Auf gute Zusammenarbeit! Wichtige Richtlinien und Dienstvereinbarungen
1. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz und Studienort
Der Universität Konstanz ist eine gute Zusammenarbeit sehr wichtig. Sie hat daher gemeinsam mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, um partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zu fördern und Konflikte im Arbeitsalltag frühzeitig zu lösen.
2. Gute Arbeit
Die Universität Konstanz möchte ihren Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen bieten. Hierzu gehört, dass Arbeitsverträge möglichst unbefristet, oder, falls dies nicht machbar oder sinnvoll ist, mit einer möglichst langen Vertragsdauer abgeschlossen werden. Die Universität Konstanz hat daher eine Richtlinie zur Befristung der Arbeitsverträge von wissenschaftlichen und wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten beschlossen, die in Anhang 13 nachgelesen werden kann.
3. Diversity-Kodex
Mit ihrem Diversity-Kodex von 2019 bekennt sich die Universität Konstanz offiziell zur Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen. Sie fördert eine diskriminierungsfreie Organisations- und Wissenschaftskultur, in der alle ihre Ziele bestmöglich erreichen können – unabhängig von persönlichen und sozialen Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher oder gesundheitlicher Zustand, Lebens- und Familienmodelle, ethnische, nationale, soziale oder ökonomische Hintergründe, geschlechtliche Identitäten und sexuelle Orientierungen. Als Reformuniversität führt sie damit ihre Gründungsvision, Bildungs- und Chancengerechtigkeit zu realisieren, konsequent weiter und übernimmt gesellschaftliche Verantwortung.
Im Umgang mit Vielfalt verfolgt die Universität drei zentrale Ansätze: die Anerkennung von Diversity, die Förderung gleichberechtigter Teilhabe aller Mitglieder und Angehörigen und die Stärkung von Antidiskriminierung. Ziel ist es, dass alle Beschäftigten und Studierenden ihre Potentiale gleichermaßen entfalten können.
4. Führungsgrundsätze und inklusive Führung
Die Universität Konstanz versteht sich als exzellente Reformuniversität, die ihren Mitgliedern bestmögliche Bedingungen für Forschung und Lehre, Studium, Arbeit und Ausbildung bieten will. Führungskräften kommt dabei eine hohe Verantwortung zu. Gleichzeitig sind die Anforderungen an Führungskräfte deutlich gewachsen. Führungskräfte sind gefragt, mit ihren Arbeitsbereichen zu den universitären Zielen beizutragen, flexibel auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und motivierend zu führen.
Der Kanzler und die Leiter*innen der Verwaltungsabteilungen, der Stabsstellen des Rektorats, des Kommunikations-, Informations- und Medienzentrum (KIM) sowie der Tierforschungsanlage haben 2018 beschlossen, Führungsgrundsätze zu entwickeln und zu verabschieden. Diese dienen allen Führungskräften dieser Bereiche als Orientierung für ihre komplexen Führungssituationen. In einem partizipativen Prozess mit Führungskräften aller Ebenen sowie mit Mitarbeiter*innen wurden Führungsgrundsätze vereinbart. Sie bilden den Rahmen, innerhalb dessen gute Führung stattfindet.
2022 wurde im Senat dazu ergänzend die Policy inklusive Führung verabschiedet, die sich an wissenschaftliche und wissenschaftsunterstützende Führungskräfte richtet. Die Policy knüpft an den Diversity-Kodex der Universität an und ist ein weiterer Baustein, um Antidiskriminierung zu realisieren. Ziel von inklusiver Führung ist es, dass Mitarbeitende in ihrer Einzigartigkeit gesehen und akzeptiert werden und gleichzeitig auch die Zugehörigkeit als Teil eines Teams spüren.
5. Gender-Kodex
Die Universität Konstanz zeichnet sich als eine besonders geschlechtergerechte und familienfreundliche Universität aus. In ihrem Gender-Kodex hat sie sich bereits 2010 dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern auf allen Ebenen und in allen wissenschaftlichen, wissenschaftsunterstützenden sowie studentischen Bereichen zu verwirklichen.
Ihre Standards für ein geschlechtergerechtes Handeln legt die Universität in zehn Handlungsfeldern fest und verankert damit ihre Maßnahmen zu Geschlechtergerechtigkeit und Familienfreundlichkeit. So wirkt sie z.B. Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts oder geschlechterstereotypen Zuschreibungen aktiv entgegen und setzt sich für eine gleichstellungsorientierte Personalrekrutierung und -entwicklung ein.
6. Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt
Die Universität Konstanz steht für einen fairen Umgang und eine inklusive Kultur. Sie fördert eine wertschätzende Diskussions- und Kommunikationskultur, die auf eine gleichberechtigte, respektvolle sowie diskriminierungssensible Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Funktionsebenen ausgerichtet ist. Diskriminierung und sexualisierte Gewalt stellen eine massive Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar. Sie schaffen ein Klima der Einschüchterung und Entwürdigung, das nicht nur die Freude und Fähigkeit an Arbeit und Studium, sondern auch die Gesundheit der Betroffenen schädigt. Als gesetzlicher Hintergrund dient das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006 sowie § 4a Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG). Weiter relevant ist die Dienstvereinbarung zum partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz der Universität Konstanz. Im Leitbild der Universität, im Gender-Kodex sowie dem Diversity-Kodex ist neben der Wertschätzung und dem Umgang mit Vielfalt die Förderung von Antidiskriminierung als Aufgabe der Universität definiert.
Mit dieser Richtlinie gegen Diskriminierungen und sexualisierte Gewalt will die Universität ein gutes Klima für Beschäftigte und Studierende sowie eine diversity-gerechte Atmosphäre erhalten und fördern.