Informationen und Formulare für die Promotion

Nachstehend erhalten Sie Informationen zum administrativen Ablauf für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand und zur Eröffnung des Promotionsverfahrens. Rechtliche Grundlage bildet hierbei die Promotionsordnung

A. Promotionsvereinbarung

Vor der Annahme als Doktorandin oder Doktorand ist eine Promotionsvereinbarung zwischen der Doktorandin bzw. dem Doktoranden und dem/der/den Betreuenden abzuschließen.

Mustervereinbarung in deutscher Sprache

B. Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Nach Abschluss einer Promotionsvereinbarung kann unter Vorlage aller Zulassungsvoraussetzungen beim Fachbereichssprecher bzw. bei der Fachbereichssprecherin des zuständigen Fachbereichs die Annahme als Doktorandin oder Doktorand erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie die Neuregelung der Promotionsordnung in § 5 Abs. 5, wonach alle Doktorandinnen und Doktoranden jeweils insgesamt drei Betreuungspersonen einschließlich ggf. Mentorinnen und Mentoren für fachliche und Betreuungsfragen zugewiesen werden. Nachstehend das Muster eines Formulars für die Bestellung von Mentorinnen und Mentoren für die Promotion:

Bestellung von Mentorinnen und Mentoren

Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller:

Antragstellerinnen und Antragssteller laden sich das Formular „Antrag auf Annahme und Immatrikulation als DoktorandIn.pdf” bitte herunter und füllen es so weit wie möglich selbst aus. Das ausgefüllte Formular ist von Ihnen anschließend auszudrucken und dem/der vorgesehenen BetreuerIn zu übergeben. Der/die BetreuerIn versieht das Dokument mit seiner Unterschrift. Der/die BetreuerIn, der Lehrstuhl oder die Fachbereichsverwaltung – das ist von der jeweiligen Organisation innerhalb des Fachbereichs abhängig – ergänzt den so komplettierten „Antrag auf Annahme und Immatrikulation als DoktorandIn” schließlich um Angaben, die universitäre Doktorandenstatistik betreffend (Seiten 3 bis 10 des Antrags).

Das Antragsformular in deutscher Sprache finden Sie hier:

Antrag auf Annahme und Immatrikulation als DoktorandIn

Hinweise für den Fachbereich:

Wenn dem Antrag stattgegeben wurde, ist eine Annahme als DoktorandIn vom/von der FachbereichssprecherIn auszustellen. Das Formular „Annahme als DoktorandIn.pdf” umfasst 4 Seiten. Auszufüllen ist lediglich die erste Seite. Die Seiten 2 bis 4 werden automatisch um die auf der Seite eins getätigten Angaben ergänzt, wenn das Formular mit der Tastatur ausgefüllt wird. Das vollständig ausgefüllte Formular kann nun ausgedruckt werden. Das Sachgebiet Bewerbung und Zulassung, Statistik erhält zwei Mehrfertigungen der „Annahme als DoktorandIn” zusammen mit einer vollständigen Kopie des Antrags auf Annahme und Immatrikulation als DoktorandIn, der Promotionsvereinbarung, ggf. einer MentorInnenbestellung, falls bereits vorhanden sowie des Hochschulabschlusszeugnisses. Bitte achten Sie auf die blau unterlegten wichtigen Hinweise in den Kopfzeilen der ausgedruckten Annahmen.

Annahme als DoktorandIn

Ausfüll-Hilfe (die zu ergänzenden Formularfelder sind rot hervorgehoben) 

Sollten Sie als angenomme/r DoktorandIn Ihr Promotionsstudium und die damit verbundene Immatrikulation auf eigenen Wunsch hin vorzeitig und ohne Abschluss Ihrer Dissertation beenden wollen, müssen Sie Ihre Annahme als DoktorandIn über den für Sie zuständigen Fachbereich beim Zentralen Prüfungsamt, Katja Pojda, aufheben und sich parallel auf Antrag beim SSZ exmatrikulieren lassen.

Widerruf der Annahme als DoktorandIn

C. Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Nach Fertigstellung der Dissertation ist der Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt der Universität Konstanz zu stellen.

Das Antragsformular für die Eröffnung des Promotionsverfahrens in deutscher Sprache finden Sie hier:

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Antrag auf Ausstellung der Promotionsurkunde in englischer Sprache

Wichtiger Hinweis für Promovierende

Für die Abklärung aller formalen Anforderungen betr. der Antragsstellung auf Eröffnung von Promotionsverfahren und der Dissertation wenden Sie sich bitte acht Wochen vor Einreichung der o.g. Unterlagen um Vereinbarung eines Beratungstermins per E-Mail an: promotion-zpa@uni-konstanz.de.

Es werden nur vollständige Anträge bearbeitet!