Schwerbehindertenvertretung der Universität Konstanz

Nicht behindert zu sein, ist wirklich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann. Lassen Sie uns die Behinderten und ihre Angehörigen auf ganz natürliche Weise in unser Leben einbeziehen. Wir wollen ihnen die Gewissheit geben, dass wir zusammengehören.
Dr. Richard von Weizsäcker

Zuhören, Empathie zeigen und vorurteilsfrei auf Menschen zugehen sind Kernkomponenten der Schwerbehindertenvertretung. Hierauf aufbauend zielt die Vertretung darauf ab, dass Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben der Universität Konstanz so gut wie möglich unterstützt werden.

Tobias Neumann und Nadja Ruther bilden das Team der Schwerbehindertenvertretung an der Universität Konstanz. Sie sind  AnsprechpartnerInnen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die körperliche oder psychische Einschränkungen haben. Darüber hinaus sind sie zuständig für externe BewerberInnen mit Behinderung.

Ihre Aufgaben umfassen unter anderem: 

  • die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
  • die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zu stehen,
  • darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden
  • und präventive Maßnahmen zu beantragen, um schwerbehinderten Menschen das Leben und die Arbeit zu erleichtern.

Schweigepflicht
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es nur in den Fällen, in denen der Betroffene zugestimmt hat oder in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Stufenvertretung. Die Basis hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.