Leistungen für Eltern: Kinder- und Elterngeld
Es besteht für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kindergeld weiter gezahlt werden. Einen Kindergeldanspruch nach Einkommensteuergesetz hat, wer in Deutschland wohnt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch Kindergeld für Kinder gewährt, die sich innerhalb der EU, des EWR, der Schweiz oder in bestimmten Vertragsstaaten aufhalten.
Keinen Anspruch auf Kindergeld haben Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 AufenthG (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch) bzw. mit bestimmten anderen Aufenthaltstiteln.
Das Kindergeld beträgt monatlich für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 235 Euro.
Unter bestimmten Umständen haben Sie auch Anspruch auf Elterngeld. Dies muss für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Der Steuer- und Sozialversicherungsservice der Universität Konstanz hilft Ihnen gerne bei Fragen zum Kindergeld und zum Elterngeld.