Ausschreibung neuer Deutschlandstipendien an der Universität Konstanz
Zum Sommersemester 2025 schreibt die Universität Konstanz erneut Deutschlandstipendien aus. Voraussichtlich werden voraussichtlich bis zu 35 neue Stipendien an hervorragende Studierende vergeben. Die Anzahl der zu vergebenden Deutschlandstipendien kann sich durch das Einwerben weiterer Spenden stets erhöhen. Bei einem Teil der Stipendien kann die Förderung erst ab dem Wintersemester 2025/26 beginnen.
Die Stipendiat*innen werden über ein mehrstufiges Bewerbungs- und Auswahlverfahren im Verlaufe des Wintersemesters 2024/25 ermittelt.
Die Bewerbung ist ausschließlich über eine Online-Bewerbung möglich. Bewerber*innen, die die zweite Auswahlrunde erreichen, müssen zusätzliche schriftliche Unterlagen einreichen, die die online gemachten Angaben belegen und/oder ergänzen. In der dritten Auswahlrunde findet ein persönliches Auswahlgespräch statt.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 01. September 2024 und endet am 31. Oktober 2024 (Ausschlussfrist).
Die eigentliche Förderung beginnt am 01.04.2025 oder 01.10.2025. Das Stipendium umfasst eine finanzielle Förderung in Höhe von 300 Euro pro Monat. Es wird zunächst für bis zu zwei Semester bewilligt und kann auf Antrag längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang verlängert werden.
Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Förderung sind die Immatrikulation bzw. Zulassung zum Studium in einem grundständigen oder weiterführenden Studiengang mit Abschlussziel an der Universität Konstanz (ohne Promotionsstudierende, Zeitstudierende oder Gasthörer*innen) und dass Sie sich zu Beginn des möglichen Förderzeitraums noch innerhalb der Regelstudienzeit befinden.
Die Vergabe der Stipendien erfolgt durch eine Auswahlkommission. Die Vergabeentscheidung wird vorrangig aufgrund der Leistungen im Studium (für Studienanfänger*innen auch in der Schule) getroffen. Nachgewiesen werden die Leistungen durch die erreichten Durchschnittsnoten. Berücksichtigt werden auch gesellschaftliches Engagement und besondere persönliche Umstände, wie die erfolgreiche Überwindung von Hürden in der eigenen Bildungsbiographie und die wirtschaftliche Bedürftigkeit.
Das Stipendium ist einkommensunabhängig und mit der Förderung durch BAföG kombinierbar. Eine Förderung ist nicht möglich, wenn gleichzeitig eine andere begabungs- und leistungsabhängige Förderung gewährt wird, die den durchschnittlichen Betrag von 30 Euro pro Monat je Semester überschreitet. Ein Rechtsanspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Grundlage für die Vergabe der Stipendien bilden das Stipendienprogramm-Gesetz und die Stipendienprogramm-Verordnung des Bundes sowie die Vergaberichtlinien des Konstanzer Stipendienfonds der Universität Konstanz.