Arbeitsvertrag und Steuern

Arbeiten in Deutschland

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland:

Arbeiten in Deutschland Broschüre des Career Service der Universität Konstanz

Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen Arbeitsvertrag als akademische/r Angestellte/r oder einen Ruf als Professorin oder Professor an die Universität Konstanz erhalten, wird Ihr Fachbereich Ihre Einstellung bei der Personalabteilung der Universität beantragen. Sie erhalten dann die Vertragsunterlagen sowie verschiedene Formulare.

Wenn Sie Fragen zu arbeitsvertragsrechtlichen Angelegenheiten haben, helfen Ihnen gerne die speziell geschulten Social Security Advisors der Personalabteilung weiter. Die MitarbeiterInnen sind Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare behilflich. Für die Einstellung an der Universität Konstanz benötigen Sie darüber hinaus noch bestimmte Unterlagen, die Sie gemeinsam mit dem Steuer- und Sozialversicherungsservice zusammenstellen werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie als eine Person aus einem sogenannten Drittstaat Ihren Arbeitsvertrag nur antreten dürfen, wenn Sie über ein Visum oder eine Aufenhaltserlaubnis verfügen, die Ihnen die Erwerbstätigkeit gestattet.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres müssen Sie unter Umständen eine Steuererklärung beim für Ihren Wohnsitz zuständgen Finanzamt abgeben. Dadurch können Sie unter Umständen einen Teil der gezahlten Steuern zurückerstattet bekommen. Da die deutsche Steuergesetzgebung kompliziert ist, sollten Sie sich beraten lassen. In vielen Fällen bewährt es sich, für die Erstellung einer Steuererklärung kostenpflichtig die Unterstützung eines Steuerberaters hinzuzuziehen.

Folgende Steuerberater können nach unseren Informationen Beratung auch in englischer Sprache geben (die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

 Weitere Informationen zu Steuern finden Sie bei EURAXESS Germany.