Anmeldung und Belegfristen

Anmeldung und Belegverfahren | Wintersemesterprogramm 2024/25

Der Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2024/25 startet am Montag, 23.09.2024 um 09:00 Uhr und endet am Freitag, 11.10.2024 um 23:59 Uhr

Direkte Platzvergabe nach chronologischer Reihenfolge der Anmeldung!

Sie können sich innerhalb des Anmeldezeitraums zu den Seminaren des SQ-Zentrums anmelden und werden – so ein Platz frei ist – direkt für das Seminar zugelassen. Automatisch mit der Zulassung werden Sie auch zur Prüfung angemeldet.

Ist ein Seminar vollständig belegt, landet Ihre Anmeldung auf einer Warteliste. Ihren Wartelistenrang können sie direkt in Ihrem Studienplaner sehen: Mein Studium > Belegungen: dort „Veranstaltungen“ einblenden und Status ablesen.

Sind die Plätze und die Warteliste beide voll belegt, erhalten Sie direkt beim Anmeldeversuch eine Systemmeldung von ZEuS, dass keine Anmeldung mehr möglich ist.

Während des Anmeldezeitraums (23. September– 11. Oktober 2024) können Sie sich von einem Seminarplatz oder Wartelistenplatz auch wieder abmelden. Dabei wird auch die bereits erfolgte Prüfungsanmeldung wieder gelöscht.

Am Ende des Anmeldezeitraums sind Sie verbindlich zum Seminar und zur Prüfung zugelassen, so dass Sie schon vor Semesterbeginn wissen, in welchem SQ-Seminar Sie einen Platz haben.

Sie können sich maximal für drei Seminare anmelden.

Eine Abmeldung von Seminaren, zu denen Sie zugelassen und zur Prüfung angemeldet sind, ist bis acht Tage vor dem Seminar möglich.
Ab sieben Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für eine Abmeldung ein Attest vorlegen oder den Grund für Ihre Abmeldung auf geeignete Weise glaubhaft machen.

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen in einem SQ-Seminar, zu dem Sie eine Zulassung haben, erhalten Sie als Prüfungsvermerk den Eintrag: „Nicht erschienen“. Dies entspricht einer 5,0. Sie können sich in Zukunft für dieses Seminar nicht ein weiteres Mal anmelden.

Nach Ende der Anmeldefrist finden Sie unter „Freie Plätze“ Seminare, für die Sie sich noch bis 8 Tage vor Beginn anmelden können.

Allgemeine Informationen

  • Die Lehrveranstaltungen im SQ-Zentrum richten sich hauptsächlich an Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Konstanz und sind im Bereich überfachlicher, berufsfeldorientierter Qualifikationen anrechenbar. Bitte entnehmen Sie die Anforderungen Ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. Die einzelnen Module bzw. Veranstaltungen können grundsätzlich frei gewählt werden.
  • Es gibt sowohl ein Veranstaltungsprogramm im Semester als auch in den Semesterferien (SFP).
  • Im SQ-Zentrum sind in der Regel unbenotete Studienleistungen zu erbringen. Der regelmäßige Besuch einer Lehrveranstaltung (Anwesenheitspflicht) und das erfolgreiche Erbringen der erforderlichen Studienleistung sind Voraussetzung für den Crediterwerb. Die Art der zu erbringenden Studien- und/oder Prüfungsleistung wird zu Beginn der Veranstaltung von dem/der verantwortlichen Dozierenden bekannt gegeben. 

1. Anmeldung zu den Veranstaltungen

Eine Lehrveranstaltung kann mehrere "Parallelgruppen" haben. Achten Sie bei der Belegung darauf, dass Sie die von Ihnen gewünschte Parallelgruppe auswählen!

Studierende dürfen sich für maximal drei Veranstaltungen (Parallelgruppen) anmelden.

Die Plätze werden innerhalb des Belegzeitraums nach Reihenfolge der Anmeldung mit direkter Zulassung vergeben

Die Anleitung zum allgemeinen Belegverfahren finden Sie im ZEuS-Wiki.

Prüfungsanmeldung über ZEuS:
Mit der erfolgreichen Anmeldung zu einem Seminar ist eine automatische Prüfungsanmeldung verbunden. Sie müssen sich also nicht mehr zusätzlich zur Prüfung anmelden.
Bei der Stornierung einer Anmeldung wird auch die Prüfung automatisch storniert.

2. Verteilverfahren und Änderungszeitraum

Ab dem Wintersemester 2022/23 erfolgt die Platzverteilung für die Seminare des SQ-Zentrums durch direkte Platzvergabe strikt nach chronologischem Eingang der Anmeldungen.

Während der Dauer der Belegfrist können Sie sich zu Seminaren anmelden sowie die Anmeldungen auch wieder stornieren.

Am Ende der Belegfrist sind Sie verbindlich zum Seminar zugelassen. Ein Rücktritt ist nur bis acht Tage vor Seminarbeginn möglich.

Ab sieben Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für eine Abmeldung aus Krankheitsgründen ein Attest vorlegen oder den Grund für Ihre Abmeldung auf geeignete Weise glaubhaft machen.

3. Teilnahmebedingungen

  • Teilnahmeberechtigt ist nur, wer sich auf Zeus angemeldet hat und für die Veranstaltung zugelassen wurde.
     
  • Abmeldungen von der Veranstaltung sind nur bis acht Tage vor Seminarbeginn möglich.
    Ab sieben Tage vor Seminarbeginn müssen Sie für eine Abmeldung aus Krankheitsgründen ein Attest vorlegen oder den Grund für Ihre Abmeldung auf geeignete Weise glaubhaft machen.
    Wenn Sie zu einem Seminar zugelassen sind, aber unentschuldigt nicht erscheinen, wird in die angemeldete Prüfung ein NE (nicht erschienen) eingetragen,, dies ist gleichbedeutend mit einer 5,0 und Sie können dieses Seminar kein weiteres Mal belegen.
  • Als zugelassene/r Teilnehmende/r haben Sie eine generelle Anwesenheitspflicht. Grundsätzlich ist eine entschuldigte Fehlzeit bis maximal 3 Stunden möglich, allerdings muss diese Fehlzeit vor Seminarstart angekündigt werden. Bitte wenden Sie sich dazu nicht an die Lehrenden, sondern an das SQ-Zentrum.
  • Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5 Studierende) oder Krankheit der/des Lehrenden Veranstaltungen in Ausnahmefällen auch kurzfristig abgesagt werden können.