Ausländerbehörde

Personen die mit einem Visum eingereist sind: sofern Ihr Aufenthalt an der Universität Konstanz länger als drei Monate beträgt, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern sich darüber hinaus bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Wenn Sie in Konstanz gemeldet sind, ist die Ausländerbehörde der Stadt Konstanz zuständig.

Bitte beachten Sie: Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind und länger als 3 Monate an der Universität Konstanz bleiben, müssen ebenfalls nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangehörige von EU- oder EWR-Staaten benötigen keinen Aufenthaltstitel.

Das Welcome Centre berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und ist Ihnen behilflich, den für Sie passendsten Aufenthaltstitel auszuwählen. Zur Beantragung des Aufenthaltstitels sind verschiedene Unterlagen notwendig: Das Welcome Center ist Ihnen gerne behilflich, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist beispielsweise der Nachweis einer im Bundesgebiet gültigen Krankenversicherung notwendig. Bitte beachten Sie, dass im Normalfall nur deutsche Krankenversicherungen akzeptiert werden.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an das Welcome Center, um ausländerrechtliche Fragen zu klären. Eine umfassende Übersicht über die Bestimmungen bietet das Portal EURAXESS Deutschland.

Diese Angaben sind ohne Gewähr.