Weiteres Wissenswertes

1. Nachhaltige Entwicklung der Universität

Die nachhaltige Entwicklung ist eines der wichtigsten strategischen Zukunftsthemen der Universität Konstanz. Daher verpflichtet sie sich in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan zum nachhaltigem Handeln auf allen universitären Ebenen. Zum einen setzen sich die Wissenschaftler*innen und Lehrende fächerübergreifend mit dem Thema auseinander und leisten somit einen Beitrag zur Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung, zum anderen wird die institutionelle Nachhaltigkeit gestärkt.

Seit April 2021 ist die nachhaltige Entwicklung im Prorektorat für Nachhaltigkeit, Information und Kommunikation (CIO) auch auf Leitungsebene der Universität Konstanz verankert. Der Senat hat eine Arbeitsgruppe Nachhaltige Entwicklung einberufen, deren Mitglieder aus allen Gruppen der Universität kommen.

Kontakt und Infos:
Dr. Hilmar Hofmann
Leitung der Stabsstelle Nachhaltigkeit
+49 7531 88-4918
hilmar.hofmann@uni-konstanz.de

2. Ideen- und Feedbackportal

Über das Ideen- und Feedbackportal können Sie Ihre Ideen, Feedback, Kritik und Anregungen einbringen.

3. Jobticket / Deutschlandticket

Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg können das JobTicket BW nutzen. Dieses wird mit € 25,– monatlich vom LBV bezuschusst.

Das JobTicket BW ist nicht übertragbar. An Sams-, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen können mit dem JobTicket BW unentgeltlich eine weitere erwachsene Person sowie bis zu vier Kinder bis einschließlich 14 Jahren und ein Hund mitgenommen werden. Weitere Infos zum Ticket und zum Antragsprozess finden Sie auf der Seite der Personalabteilung.

Neu: Sie können auch das Deutschlandticket als Jobticket auswählen und hierfür den Zuschuss von € 25,– monatlich bekommen.

4. Mit dem Rad zur Uni fahren: Do’s and don’ts

Auf den Campus führen von allen Seiten Fahrradwege, was die Uni mit dem Rad sehr gut erreichbar macht. Zahlreiche Fahrradständer um und auf dem Gelände sorgen dafür, dass sie Ihr Rad sicher abschließen können.

Nicht erlaubt ist hingegen die Mitnahme von Fahrrädern in die Universitätsgebäude. Weder auf den Fluren noch in den Büros dürfen sie abgestellt werden, da sie hier schnell z.B. Rettungswege versperren, die Unfall- oder Verletzungsgefahr erhöhen oder die Arbeit des technischen Personals behindern. Zudem verursachen sie einen erhöhten Reinigungsaufwand.

5. Parken

Die Parkflächen der Universität Konstanz (P-Nord, P-Ost, P-Süd und P-Sport in Egg) sind gebührenpflichtig. Für die Bewirtschaftung der Parkplätze ist die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH (PBW) zuständig.

Alle Infos zu den Parkflächen und den Kurz- und Dauerparkmöglichkeiten finden Sie unter hier.

6. IT-Dienste

Das Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum (KIM) steht allen Mitarbeiter*innen mit umfassenden IT-Dienstleistungen zur Seite:

  • Email und Internet (z.B. Passwörter, Konten, WLAN, IT-Sicherheit, VPN)
  • Lecture Recording und Media Production
  • Datenserver und Clouddienst
  • Kollaboratives Arbeiten

7. Bibliotheksdienste

Das zentrale Herzstück der Universität ist die „Bib“ – ihre Bibliothek mit rund zwei Millionen Büchern und vielen weiteren Medien. Zu ihren Bibliotheksdiensten zählen z.B.

  • Ausleihe
  • Dokumentlieferung
  • Literaturverwaltung
  • Einrichten von Hand- und Semesterapparaten Literaturrecherche

8. Transponder und Schlüssel

Allen Beschäftigten, denen ein Büroraum einschließlich Ausstattung zugewiesen ist, erhalten gegen Unterschrift (mit Berechtigungsschein oder Bestätigung des Fachbereichs bzw. der Abteilung) den dazugehörigen Transponder in der Schlüsselverwaltung. Hauszugänge werden nur mit Bestätigung und Begründung des Fachbereichs/der Abteilung gegen Leistung einer Schlüsselkaution erteilt.

