Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet und bildet die Voraussetzung für die Verleihung der selbständigen Lehrbefugnis für ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet, mit welchem das Recht zur Führung der Bezeichnung „Privatdozent“ bzw. „Privatdozentin“ verbunden ist. Dabei ist die Habilitation nur in den Fächern oder Fachgebieten möglich, die an der Universität Konstanz in Forschung und Lehre ausreichend breit vertreten sind.

Habilitationsordnung

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Habilitationsordnung der Universität Konstanz H1.0
(in der Fassung vom 18. September 2017; beachte in § 19 Abs. 2 Übergangsbestimmungen für Habilitationsgesuche, die vor dem 19.09.2017 gestellt wurden)

Habilitationsordnung der Universität Konstanz H1.0
(in der Fassung vom 10. Oktober 2001 und den Änderungen vom 13. März 2007 und vom 4. Februar 2010; diese Fassung gilt nicht für Habilitationsgesuche ab dem 19.09.2017; für Habilitationsgesuche vor diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Bestimmungen bzgl. des Nachweises der pädagogischen Eignung auf Antrag weiter)