Integration per Unterschrift?
Zweckmäßigkeit von Integrationsvereinbarungen im Migrationsrecht
Workshop am 27. und 28. Oktober 2011 in Salem, Kloster und Schloss Salem
Die Bundesgesetzgebung hat die Integration zu einem Kernanliegen der deutschen Migrationspolitik erhoben – ein anspruchsvolles Unterfangen. Eine erfolgreiche Integrationssteuerung verlangt mehr als den möglichst effektiven Vollzug des Gesetzesrechts. Vielmehr muss die Verwaltung auf die gesellschaftliche Lebenswirklichkeit einzuwirken suchen. Eine erfolgreiche Integrationspolitik erfordert von den Ausländerbehörden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit anderen Staatsverwaltungen (etwa: Schulen und Sozialämtern) sowie gesellschaftlichen Akteuren (etwa: Wohlfahrtsverbände und Migrantenvertreter). Doch selbst wenn die Rahmenbedingungen stimmen, ist der Erfolg im Einzelfall nicht garantiert.
Das Ziel des Workshops war die grundsätzliche Auseinandersetzung mit den Vorzügen und Problemen einer konsensualen Migrationssteuerung am Beispiel von Integrationsvereinbarungen. Deren Zweckmäßigkeit sollte mit der Grundsatzfrage nach der angemessenen Rolle des Staates in der Integrationspolitik verbunden und zu den Erfahrungen in Österreich und der Schweiz in Bezug gesetzt werden.
Im Rahmen der Tagung fand am 27. Oktober eine Lesung mit Navid Kermani statt.
Impressionen vom Workshop
Publikationen
Die Vorträge und Ergebnisse dieser Tagung wurden in dem Tagungsband „Integration per Unterschrift? Zweckmäßigkeit von Integrationsvereinbarungen im Migrationsrecht” zusammengefasst.