Schwerbehindertenvertretung der Universität Konstanz
Zuhören, Empathie zeigen und vorurteilsfrei auf Menschen zugehen sind Kernkomponenten der Schwerbehindertenvertretung. Hierauf aufbauend zielt die Vertretung darauf ab, dass Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben der Universität Konstanz so gut wie möglich unterstützt werden.
Tobias Neumann und Nadja Ruther bilden das Team der Schwerbehindertenvertretung an der Universität Konstanz. Sie sind AnsprechpartnerInnen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die körperliche oder psychische Einschränkungen haben. Darüber hinaus sind sie zuständig für externe BewerberInnen mit Behinderung.
Ihre Aufgaben umfassen unter anderem:
- die Eingliederung schwerbehinderter Menschen zu fördern,
- die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und ihnen beratend zur Seite zu stehen,
- darauf zu achten, dass die gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden
- und präventive Maßnahmen zu beantragen, um schwerbehinderten Menschen das Leben und die Arbeit zu erleichtern.
Schweigepflicht
Die Schwerbehindertenvertretung unterliegt einer besonderen Geheimhaltungspflicht. Ausnahmen von der Schweigepflicht gibt es nur in den Fällen, in denen der Betroffene zugestimmt hat oder in der Zusammenarbeit mit dem Personalrat und der Stufenvertretung. Die Basis hierfür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.