Führerschein und KFZ
Umschreiben des Führerscheins
Wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland selbst mit einem Auto fahren möchten, benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Führerscheine aus EU- oder EWR-Ländern sind in Deutschland unbegrenzt gültig. Ein internationalen Führerschein wird in Deutschland ebenfalls anerkannt. Führerscheine aus außereuropäischen Ländern (mit deutscher Übersetzung) verlieren nach Ablauf eines halben Jahres ihre Gültigkeit. Sie müssen dann bei der Führerscheinstelle des Landratsamts Konstanz einen deutschen Führerschein beantragen. Je nach Herkunftsland müssen Sie dazu erneut eine Fahrprüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen. Ob Sie mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug führen dürfen und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, muss im Einzelfall anhand der Herkunftsländer geklärt werden.
Die Umschreibung des Führerscheins sollten Sie möglichst rechtzeitig beantragen, mindestens drei Monate vor Ablauf der Frist.
Ummeldung KFZ
Abhängig von Ihrem persönlichen Umständen ist es notwendig, Ihr Auto in Deutschland anzumelden. Für die Anmeldung müssen Sie sich an die Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle im Landratsamt Konstanz wenden.
Für die Ummeldung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Betriebserlaubnis
- Fahrzeugschein, die Zulassungsbescheinigung Teil I
- die bisherigen Kennzeichenschilder, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist
- einen gültigen Abgasuntersuchungsbericht (für PKW, LKW, So.Kfz)
- einen gültigen Hauptuntersuchungsbericht
- eine Versicherungsbestätigung
- einen gültigen Pass
- eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die sich auf ein inländisches Konto bezieht (Formular)
- Gebühren: ca 30 Euro für die Ummeldung plus 20-30 Euro für neue Nummernschilder + gegebenfalls 15 Euro für Wunschnummernschild
- Ausländer benötigen zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
Weitere Informationen und Links finden Sie auf den Seiten von EURAXESS Deutschland.