In ein unverwandtes Studienfach wechseln
Für Haupt- und Nebenfächer
Wenn Sie an der Universität Konstanz studieren und in ein komplett anderes Studienfach wechseln möchten, können Sie einen Fachwechsel beantragen, um dann in das erste Fachsemester des neuen Studienfaches eingeschrieben zu werden. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für Nebenfächer.
Ist Ihr bisheriges Studienfach fachlich und inhaltlich mit Ihrem neu angestrebten Studienfach gleichzusetzen, ist eine Rückstufung in Ihr aktuelles oder ein niedrigeres Fachsemester nicht möglich. Im Zweifelsfall sprechen Sie dies bitte mit der jeweiligen Fachstudienberaterin bzw. dem Fachstudienberater ab.
Wichtig!
Auch wenn Sie keine Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz haben, folgen Sie diesem Verfahren. Sie müssen sich also nicht erneut über uni-assist bewerben. Bitte informieren Sie jedoch die Ausländerbehörde so früh wie möglich über Ihren Wunsch, das Studienfach zu wechseln.
Der Bewerbungsprozess
Vor der Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Sie benötigen eine Hochschulzugangsberechtigung. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, können Sie auf den Seiten der Kultusministerkonferenz prüfen, ob Ihr ausländisches Zeugnis in Deutschland anerkannt wird.
Weitere Zugangsvoraussetzungen:
Bewerbungszeiträume
Informationen zu den Bewerbungsfristen entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot.
Diese Termine sind Ausschlussfristen!
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudiengängen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienfächer zulassungsbeschränkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Wichtig!
Ihre Bewerbung gilt dann als eingegangen, wenn Sie in Ihrer Onlinebewerbung (durch Bestätigung Ihrer Daten im letzten Schritt) online absenden. Sie müssen uns keine weiteren Unterlagen zusenden.
Sonderverfahren
Ich möchte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern.
Sie können durch Sonderanträge Ihre Chancen auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhöhen.
Sie können einen Sonderantrag nur mit dem Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs stellen.
Sonderanträge gibt es
Die Bewerbung
Wie bewerbe ich mich?
- Loggen Sie sich als Studierende auf Ihrem ZEuS-Account ein
- Klicken Sie unter dem Reiter „Mein Studium“ auf „Online-Bewerbung“
- Füllen Sie die Online-Bewerbung aus
- Laden Sie Ihre Nachweise (Zeugnisse) in der Bewerbung online hoch.
- Senden Sie Ihre Bewerbung "online" an die Universität Konstanz (mit der Bestätigung Ihrer Daten)
Eine Abgabe der Bewerbung nach Bewerbungsschluss ist nicht möglich.
Ausnahmen: Wenn Sie in ein Lehramtsstudium nach der alten Prüfungsordnung GymPO-I 2009 (Staatsexamen) eingeschrieben werden möchten, wenden Sie sich direkt an Volker Brecht.
Für Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) und Psychologie bewerben Sie sich auf dem Portal Hochschulstart.de.
Wichtig!
Auch wenn Sie zum nächsten Semester einen Fachwechsel beantragen, sollten Sie sich für Ihren bisherigen Studiengang rückmelden. Wenn Sie zugelassen sind und den Studienplatz angenommen haben, ist der Fachwechsel vollzogen.
Bewerbungsunterlagen
In der Regel müssen Sie folgende Unterlagen in der Online-Bewerbung hochladen:
- Falls Sie das Studienfach wechseln und sich bereits im mindestens dritten Hochschulsemester befinden, laden Sie einen Nachweis über studienfachliche Beratung hoch
- Gegebenenfalls stellen Sie online Ihren Härtefallantrag
- Falls Sie aus dem Studienfach Biologie, Chemie und/oder Physik in ein neues Studienfach wechseln möchten, laden Sie bitte eine Entlastungsbescheinigung des Fachbereichs hoch. Diese erhalten Sie in Ihrem Fachbereichssekretariat
Nach der Bewerbung
Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?
Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn Sie Ihre Online-Bewerbung abgesendet haben. Auch sobald Ihre postalische Bewerbung eingegangen ist und bei weiteren Änderungen Ihres Bewerbungsstatus werden Sie per E-Mail informiert.
Darüber hinaus können Sie den Antragsstatus sowie den Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsportal ZEuS unter der Überschrift „Meine Bewerbung“ einsehen.
Sollten Sie sich für den Bachelor in Psychologie oder Rechtswissenschaft (Erste juristische Prüfung) bewerben, können Sie sich im Bewerbungsportal Hochschulstart.de über den Stand Ihrer Bewerbung erkundigen.
Wann werde ich zum Studium zugelassen?
Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung
Wenn Sie sich für einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung bewerben, erhalten Sie eine Aufforderung zur Immatrikulation. Sie nehmen das Studienplatzangebot via E-Mail an. Zudem müssen Sie sich für das entsprechende Semester rückmelden. Erst dann kann der Fachwechsel vollzogen werden.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung
Für zulassungsbeschränkte Studiengänge findet ein Auswahlverfahren statt. Werden Sie ausgewählt, erhalten Sie von der Universität schriftlich einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Den Studienplatz nehmen Sie durch Übersendung einer E-Mail an den entsprechenden Zulassungssachbearbeiter an. Bitte bedenken Sie, dass der Fachwechsel erst vollzogen werden kann, wenn Sie sich für das entsprechende Semester rückgemeldet haben. Bei einem Wechsel der Fächer Biologie und/oder Chemie müssen Sie noch die jeweilige Entlastungsbestätigung des Fachbereichssekretariats einreichen.
Wie läuft das Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge ab?
In Studiengängen mit einer Zulassungsbeschränkung gibt es nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen. Ist die Zahl der BewerberInnen größer als die der Studienplätze, findet eine Auswahl statt.
Schritt 1: Auswahl besonderer Bewerbergruppen
Von den insgesamt vorhandenen Studienplätzen eines Studiengangs sind reserviert:
- 8% (mindestens ein Studienplatz) für ausländische StudienbewerberInnen, die deutschen BewerberInnen nicht gleichgestellt sind ("Nicht EU/EWR-AusländerInnen")
- 5% (mindestens ein Studienplatz) für Härtefälle
- 2% (mindestens ein Studienplatz) für ZweitstudienbewerberInnen
- 1% (mindestens ein Studienplatz) für SpitzensportlerInnen und InhaberInnen eines öffentlichen Wahlamtes
Gibt es mehr BewerberInnen als Plätze in diesem Schritt, findet eine Auswahl statt. In erster Linie zählt die Note der Hochschulzugangsberechtigung. Übrig gebliebene Plätze werden in den Schritten 2 und 3 vergeben.
Schritt 2: Vorwegauswahl nach einem Dienst
BewerberInnen, die einen Studienplatz wegen der Ableistung eines Dienstes nicht angetreten haben, werden vor allen anderen BewerbernInnen, zugelassen, wenn sie sich nach Beendigung des Dienstes erneut für denselben Studiengang bewerben.
Schritt 3: Auswahl nach Eignung und Wartezeit
Von den verbliebenen Studienplätzen eines Studiengangs werden 90% nach der Eignung und 10% nach der Wartezeit vergeben.
Für die Feststellung der Eignung werden in der Regel die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung sowie einschlägige Berufsausbildungen, praktische Erfahrungen, außerschulische Leistungen und ehrenamtliches Engagement herangezogen
Die Kriterien werden gewichtet bewertet. Die sich daraus ergebende Punktzahl bestimmt Ihren Platz auf der Rangliste nach Eignung.