Diplomprüfung
Die Diplomstudiengänge, deren Regelstudienzeit zwischen acht und zehn Semestern liegt, führen zu einem berufsqualifizierenden Abschluss des Diplom. Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Qualifikationen erworben sind, die Zusammenhänge des Faches überblickt werden und die Fähigkeit vorhanden ist, nach wissenschaftlichen Methoden und Erkenntnissen selbstständig zu arbeiten. Nach erfolgreich abgeschlossener Diplomprüfung wird der Diplomgrad unter Angabe der Fachrichtung verliehen.
Diplomprüfungsordnungen
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Biologie C1.0
(in der Fassung vom 23. August 2000 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)
Chemie C1.1
(in der Fassung vom 10. August 2000 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)
Mathematische Finanzökonomie C1.9
(in der Fassung vom 3. August 2000 einschließlich aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)
Mathematik C1.3
(in der Fassung vom 17. März 1999 einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)
Physik C1.2
(in der Fassung vom 4. August 2000 einschl. aller Änderungen bis zum 27. Juli 2007)
Psychologie C1.4
(in der Fassung vom 27. September 2004 einschl. aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)
Verwaltungswissenschaft C1.5
(in der Fassung vom 1. Februar 2000 einschl. aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)
Volkswirtschaftslehre C1.6
(in der Fassung vom 12. Januar 1994 einschl. aller Änderungen bis zum 18. Dezember 2003)
Wirtschaftspädagogik C1.8
(in der Fassung vom 15. September 1998 einschließlich aller Änderungen bis zum 8. Februar 2012)
Hinweis
Bei den aufgeführten Diplomstudiengängen handelt es sich um auslaufende Studiengänge; es werden keine Studierenden mehr in diese Studiengänge aufgenommen.
Hinweis
Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschließlich der aktuellsten Änderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zuständigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zuständigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.