Aktionsplattform für tierversuchsfreie Kosmetikprodukte
Tierversuche für Kosmetika sind in der EU seit 2013 verboten. Eine Studie der transatlantischen Denkfabrik t4 („Transatlantic Think Tank for Toxicology“), an der auch Forschende des mit der Universität Konstanz assoziierten „Europäischen Zentrums für Alternativmethoden zu Tierversuchen“ (CAAT-Europe) mitgewirkt haben, zeigt nun, dass dieses Testverbot von den europäischen Regulierungsbehörden nicht immer umgesetzt wird.
Für kosmetische Inhaltsstoffe werden nach wie vor in großem Umfang Daten aus Tierversuchen angefordert, ohne dass dies den Verbraucher*innen bewusst ist. CAAT-Europe plant daher eine Aktionsplattform für mehr Transparenz bei tierversuchsfreien Kosmetikprodukten.
Laut Kosmetikverordnung der Europäischen Union (EU) sind Tierversuche für die Risikobewertung kosmetischer Produkte oder deren Bestandteile in der EU und all ihren Mitgliedsstaaten verboten. Die Verordnung beinhaltet auch ein EU-weites Vermarktungsverbot von Kosmetika, deren Inhaltsstoffe an Tieren getestet wurden. Diese richtungsweisende politische Entscheidung sicherte der EU eine führende Rolle im Tierschutz und hat über die Grenzen der EU hinaus zu positiven Entwicklungen im Bereich der Alternativmethoden zu Tierversuchen beigetragen. „Tatsächlich hat sich der Kosmetiksektor zu einem Motor des Wandels entwickelt, der – durch die europäische Gesetzgebung befeuert – den Einsatz von Alternativmethoden zu Tierversuchen auch in anderen Teilen der Welt stark vorangetrieben hat“, erklärt Dr. Giorgia Pallocca, stellvertretende Direktorin des CAAT-Europe an der Universität Konstanz.
Verbraucher*innen, die in einem der Mitgliedstaaten der EU Kosmetikprodukte kaufen, gehen daher in der Regel davon aus, dass für die Marktzulassung der Produkte keine Tierversuche durchgeführt wurden, zumindest nicht nach Inkrafttreten der Verbote aus der Kosmetikverordnung im Jahre 2013. Dass diese Annahme jedoch nicht richtig ist, beschreibt ein aktueller Bericht der transatlantischen Denkfabrik t4, der gerade in der Fachzeitschrift ALTEX erschienen ist. Ein Grund hierfür ist eine weitere EU-Verordnung, die teilweise im Widerspruch zur Kosmetikverordnung steht: die EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH). Alle Chemikalien, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr in der EU hergestellt oder in diese importiert werden, müssen per Dossier mit vollständiger toxikologischer Bewertung bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden.
Schlupflöcher und widersprüchliche Gesetzgebung
Viele kosmetische Inhaltsstoffe werden auch in anderen Produkten, wie zum Beispiel Waschmitteln oder Wandfarben, verwendet. In solchen Fällen unterliegen die Stoffe anderen Vorschriften, die Tierversuche erlauben und vorschreiben. „Diese Mehrfachnutzung von Substanzen ist eines der ‚Schlupflöcher‘, über das weiterhin Inhaltsstoffe, deren Risikobewertung teilweise über aktuelle Tierversuche erfolgte, in Kosmetikprodukte gelangen“, berichtet Dr. Costanza Rovida, Koordinatorin für Gesetzgebung bei CAAT-Europe.
Doch auch manche Substanzen, die ausschließlich in Kosmetika zum Einsatz kommen, werden weiterhin im Tierversuch getestet. Dies ist dann der Fall, wenn die Regulierungsbehörde ECHA um die Gesundheit der Industriearbeiter*innen, die Kosmetikprodukte herstellen, oder um die Umweltfolgen (z. B. Fischsterben) von Stoffen, die für die Verwendung in Kosmetika bestimmt sind, besorgt ist. In derartigen Fällen, in denen sich die beiden EU-Verordnungen widersprechen, hat die REACH-Verordnung oft Vorrang, sodass Tierversuche erforderlich sein können.
