Visum

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum (Visabestimmungen des Auswärtigen Amtes). Beantragen Sie das Visum so früh wie möglich bei einer Deutschen Auslandsvertretung, d.h. der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland. Je nach Visumstyp und Land sind unterschiedliche Unterlagen zur Beantragung des Visums notwendig.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer eines Visumsantrags kann je nach zuständiger Botschaft mindestens 6 Wochen und unter gewissen Umständen auch deutlich länger dauern. Beantragen Sie Ihr Visum deshalb rechtzeitig.

Genauere Angaben über die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Website der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Eine umfassende Übersicht über die Bestimmungen finden Sie auf den Seiten von EURAXESS Deutschland.

Bei bestehender Visumspflicht ist eine Einreise ohne Visum nicht erlaubt und somit illegal (Staatenliste zur Visumspflicht). Bitte beachten Sie: Das Visumsverfahren für Familienangehörige unterscheidet sich von dem für Gastwissenschaftler und kann unter Umständen mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Nur für einige Länder sind Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht vorgesehen. Folgende Personengruppen benötigen kein Visum für die Einreise, es muss lediglich ein gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass) vorliegen:

  • Bürger der Europäischen Union
  • Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Schweiz und den USA (für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus muss ein Aufenthaltstitel in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden)
  • Staatsangehörige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino benötigen kein Visum, sofern sie keine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten. (Für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus muss ein Aufenthaltstitel in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt werden.)
  • Staatsangehörige von Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Serbien, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela: für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind bzw. in denen keine Ausübung einer zustimmungspflichtigen Erwerbstätigkeit geplant ist, ist eine Einreise ohne Visum möglich. Es ist nicht möglich, diese Aufenthalte ohne Visum über drei Monate hinaus zu verlängern. Nach Ablauf von drei Monaten muss die Ausreise erfolgen. Wird ein längerer Aufenthalt oder eine zustimmungspflichtige Erwerbstätigkeit angestrebt, ist hierfür die Einreise mit einem nationalen Visum zwingende Voraussetzung.

     

    Visa der Kategorie "D" sind auch in den 'Schengen Staaten' gültig: Sie können daher mit einem 'Deutschlandvisum' auch über die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz zu touristischen Zwecken aufhalten.

    Wichtig: Ein Schengen-Visum ist in Großbritannien nicht gültig.

    Diese Angaben sind ohne Gewähr.