Monitoringverfahren und Systemakkreditierung
Die Universität Konstanz ist systemakkreditiert! Am 26.03.2021 bescheinigte die schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ) die Systemreakkreditierung der Universität Konstanz ohne Auflagen. Damit ist die Universität Konstanz seit 2014 systemakkreditiert und gewährleistet die Qualität ihrer Studiengänge durch ein extern zertifiziertes Monitoringverfahren.
Gegenstand der Systemreakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich Studium und Lehre. Die Systemreakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätssicherungssystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Das bedeutet, dass die Universität Konstanz mit erfolgreicher Systemreakkreditierung befugt ist, ihre Studiengänge weiterhin selbst zu (re)akkreditieren.
Um kontinuierlich Verbesserungsmaßnahmen anstoßen zu können, werden die Monitoringberichte alle vier Jahre in den sogenannten Rektoratzyklen und Peer Review Zyklen diskutiert. Dabei wird auch die Einhaltung der Kriterien der Studienakkreditierungsverordnung des Landes sowie der Bologna Kriterien geprüft.