Weg frei für bauliche Weiterentwicklung
Die Universität Konstanz prognostiziert bis 2060 einen zusätzlichen Flächenbedarf von rund 55.000 Quadratmetern Nutzfläche
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Konstanz können auf große Erfolge verweisen. Einrichtungen der Exzellenzinitiative, Sonderforschungsbereiche oder ERC Grants, um nur einige Beispiele zu nennen, lassen den Bedarf an zusätzlichen Räumlichkeiten steigen. Um in der Zukunft schnell und flexibel auf neue Erfordernisse reagieren zu können, wurde nun in einem gemeinsamen Projekt der Universität Konstanz, der Stadt Konstanz und Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Konstanz, eine Änderung des Bebauungsplanes für die Universität Konstanz begonnen. In einer Zukunftsperspektive bis 2060 wurde ein zusätzlicher Flächenbedarf von zirka 55.000 Quadratmeter errechnet, bei bestehenden zirka 240.000 Quadratmeter (Stand 2011).
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 bildet bisher die Grundlage für die Entwicklung der Universität Konstanz. Die darin ausgewiesenen Baufenster sind bereits weitgehend bebaut. Als Grundlage für eine weitere Bebauung hat der Konstanzer Gemeinderat im April 2011 einen Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Bebauungsplans Universität verabschiedet. Dazu wurde im Mai 2011 eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Das Gebiet um die Universität mit dem Grünzug Lorettowald, dem Hockgraben und dem Universitätswald hat einen hohen naturschutzfachlichen Wert, der einen besonders sorgsamen Umgang bei der Prüfung erfordert, wo eine bauliche Entwicklung möglich ist. Hinzukommt, dass die Gesamtheit aus Gebäudegruppe und umgebenden Frei- und Grünflächen des Universitätscampus als Kulturdenkmal ausgewiesen ist.
Eine von Vermögen und Bau und der Stadt Konstanz in Auftrag gegebene sogenannte Raumwiderstandsanalyse hat landschaftsplanerisch verträgliche Entwicklungsflächen unter Berücksichtigung der verschiedenen natur-, forstwirtschaft- und artenschutzrechtlicher Belange aufgezeigt. Dafür wurden in einem definierten Betrachtungsrahmen von rund 23 Hektar faunistische und vegetationskundliche Untersuchungen durchgeführt. Dazu gehörte zum Beispiel die fachliche Betrachtung der verschiedenen Biotope und Waldlebensräume sowie die Identifizierung streng geschützter Pflanzenarten und Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Nachtfalter. Aus diesen Erkenntnissen heraus wurde die Schutzbedürftigkeit der Bereiche bewertet und klassifiziert
Somit konnten unter Teilnahme der Umwelt- und Naturschutzbehörden des Regierungspräsidiums Freiburg, dem Landratsamt Konstanz und der Stadt Konstanz mögliche Räume für die bauliche Entwicklung der Universität identifiziert werden. Als nächster Schritt wird ein städtebaulicher Entwurf, ein sogenannter Masterplan, erstellt. Er wird als Grundlage für die Erweiterung des verbindlichen Bebauungsplans und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen dienen. Die Planungshoheit liegt als kommunale Aufgabe bei der Stadt Konstanz, die den Masterplan in einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan umsetzt.
Nach einem europaweiten Ausschreibungsverfahren für die Erstellung des Masterplanes wurde Mitte Februar 2017 der Auftrag an ein qualifiziertes Planungsbüro erteilt. Derzeit werden mit allen Beteiligten die Planungsanforderungen ermittelt und festgelegt. Gemeinsam erarbeitete Leitziele sollen die Grundlage sein für die Fertigstellung des Masterplanes, der bis Jahresende 2017 vorliegen wird. Darauf aufbauend soll ab Herbst 2017 das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.