Ihre in ZEuS hinterlegten Daten sind nicht mehr aktuell? Wir ändern das gerne!

Egal ob nach einem Umzug, einer Einbürgerung, einer Heirat, bei anderer Geschlechtszugehörigkeit oder beim Wechsel des Wahlfachbereichs

Bitte informieren Sie das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) möglichst schnell und unaufgefordert über alle Änderungen zu Ihren persönlichen Verhältnissen und zur eigenen Person (§ 12 Abs. 6 Landeshochschulgesetz).

Neue Adresse und weitere Kontaktdaten

Ihre Kontaktdaten können Sie am einfachsten und schnellsten direkt selbst in ZEuS ändern oder Sie senden uns eine formlose Mitteilung über das Kontaktformular zu.

Neue Staatsangehörigkeit mitteilen

Falls Sie im Verlaufe Ihres Studiums die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erlangen sollten, legen Sie uns bitte als Nachweis dafür möglichst unmittelbar danach Ihre Einbürgerungsurkunde oder Ihren Reisepass in Form einer gut lesbaren Kopie zusammen mit dem Original (zum Abgleich) vor. Bitte teilen Sie uns in diesem Zusammenhang ebenfalls mit, ob Sie die bisherige Staatsangehörigkeit behalten durften (doppelte Staatsangehörigkeit) oder nicht.

Hinweis: Sofern Sie bislang die Staatsangehörigkeit eines Landes außerhalb der EU/des EWR gehabt haben sollten und nun diejenige eines solchen Mitgliedsstaates, so entfällt auch die weitere Pflicht zur Zahlung der Studiengebühren für internationale Studierende.

Änderung der Angaben zur Person

Alle Änderungen Ihres Vor- und/oder Nachnamens, Ihrer Geschlechtsangabe und Staatsangehörigkeit/en oder auch notwendige Korrekturen in Ihren weiteren Stammdaten (z. B. beim Geburtsdatum, -ort, -land) können Sie nur beim SSZ auf Antrag und stets durch Vorlage geeigneter Nachweise ändern lassen. Hierzu gehören gültige amtliche Lichtbildausweise (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Aufenthaltstitel), aktuelle standesamtliche Bescheinigungen oder auch familiengerichtliche Beschlüsse.

Seit dem 01.11.2024 gilt das neue "Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (kurz SBGG)". Die Anmeldung zur Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens erfolgt bereits seit dem 01.08.2024 mit einem stets dreimonatigen Vorlauf in der Regel beim zuständigen Standesamt, meist das Ihrer Geburt oder des Hauptwohnsitzes. Neben deutschen Staatsangehörigen gilt das Selbstbestimmungsrecht auch für ausländische Personen, die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (z. B. EU-Staatsangehörige) oder eine verlängerbare Aufenthaltserlaubnis haben und sich rechtmäßig im Inland aufhalten. Bitte legen Sie uns bei der Beantragung für die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und/oder Vornamens einen aktuellen Nachweis aus dem amtlichen Personenstandsregister des zuständigen Standesamts vor. Detaillierte Informationen finden Sie hier. Außerdem können Sie weitere Details zum Prozedere gerne unserem Leitfaden entnehmen.

Wichtige Hinweise:

Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, dass Ihre zentral in ZEuS erfassten persönlichen Daten korrekt und vollständig sind!

Dies gilt vor allem für die richtige Schreibweise und Vollständigkeit Ihres Vor- bzw. Nachnamens, das Geburtsdatum sowie für den Geburtsort und das Geburtsland. Dies ist umso wichtiger, falls Sie mehrere Vor- bzw. Nachnamen oder einen Namenszusatz (z. B. "von") haben sollten. Am besten ist es, wenn bei uns stets die Schreibweise hinterlegt ist, welche auch in Ihrem amtlichen Personalausweis und/oder Reisepass steht. Haben Sie zum Beispiel mehrere Vornamen und wurden diese von Ihnen ursprünglich in ZEuS nicht oder nicht vollständig eingetragen, ist es möglich, dass diese unter Umständen später in Ihren Abschlussdokumenten fehlen. Einige Arbeitgeber (z. B. im anglo-amerikanischen Raum) bestehen aber auf eine übereinstimmende Schreibweise bzw. Vollständigkeit.

Außerdem handelt es sich bei einer späteren Korrektur bzw. Ergänzung von bereits ausgestellten Abschlussdokumenten um eine kostenpflichtige Zweitausfertigung, für welche 15 Euro pro Dokument erhoben werden (§ 3 Verwaltungsgebührensatzung der Universität Konstanz).

Wechsel des Wahlfachbereichs

In Ihrem aktuellen Datenkontrollblatt finden Sie Angaben darüber, für welchen Fachbereich Sie aufgrund Ihrer aktuellen Immatrikulation grundsätzlich für die Wahl der MitgliederInnen in die universitären Gremien wahlberechtigt und wählbar sind. Sollten Sie in einem anderen Fachbereich wählen wollen, weil Sie z. B. in zwei unterschiedlichen Studiengängen, in einem interdisziplinären/fächerübergreifenden Studiengang oder in einem Studiengang mit zwei und mehr Fächern immatrikuliert sind, beantragen Sie bitte den Wechsel des Wahlfachbereichs beim SSZ. Eines Ihrer Studienfächer (Haupt-, Nebenfach oder interdisziplinäres Fach) muss dann allerdings diesem anderen Fachbereich zugeordnet sein, damit Sie künftig dort wählen können und wählbar sind. Ausländische Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an der Universität Konstanz studieren (sog. Zeit- oder Programmstudierende) sind weder wahlberechtigt noch wählbar.