt kann es nur noch nach den neuen Fachspez. Bestimmungen vom 08.08.2024 fortgesetzt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann diese Frist auf Antrag vom StPA verlängert werden.)

Wirtschaftswissenschaft
(in der Fassung vom 23. Juni 2023 und der Änderung vom 8. August 2024; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn zum WS 2023/24 oder später, sowie auf Antrag für Studierende mit früherem Studienbeginn, der bis spätestens 15.12.2023 zu stellen ist, vgl. § 7.)

Wirtschaftswissenschaft
(in der Fassung vom 27. Juli 2017 und der Änderung vom 28. Juli 2023; diese Fassung gilt für Studierende mit Studienbeginn spätestens zum SoSe 2023; beachte die Auslauffrist dieser Fassung in § 7 der neuen Fassung vom 23.06.2023; auf Antrag Wechsel in die neue Fassung vom 23.06.2023 möglich, s. Näheres in § 7.)

Anhang III:

Bereich Bildungswissenschaften
(in der Fassung vom 26. September 2016 und der Änderung vom 10. Januar 2023)