Die empfangenen Transponder und Schlüssel sind beim Ausscheiden aus der Universität wieder der Schlüsselverwaltung zurückzugeben. Die Weitergabe von Transpondern und Schlüsseln an nachfolgende Personen ist verboten! Schlüssel- und Transponderverluste müssen ersetzt werden (ggf. im Rahmen einer Diensthaftpflichtversicherung absichern). Bitte beachten Sie, dass Postfachschlüssel nicht mit nach Hause genommen werden sollen.

Kontakt:
Schlüsselverwaltung
Raum B 610
+49 7531 88-2515

9. Telefonate und das Kommunikationsnetz der Universität

a) Datenspeicherung von Telefonaten
Für die Gebührenerfassung von Telefonaten werden die Daten der dienstlichen und privaten Telefongespräche, die über die Telefonzentralanlage der Universität geführt werden, automatisch gespeichert und zu Abrechnungszwecken wie folgt ausgedruckt:

  • Nummer des Hausanschlusses
  • Name des Anschlussinhabers/der Anschlussinhaberin
  • Bereich, Kostenstelle
  • Angerufener Ortsname
  • Angerufene Vorwahl- und Telefonnummer (Bei Privatgesprächen werden die letzten drei Ziffern durch Sterne ersetzt)
  • Datum, Uhrzeit des Anrufs

b) Privatgespräche
Von Telefonanschlüssen der Universität sollen Privatgespräche nur in dringenden Fällen geführt werden. Sie dürfen den Dienstbetrieb nicht beeinträchtigen. Die Benutzung der Sonderdienste (z.B: Programmansagen, Zeitansage) ist nicht zulässig. Wenn privat telefoniert wird, soll als Vorwahl die Ziffer 6 gewählt werden. Die Gebühren für private Gespräche sind zu erstatten. Die Abrechnung erfolgt durch automatisierte Gebührenerfassung (siehe Absatz a). Damit Privatgespräche möglich sind, muss das Telefon hierfür freigeschaltet werden. 

c) Eingriffe in das Kommunikationsnetz der Universität Konstanz
Eingriffe in das Kommunikationsnetz und deren Endgeräte dürfen ausschließlich durch Mitarbeiter*innen des Sachgebiets "Netz- und Sprachdienste" der Abteilung „Forschung, Lehre, Infrastruktur“ des KIM erfolgen. Da immer wieder eigenmächtig Telefone, Faxgeräte o.ä. selbständig abgebaut bzw. angesteckt wurden, kam es öfters zu Störungen an der TK-Anlage. Derartige Eingriffe und die daraus entstehenden Störungen können auch die gesamte Anlage betreffen und somit die Telekommunikationsversorgung maßgeblich beeinträchtigen.

Daher bitten wir Sie, eigenmächtige Änderungen (z.B. Telefontausch), Demontage- und Installationstätigkeiten zu unterlassen! Bei Nichtbeachtung und daraus resultierenden Störungen kann eine Wiedereinschaltung erst nach Überprüfung und Lokalisierung der Störungsstelle erfolgen.

Neueinrichtungen, Umzüge, Änderungen, Aufhebungen hinsichtlich Kommunikationsendgeräte leiten Sie bitte unter Nutzung der Formulare unter folgendem Link oder an den Support weiter. Im Störungsfall können Sie sich auch direkt an den TK-Support wenden:

Kontakt:
support@uni-konstanz.de
+49 7531 88-4488

10. Postsendungen: Dienstlich und privat

a) Versand
Dienstliche Postsendungen sind immer im linken oberen Eck des Briefkuverts mit einem Absender(-stempel) zu versehen. Bei Versand interner Postsendungen mit den gelben Umlaufmappen ist zusätzlich zum Namen die interne Postfachnummer (keine Raumnummer) oder die Organisationseinheit anzugeben. Bei Post an Personen in den Fachbereichen bitte möglichst auch die Professur/Arbeitsgruppe angeben. Postsendungen der Beschäftigten an das Landesamt für Besoldung und Versorgung können portofrei zum Versand mit der allgemeinen Dienstpost abgegeben werden.

