Prof. Dr. Daniel Thym. Foto: Universität Konstanz
Prof. Dr. Daniel Thym. Foto: Universität Konstanz

Gefragter Experte

Der Konstanzer Jurist Daniel Thym wurde in die „Fachkommission Integrationsfähigkeit“ der Bundesregierung berufen

Welche Bedeutung der „Fachkommission Integrationsfähigkeit“ zugeschrieben wird, lässt sich daran ablesen, dass sie im Koalitionsvertrag zwischen den Parteien vereinbart wurde. Eine der 20 „Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis“, die in der unabhängigen Kommission der Bundesregierung mitarbeiten werden, ist der Konstanzer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Daniel Thym. Der gefragte Experte in Sachen Asyl- und Völkerrecht wird einen Bericht mitverfassen, der die Rahmenbedingungen für Integrationsfähigkeit beschreibt und 2020 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Der Bericht wird das aktuelle Migrationsgeschehen in Deutschland aufgreifen und dabei wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische, gesellschaftliche und demografische Gesichtspunkte berücksichtigen. Er soll darüber hinaus kurz- und mittelfristig umsetzbare Empfehlungen zu wesentlichen integrationspolitischen Fragestellungen beinhalten. Diese werden insbesondere Standards in der Verwaltung und in der Schaffung von rechtlichen Normen für gelingende Integration betreffen.

Die Analyse wird sich nicht nur auf die aktuelle Neu-Zuwanderung von Geflüchteten beziehen, sondern alle Zuwanderergruppen einschließlich der bereits länger in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen. Berücksichtigt werden außerdem integrationspolitische Rahmenbedingungen der Aufnahmegesellschaft. Dem liegt die Auffassung zugrunde, dass „Integrationsfähigkeit“ sowohl die Integrationsvoraussetzungen der Zuwanderer als auch die Aufnahmefähigkeit und -bereitschaft der Gesamtgesellschaft anspricht. Die Fachkommission wird Themenbereiche wie Sprache, Arbeitsmarkt, Bildung, Soziales, Werte und kommunale Integrationspolitik bearbeiten.

Daniel Thym ist seit 2010 Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz. Er ist Co-Direktor des Forschungszentrums Ausländer- und Asylrecht (FZAA) am Konstanzer Fachbereich Rechtswissenschaft, das mit dem Konstanzer Exzellenzcluster „Kulturelle Grundlagen der Integration“ kooperiert, dem Daniel Thym als maßgeblich beteiligter Wissenschaftler angehört. Seit 2016 ist er Mitglied im Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR).

Faktenübersicht:

  • Der Konstanzer Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Daniel Thym in die „Fachkommission Integrationsfähigkeit“ der Bundesregierung berufen
  • Kommission aus 20 Personen erarbeitet Bericht zu den Rahmenbedingungen für Integrationsfähigkeit
  • Bericht wird 2020 dem Deutschen Bundestag vorgelegt.

Presseinformation: Nr. 7/2019