Barriere-Freiheit auf der Internetseite von der Universität Konstanz

In dieser Erklärung geht es um die Internetseite: www.uni-konstanz.de

Informationen von öffentlichen Stellen
müssen barrierefrei sein.
Das heißt:
Alle Menschen müssen die Informationen
gut nutzen und gut verstehen können.

Das steht zum Beispiel
im Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
vom Bundesland Baden-Württemberg.
Die Abkürzung für dieses Gesetz ist L-BGG.
In diesem Gesetz steht,
dass Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte haben
wie Menschen ohne Behinderung.

Öffentliche Stellen müssen sich an das L-BGG halten.
Öffentliche Stellen sind Ämter und Behörden.
Zum Beispiel:

  • das Finanz-Amt
  • das Rathaus
  • die Universität Konstanz

Welche Informationen auf unserer Internetseite
sind barrierefrei?

Sie können die meisten Informationen auf unserer Internetseite
barrierefrei nutzen,

  • wenn Sie mit dem Computer auf der Internetseite sind.
  • wenn Sie mit dem Smartphone oder Tablet
    auf der Internetseite sind.

Welche Informationen auf unserer Internetseite
sind nicht barrierefrei?

Manche Informationen auf unserer Internetseite
sind nicht barrierefrei.
Zum Beispiel:

  • Manche Informationen findet man nicht so leicht.
  • Manchmal kann man die Internetseite
    nicht mit der Tastatur bedienen.
  • Manche Bilder haben keine Beschreibung
    für blinde oder sehbehinderte Menschen.
  • Manche Videos haben keine Unter-Titel
    für gehörlose Menschen.
  • Manche Dokumente zum Herunterladen
    sind nicht barrierefrei für blinde oder sehbehinderte Menschen.

Von wann ist diese Erklärung?

Die Erklärung für die Barriere-Freiheit
auf der Internetseite von der Universität Konstanz
ist vom 18. August 2020.

Sie finden die Erklärung zur Barriere-Freiheit
in Standard-Sprache unten im grauen Bereich
auf der Internetseite der Universität Konstanz .

Wir haben die Internetseite mit dem Selbst-Test
der Barriere·freie Informations·Technik·Verordnung geprüft.
Die Abkürzung ist: BITV 2.0

Wir überprüfen regelmäßig,
ob die Erklärung noch richtig ist.
Das letzte Mal haben wir die Erklärung
am 10. Januar 2024 überprüft.

Möchten Sie Barrieren melden?

Menschen mit Behinderung
sollen unsere Internetseite genauso nutzen können
wie Menschen ohne Behinderung.

Bitte melden Sie sich bei uns,

  • wenn Sie eine Information
    auf unserer Internetseite nicht verstehen.
  • wenn Sie die Internetseite
    nicht richtig bedienen können.
    Zum Beispiel: Wenn Sie ein Feld nicht anklicken können.

Bitte nutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.
Klicken Sie hier,
dann kommen Sie zum Kontakt-Formular.

Sie können uns auch eine E-Mail an diese Adresse schreiben:
kum@uni-konstanz.de

Oder rufen Sie uns an.
Telefon: 07531-88 4576

Sie können sich auch an die Schwerbehinderten-Vertretung
von der Universität Konstanz
wenden.

Oder Sie können sich an die Behinderten-Beauftragte
von der Universität Konstanz
wenden.
Sie ist auch zuständig
für Studierende mit chronischen Erkrankungen.

Wer hilft bei Problemen?

Sie können der Universität Konstanz
eine Barriere auf der Internetseite melden.
Dann haben wir 4 Wochen Zeit,
in denen wir uns bei Ihnen melden müssen.

Wenn Sie in den 4 Wochen
keine Antwort von uns bekommen sollten,
dann können Sie sich an diese Stellen wenden:

  • Sie können sich beim
    Büro von der Landes-Behinderten-Beauftragten
    von Baden-Württemberg
    melden.
    Das Büro hilft dabei,
    dass wir eine Lösung für das Problem finden.
  • Sie können auch an den Behinderten·beauftragten
    oder die Behinderten·beauftragte von Ihrem Wohn·ort schreiben. 
    Oder an den Behinderten·beauftragten
    oder die Behinderten·beauftragte von Ihrem Land·kreis. 
    Den Namen und die E-Mail-Adresse
    finden Sie auf der Internet·Seite von Ihrem Wohn·ort.
    Oder auf der Internet·Seite von Ihrem Land·kreis.

Dort hilft man Ihnen gerne weiter.

Den Text in leicht verständlicher Sprache hat capito Bodensee am 16. Februar 2022 geschrieben.