Private Postsendungen dürfen nicht über die Universitätspoststelle zum Versand gegeben werden. Wer private Post als Dienstpost freimachen lässt, handelt pflichtwidrig und kann strafrechtlich belangt werden.

b) Zustellung
Die Zustellung von privaten Postsendungen über die Dienstanschrift der Universität ist nicht erlaubt, da dies die Dienstpostverteilung behindert und die knappen personellen Ressourcen der Universität zusätzlich bindet. Regressansprüche wegen fehlerhafter Zustellungen sind ausgeschlossen.

11. Ausleihe von universitätseigenen Geräten

Universitätseigene Geräte und andere Gegenstände dürfen nicht vom Arbeitsplatz entfernt oder Dritten überlassen werden. Die Abteilung Finanzen und Controlling kann bei dienstlichem Bedarf auf Antrag die Benutzung außerhalb der Universität widerruflich genehmigen.

12. Mitbringen und Benutzen privater Gegenstände in Räumen der Universität

Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten privaten Gegenständen besteht ein Ersatzanspruch gegen die Universität nur, wenn die eingebrachten Gegenstände unmittelbar dem Arbeitsablauf dienen und die Universität ein Verschulden am Verlust oder der Beschädigung trifft (z.B. Fachbücher). Bei wertvollen Arbeitsgeräten (z.B. PC, Laptop) ist dazu die schriftliche Zustimmung der Universitätsverwaltung erforderlich. Jede weitergehende Haftung sowie die Übernahme von Folgekosten sind ausgeschlossen.

13. Verhinderung von Diebstählen

Bitte schließen Sie Räume ab, für die Sie verantwortlich sind, um Diebstähle zu verhindern. Achten Sie bei Dienstschluss auch darauf, die Fenster zu schließen, um Einbrüche zu vermeiden, Heizkosten zu sparen und Witterungsschäden zu verhindern.

14. Verlust-, Diebstahls- und Schadensanzeigen

Verluste, Diebstähle und Schäden von Gegenständen sind unverzüglich der Abteilung Facility Management zu melden.

Kontakte:
Philipp Gehrmann
Leiter Gebäudeservices
+49 7531 88-4252

Hans Kurschat
Leiter Hausdienst
+49 7531 88-5252

Sollte Ihnen etwas gestohlen worden sein, fassen Sie am Tatort bitte nichts an und verändern sie hier auch nichts, damit mögliche Spuren gesichert werden können.

15. Anforderung und Einkauf von Geräten, Materialien, Dienstleistungen

Die Abteilung Finanzen und Controlling/zentraler Einkauf erteilt Informationen über die Anforderung von Geräten, Materialien und Dienstleistungen. Alle Anforderungen/Bestellungen (auch Internet- und Auslandsbestellungen) sind grundsätzlich an die Abteilung Finanzen und Controlling/zentraler Einkauf zu richten. Mehrkosten durch eigenmächtige Bestellungen/eigenmächtig abgeschlossene Verträge können nicht erstattet werden. Außerdem muss der/die Besteller*in alle weiteren Pflichten und Risiken, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, selbst tragen. Mängel und Schäden an Geräten und Materialien sind der Abteilung Finanzen und Controlling/Einkauf unverzüglich mitzuteilen.

Kontakt und Infos:
Alexander Sauter
Leiter Zentraler Einkauf
+49 7531 88-4895
alexander.sauter@uni-konstanz.de

16. Dachflächen

Dachflächen, die mit Kies belegt und nicht als Terrasse eingerichtet sind, dürfen nicht betreten werden. Verbotswidrig Handelnde haften für Schäden.

17. Hunde- und Haustierverbot

Aus gesundheitlichen und hygienischen Gründen ist das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren in die Gebäude und Räume der Universität verboten.

18. Rauchfreie Universität

Die Universität Konstanz ist seit dem 31.05.2007 (Welt-Nichtrauchertag) zur rauchfreien Universität erklärt worden. Das hat auch unter Berücksichtigung von § 5 Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSG) zur Folge, dass im gesamten Gebäudekomplex der Universität auf den Terrassen (mit Ausnahme K 7) und auf den plattierten Flächen des Innenhofs (Ebene A5/B5) generell nicht geraucht werden darf – auch nicht während Veranstaltungen. Ausnahme hiervon sind speziell ausgewiesene Rauchplätze.

