Informationen und Formulare für Abschlussprüfungen
Hier finden Sie Informationen für Abschlussprüfungen mit den Abschlusszielen Bachelor (B.A., B.Sc., B.Ed.), Master (M.A., M.Sc., M.Ed., LL.M.) und Magister (LL.M.)
Anmeldung zur Abschlussprüfung
Anmeldungen zu Abschlussprüfungen (schriftliche Abschlussarbeit und mündliche Abschlussprüfung) beim Zentralen Prüfungsamt erfolgen ausschließlich per E-Mail und nicht persönlich. Die notwendigen Anmeldeformulare erhalten Sie auf Anfrage per E-Mail von der zuständigen Sachbearbeitung. Bitte wenden Sie sich jeweils schon in den Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraumes an die für Sie zuständige Ansprechperson im Zentralen Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie die Anmeldetermine für Ihren Studiengang.
Hinweis zu online-gestützten mündlichen Prüfungen
Online-gestützte (auch teil-online-gestützte) mündliche Prüfungen müssen gesondert beantragt werden. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an die für Sie zuständige Sachbearbeitung.
Immatrikulationspflicht während der Abschlussprüfungsphase
Studierende müssen in allen Studiengängen an der Universität Konstanz mindestens bis einschließlich dem Tag immatrikuliert sein, an welchem sie Ihre letzte verpflichtende Prüfungsleistung ablegen bzw. erbringen.
Weitere Informationen zur Immatrikulationspflicht von Studierenden.
Erklärungen zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.A. und B.Ed. LKM und Linguistik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.A. und B.Ed. Geschichte und Soziologie)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.A. und B.Ed. Philosophie)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc., B.A. und B.Ed. Sportwissenschaft und Motorische Neurorehabilitation)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. Psychologie, B.Sc. und B.Ed. Informatik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. und B.Ed. Mathematik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. und B.Ed. Physik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. und B.Ed. Biologie, Chemie, Life Science, Nanoscience)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. und B.Ed. Politik- und Verwaltungswissenschaft)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Sc. und B.Ed. Wirtschaftswissenschaften)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Bachelorarbeiten (B.Ed. Bildungswissenschaften)
Erklärungen zum eigenständigen Verfassen von Masterarbeiten
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.A. und M.Ed. Geschichte, Soziologie, Ethnologie und Soziologie, Sociology of Enequality)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.A. und M.Ed. LKM und Linguistik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.A. und M.Ed. Philosophie)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Sportwissenschaft/Sport Science for Health))
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. Psychologie; M.Sc. und M.Ed. Computer and Information Science, Informatik, Social and Economic Data Science)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Mathematik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Physik)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Biological Sciences, Chemie, Life Science, Nanoscience)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Politik- und Verwaltungswissenschaft)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Sc. und M.Ed. Wirtschaftswissenschaften - alle Studiengänge)
- Erklärung zum eigenständigen Abfassen von Masterarbeiten (M.Ed. Bildungswissenschaften)
Plagiate und gute wissenschaftliche Praxis
Verwendung des Signets der Universität Konstanz
Prüfungsrücktritt und Verlängerung von Abschlussarbeiten aufgrund von Krankheit (ärztliches Attest)
Beglaubigung von Prüfungsdokumenten
Studierende der Universität Konstanz, die beglaubigte Kopien ihrer Abschlussurkunde und/oder des Prüfungszeugnisses benötigen, haben die Möglichkeit, diese in einem angemessenen Umfang vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 anfertigen zu lassen. Beim SSZ legen Sie hierzu bitte das Original zusammen mit den Kopien der Prüfungsdokumente vor.
Ehemalige Studierende, die sich nicht mehr vor Ort befinden und ihre Prüfungsdokumente bereits erhalten haben, können sich vom SSZ in begrenztem Umfang beglaubigte Ausdrucke ihrer eingescannten Dokumente postalisch zuschicken lassen.
Darüber hinaus können Sie jederzeit bei einem Bürgerbüro, Notariat oder einer Gemeindeverwaltung etc. beglaubigte Kopien Ihrer Originaldokumente anfertigen lassen.
Finanzielle Förderung von Abschlussarbeiten
Unter bestimmten Voraussetzungen können Studienabschlussarbeiten, auf Antrag, aus Haushaltsmitteln gefördert werden. Lesen Sie mehr zur Förderung von Studienabschlussarbeiten.