Die Sektion ist die organisatorische Grundeinheit der Universität; sie erfüllt in ihrem Bereich die Aufgaben der Universität. Die Sektion koordiniert die Erfüllung der Aufgaben der Fachbereiche in Lehre, Studium und Forschung.
Der Sektionsrat stimmt unter anderem den Struktur- und Entwicklungsplänen sowie den Studien- und Prüfungsordnungen der Sektion zu. Er bestellt für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Studienkommissionen. Ferner stimmt er den Vorschlägen der Berufungskommissionen zu und leitet diese an den Senat.
Das Dekanat leitet die Sektion und führt im Rahmen der Aufgaben der Sektion die Dienstaufsicht über die der Forschung und Lehre dienenden Einrichtungen.