Die gegenseitige Rücksichtnahme gebietet es auch, dass im Bereich der Ausgänge, die beliebte Rauchplätze sind, ein deutlicher Abstand zum Gebäude eingehalten wird. Hier kommt es regelmäßig zu Beschwerden betroffener Mitarbeiter*innen, deren Räume in unmittelbarer Nähe zu den Ausgängen liegen. Bitte nehmen Sie bei Ihrem Rauchverhalten darauf Rücksicht.

19. Universitätskasse/Geldverwaltung

Nach den geltenden Haushalts- und Kassenvorschriften dürfen dienstliche Zahlungen (bar oder unbar) nur von der Universitätskasse angenommen oder geleistet werden. Über Ausnahmeregelungen (z.B. Einrichtung von Geldannahmestellen, Handkassen) entscheidet die Abteilung Finanzen und Controlling.

Kontakt und Öffnungszeiten:
Raum V 703
+49 7531 88-2485
Montag–Freitag: 9.00–11.00 Uhr

20. Müllentsorgung und Trennung von Abfällen

Die Universität ist zur Aufrechterhaltung und Abfallentsorgung am eingeführten Verfahren der Abfalltrennung (wie in den Gemeinden und Landkreisen) angeschlossen. Dies bedeutet die Trennung des Abfalls in die Fraktionen Restmüll, Biomüll, Wertstoffe (gelber Sack), Papier und Glas.

Aus den Büros und Laboren wird nur der Restmüll durch die Reinigungsfirma im Rahmen der Unterhaltsreinigung entsorgt. Biomüll, Wertstoffe und Papier sind von den Nutzenden selbst über die Abfallsammelstationen im jeweiligen Gebäudeflur zu entsorgen. Glas und größere Kartonagen sind von den Nutzenden zur zentralen Wertstoff-/Abfallsammelstelle M 541 zu bringen.

Nicht mehr funktionsfähige elektronische Geräte und wissenschaftliche Geräte können donnerstags von 10.00–11.00 Uhr bei der Altgeräteannahmestelle (M 541d), oder nach vorheriger Terminabsprache mit der Altgeräteannahmestelle, +49 7531 88-4799, altgeraete@uni-konstanz.de, abgegeben werden.

Formulare zur Aussonderung von Altgeräten, sind bei der Altgeräteannahmestelle M 541d, +49 7531 88-4799 sowie in der Fundsachenverwaltung, M 534, +49 7531 88-2512, erhältlich. Für die Abgabe von wissenschaftlichen Geräten ist vorab die Vereinbarung eines Termins bei der Altgeräteannahmestelle erforderlich.

Die Annahme von Sonderabfällen erfolgt ausschließlich bei der Sonderabfallsammelstelle, -4292 bzw. -2829. Hierzu ist vorab die Vereinbarung eines Termins erforderlich.

21. Universitätsarchiv

Das Universitätsarchiv ist die zentrale Stelle für die Sicherung und Dokumentation der Geschichte der Universität Konstanz. Zugleich dient es als „Gedächtnis der Verwaltung“. Aufgabe des Archivs ist es, das relevante Schriftgut der Verwaltung sowie aller Einrichtungen und Abteilungen dauerhaft zu bewahren.

Das Universitätsarchiv verwahrt gegenwärtig Archivgut im Umfang von rund 1.800 laufenden Metern. Die ältesten Unterlagen stammen dabei aus den 1920er Jahren, die jüngsten aus dem Jahr 2020.

Als öffentliche Einrichtung arbeitet das Archiv auf der Grundlage des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg und der Verwaltungs- und Benutzungsordnung für das Universitätsarchiv von 1993. Ebenso gelten für die dauerhafte Archivierung der Unterlagen die Bestimmungen des Datenschutzes.

Kontakt und Infos:
Dr. Daniel Wilhelm
Universitätsarchiv
Gebäude B, Raum 907
+49 7531 88-3150
uniarchiv@uni-konstanz.de