Welche ethischen Risiken birgt Ihr Projekt?
Ethische Aspekte umfassen mehr als Untersuchungen an Menschen und Tieren. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.
In nahezu allen Antragsverfahren werden Sie aufgefordert, zu ethischen Aspekten Stellung zu nehmen. Dazu zählen insbesondere
- Versuche an und mit Menschen (z. B. Studien, Befragungen)
- sammeln und archivieren von personenbezogenen Daten
- Untersuchungen an vom Menschen entnommenem Material (z. B. Zellinien)
- Tierversuche
- umweltrelevante Forschung
- Austausch von Wissen und Gütern mit Drittländern
- sicherheitsrelevante Forschung („Dual Use”) und das Potential zum Missbrauch von Forschungsergebnissen
Darüber hinaus kann ein Forschungsfeld so neuartig sein, dass es bislang nicht geläufige ethische Fragen aufwirft. Bedenken Sie daher genau, an welchen Stellen Ihr geplantes Forschungsvorhaben ethische Fragen berührt und beschreiben Sie im Antrag, welche Maßnahmen Sie treffen, um Risiken vorzubeugen. Im Zweifelsfall können Ihnen erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich Auskunft zu den üblichen Verfahren in Ihrer Disziplin geben. Ethisch und rechtlich relevante Themenfelder der Antragstellung und Anlaufstellen an der Universität Konstanz jenseits Ihres Fachbereichs haben wir in der Ethik-Checkliste für Sie zusammengestellt.
Genehmigungen und Ethikvotum
Bei Forschung mit Embryonen und Stammzellen, Tierversuchen, gentechnologischen Experimenten und Forschungen, die unter das Übereinkommen über die biologische Vielfalt sowie das Nagoya-Protokoll fallen, sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Genehmigungen und / oder das Votum der zuständigen Kommissionen einzuholen. Weitere Informationen zu biologischer Sicherheit und Gentechnik finden Sie auf den Internetseiten der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheit-, Umweltschutz. Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit der Universität hilft Ihnen gerne weiter. Informationen zum Nagoya-Protokoll finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz (BfN).
An der Universität Konstanz prüft die Ethik-Kommission auf Antrag Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Universität, bei denen die Gesundheit, Menschenwürde oder die Persönlichkeitsrechte beeinträchtigt werden könnten. Eine Genehmigung für Tierversuche kann über die Tierschutzbeauftragten bei der Tierforschungsanlage (TFA) beantragt werden. Planen Sie in beiden Fällen bitte ausreichend Zeit für die Begutachtung ein.