Trotz Verbot kein Stopp von Tierversuchen
Durch eine Analyse der öffentlich zugänglichen REACH-Dossiers fanden die an dem Bericht beteiligten Wissenschaftler*innen heraus, dass in der REACH-Datenbank (Stand: 23. Dezember 2020) 419 Substanzen in ihrem Dossier die Nutzung in Kosmetika als einzigen Verwendungszweck angaben. Von diesen beinhalteten 63 – rund 15 Prozent – die Ergebnisse „neuer“ Tierversuche zur Risikobewertung, also solcher, die nach Inkrafttreten der jeweiligen Verbote durch die Kosmetikverordnung durchgeführt wurden. In einigen Fällen wurden zuvor durchgeführte, auf tierversuchsfreien Alternativmethoden basierende Risikobewertungen sogar abgelehnt und Tierversuche durch die ECHA ausdrücklich nachgefordert, so der Bericht. „Dass weiterhin Tierversuche für Stoffe durchgeführt werden, die später in Kosmetika zu finden sind, ist eindeutig das Ergebnis des Widerspruchs zwischen REACH und der EU-Kosmetikverordnung. Zum anderen spielen hier aber auch ein Mangel an Harmonisierung und politischem Willen eine Rolle“, erklärt Prof. Dr. Thomas Hartung, Co-Direktor des CAAT-Europe.
Da der ECHA aktuell weiterhin eine große Menge an REACH-Dossiers zur Begutachtung vorliegt, ist es laut den Autor*innen des Berichts wahrscheinlich, dass auch in Zukunft Tierversuche für die Registrierung von Inhaltsstoffen für Kosmetika (nach)gefordert werden. Ebenfalls problematisch daran ist, dass Tierversuche zu kosmetischen Inhaltsstoffen im Rahmen der REACH-Registrierung im aktuellen (2020) EU-Statusbericht zur Nutzung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken lediglich als Tests im Rahmen der Rechtsvorschriften für Industriechemikalien („industrial chemicals legislation uses“) erfasst wurden. Weil es sowohl für die Verbraucher als auch die Kosmetikindustrie wichtig ist, dass Kosmetika „frei von Tierversuchen“ sind, fordern die Wissenschaftler*innen in ihrem Artikel mehr Transparenz zu den REACH-Tests, solange der Widerspruch zwischen den beiden EU-Verordnungen nicht gelöst ist.
Aktionsplattform für tierversuchsfreie Kosmetikprodukte
Um genau dies voranzutreiben und zu einer Lösung beizutragen, schafft das CAAT-Europe mit Sitz an der Universität Konstanz gerade eine Aktionsplattform für tierversuchsfreie Kosmetikprodukte. Durch sein inzwischen mehr als zehnjähriges Bestehen als unabhängige Institution sowie die Zugehörigkeit zum „3R-Netzwerk Baden-Württemberg“ pflegt das CAAT-Europe umfangreiche Beziehungen zu verschiedenen Interessengruppen und Entscheidungsträgern und ist offizieller externen Berater des Europäischen Parlaments in Fragen Zukunftstechnologien in den Lebenswissenschaften. „Wir möchten auf unserer Aktionsplattform den Willen einzelner Interessengruppen, wie der Kosmetikindustrie, zur Verwirklichung von tierversuchsfreien Kosmetikprodukten demonstrieren und gemeinsam mit Wissenschaftlern und politischen Entscheidungsträgern eine Strategie für das weitere Vorgehen zum Erreichen dieses Ziels entwickeln“, erläutert Prof. Dr. Marcel Leist, Co-Direktor des CAAT-Europe und Professor für In-Vitro-Toxikologie und Biomedizin an der Universität Konstanz.
Faktenübersicht:
- Originalstudie: Jean Knight, Costanza Rovida, Reinhard Kreiling, Cathy Zhu, Mette Knudsen, Thomas Hartung (2021) Continuing testing on cosmetic ingredients for REACH in the EU. ALTEX. DOI: https://doi.org/10.14573/altex.2104221.
- Trotz Verbots laut Kosmetikverordnung der Europäischen Union sind Tierversuche im Rahmen der REACH-Zulassung von kosmetischen Inhaltsstoffen in der EU weiterhin erforderlich und werden auch durchgeführt.
- Bericht beleuchtet die Rolle der EU-Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH), die in puncto Tierversuchen zur Risikobewertung teilweise im Widerspruch zur Kosmetikverordnung steht.
- Europäisches Zentrum für Alternativmethoden zu Tierversuchen (CAAT-Europe) mit Sitz an der Universität Konstanz plant Aktionsplattform für tierversuchsfreie Kosmetikprodukte.