Aktualisierung der Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt
Am 14. September 2022 wurde im Senat der Universität Konstanz die aktualisierte Version der Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt von 2015 verabschiedet. Diese hat als Hauptziele den Schutz vor und Abbau von Diskriminierungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt.
Am 14. September 2022 wurde im Senat der Universität Konstanz die aktualisierte Version der Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt von 2015 verabschiedet. Diese hat als Hauptziele den Schutz vor und Abbau von Diskriminierungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt. Sie gilt für alle Mitglieder und Angehörige der Universität bei allen Aktivitäten, die von der Universität verantwortet oder dieser zugerechnet werden. Die Aktualisierung ist auf Grund vieler gesellschaftlicher Entwicklungen im Bereich Chancengerechtigkeit nötig geworden. Hinzu kommen neue gesetzliche Regelungen im Landeshochschulgesetz (LHG) Baden-Württemberg, dessen Neufassung im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Außerdem wurde die Richtlinie an den im Februar 2019 vom Senat verabschiedeten Diversity-Kodex angepasst, wodurch zusätzliche, Marginalisierungsdimensionen erstmalig berücksichtigt werden.
Zu den wichtigsten Neuregelungen gehört die Benennung einer unabhängigen Ansprechperson für Antidiskriminierung. Diese ist an der Universität Konstanz ab Oktober 2021 professoral mit Prof. Dr. Theo Marinis (Fachbereich Linguistik) besetzt. In der Zusammenarbeit mit dem Referat für Gleichstellung, Familienförderung und Diversity (RGFD) ist er für die Prävention von strukturellen Diskriminierungen sowie für die Beratung, Begleitung und Unterstützung der davon Betroffenen zuständig. Die Koordination der Anlaufstelle bei sexualisierter Belästigung und Gewalt und die Erstberatung liegt bei Inés Eckerle aus dem RGFD sowie bei Werner Palz als männliche Ansprechperson auf Fachbereichsebene. Die zuständige Referentin für Antidiskriminierung und Diversity ist Lana Daudrich. Als weitere Neuerung wurde das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Teilen auch für Studierende anwendbar erklärt, denen künftig beispielsweise die Möglichkeit eines förmlichen Beschwerdeverfahrens eröffnet wird, wofür Informations- und Schulungsangebote geschaffen werden müssen.
Die Definition von Diskriminierungen wurde weiter differenziert, geordnet und konkretisiert. In der Neufassung wird klar zwischen Dimensionen und Formen von Diskriminierungen und sexualisierter Gewalt unterschieden. Mehr Informations- und Anlaufstellen für verschiedene Gruppen werden genannt. So ist etwa eine funktionale Trennung von Beratung und förmlichem Beschwerdeverfahren nach dem AGG im Justiziariat vorgesehen. In der Beratung wird die persönliche Situation geklärt und Orientierung gegeben sowie weitere Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Beim förmlichen Beschwerdeverfahren wird eine rechtlich verbindliche Feststellung von Sachverhalten beantragt, an die ggf. weitere rechtliche Verfahren geknüpft werden können. Neu ist außerdem die explizite Nennung von Angeboten zur Prävention von und Sensibilisierung für Diskriminierungserfahrungen sowie Empowerment von Betroffenen durch etwa Weiterbildungsangebote.