Beschäftigtenausweis

Bild vom neuen Ausweis (Vorder- und Rückseite)

Der neue Beschäftigtenausweis ist da! Seit dem 01.09.2023 erhalten alle neuen Beschäftigten den neuen Ausweis und seit dem 04.03.2024 können alle Beschäftigten der Universität Konstanz ihren alten Ausweis gegen den neuen Ausweis austauschen. Wie man den neuen Ausweis bekommt und weitere Informationen zum Beschäftigtenausweis sind auf dieser Seite zu finden.

Wie der neue Ausweis aussieht, können Sie auf der obigen, beispielhaften Abbildung sehen.

Was kann mein neuer Beschäftigtenausweis?

Bei dem bisherigen Ausweis handelt es sich ausschließlich um eine Plastikkarte ohne elektronische Chip-Funktion. Dies führte dazu, dass der Ausweis nicht genutzt werden konnte, um Funktionen in Anspruch zu nehmen, die eine Authentifizierung erfordern, wie Bezahlfunktion in der Mensa oder Druckservices und ähnliches mehr. Zum Teil werden für solche Funktionen gesonderte Ausweise zur Verfügung gestellt, wie die Mensakarte der Seezeit. Das ist unkomfortabel, aufwändig und wenig nachhaltig.

Der neue Beschäftigtenausweis verfügt nun über einen Kartenchip, welcher u.a. mit der Bezahlfunktion für die Mensa sowie die Seezeit-Cafés ausgestattet ist. Sie können sich außerdem an jedem Canon-Kopierer beim Canon Druckservice registrieren lassen und anschließend kopieren.

Außerdem sind zahlreiche Schließfächer im Bereich vor dem Bibliothekseingang (Ebenen B4 und N6) neben einer PIN-Eingabe wahlweise auch über den Beschäftigtenausweis abschließbar.

Der neue Beschäftigtenausweis ist weiterhin auch Ihr Bibliotheksausweis. Ihre Personalnummer ist dabei die Benutzungsnummer für die Bibliothek.

Zudem sollen zukünftig Leistungen und Funktionen über Institutionsgrenzen hinweg angeboten werden. Das heißt, Beschäftigte der Universität Konstanz sollen die Möglichkeit haben, auf Basis ihres Beschäftigungsverhältnisses an der Universität Konstanz auch Leistungen anderer Universitäten in Baden-Württemberg in Anspruch nehmen zu können. Hierzu verfügt der neue Beschäftigtenaus jetzt bereits über Funktionen aus dem bwCard - Verbundprojekt.

Wer erhält einen neuen Beschäftigtenausweis?

Den neuen Beschäftigtenausweis erhalten alle Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Universität Konstanz stehen. Ausgenommen hiervon sind studentische Hilfskräfte.

Das heißt, dass Mitarbeitenden von An-Instituten oder auch Lehrbeauftragte keinen Beschäftigtenausweis erhalten. So erhalten also zum Beispiel Mitarbeitende des Max-Planck-Instituts, der Pädagogischen Hochschule Thurgau oder auch des Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg keinen Beschäftigtenausweis. Es ist jedoch möglich, dass diese Personengruppen sich in der Bibliothek kostenfrei einen Bibliotheksausweis ausstellen lassen, der die gleichen Berechtigungen in der Bibliothek vergibt, wie der Beschäftigtenausweis.

Es wird aktuell an einem neuen Ausweis für Externe gearbeitet, mit dem die Bibliotheksfunktionen sowie weitere Funktionen genutzt werden können.

Wie bekomme ich den neuen Beschäftigtenausweis?

Bei Neueinstellungen erhalten die Beschäftigten ihren Beschäftigtenausweis an der KIM-Beratung in der Bibliothek im Zuge der Vergabe des Initialpasswortes für die Account-Aktivierung. Bitte bringen Sie zur Identifizierung Ihren Personalausweis mit.

Mitarbeitende, die noch einen alten Beschäftigtenausweis ohne erweiterte Funktionen haben, können diesen auf Antrag umtauschen. Der Antrag ist notwendig, um Wartezeiten beim Tausch zu vermeiden.

Eine defekte oder verlorene Karte kann an der KIM-Beratung in der Bibliothek ersetzt werden. Auch hier ist es zur Identifizierung erforderlich, dass Sie sich ausweisen. Bringen Sie also auch hier Ihren Personalausweis mit.

Wo kann ich mit dem Beschäftigtenausweis bezahlen, wie lade ich das Guthaben auf und was passiert mit dem Guthaben auf meiner bisherigen Mensakarte?

Mit dem Beschäftigtenausweis können Sie in allen Einrichtungen von Seezeit Studierendenwerk Bodensee (Mensa, Al stuDente, Cafeteria, CampusCafé, BibCafé, Gießberghütte, SB-Maschinen) bargeldlos bezahlen. Um den Beschäftigtenausweis entsprechend aufzuladen, können Sie dies entweder manuell an einem der Aufladeterminals (Ebene K5) vornehmen oder noch besser: Sie registrieren sich gleich mit Ihrem Beschäftigtenausweis und Girocard für EasyLoad. Das können Sie sowohl im Seezeit Service Center (Ebene A5) als auch an einer der Mensa-Kassen (Ebene K6) machen.

Sie erteilen Seezeit mit der einmaligen Anmeldung eine SEPA-Einzugsermächtigung und können das Kartenguthaben anschließend bei Unterschreiten eines von Ihnen festgelegten Restguthabens direkt beim Bezahlvorgang an den Kassen aufladen. Der ebenfalls von Ihnen selbst gewählte fixe Aufwertbetrag wird dann sofort auf dem Beschäftigtenausweis gutgeschrieben und anschließend von Ihrem Girokonto abgebucht. Mehr Informationen online unter EasyLoad.

Sollten Sie Guthaben auf Ihrer noch vorhandenen Mensakarte haben, können Sie sich dieses, inklusive dem gezahlten Pfand, sowohl im Seezeit Service Center (Ebene A5) als auch an einer der Mensa-Kassen (Ebene K6) auf den neuen Beschäftigtenausweis übertragen lassen. Falls Sie EasyLoad weiter nutzen möchten, bringen Sie Ihre Girocard mit.

Was tue ich bei Verlust, Beschädigungen, Funktionsstörungen oder Titel-/ Namensänderungen?

Im Falle des Verlustes, der Beschädigung, Titel-/Namensänderung oder einer Funktionsstörung nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit der KIM-Beratung (Tel.: +49 7531 88-2871 oder beratung.kim@uni-konstanz.de) auf. Geben Sie bitte Ihre Personalnummer und den Grund für einen neuen Beschäftigtenausweis an.

Nach der Rückmeldung der KIM-Beratung wird ihr neuer Ausweis produziert und Sie können diesen an der KIM-Beratung abholen.

Im Verlustfall ist anzuraten, Ihre Karte umgehend sperren zu lassen. Dies kann entweder wie beschreiben per Telefon oder E-Mail erfolgen. Besser noch, Sie gehen direkt zur KIM-Beratung, um dort den Ausweis inklusive der integrierten Mensakarte zu sperren, und den neuen Ausweis produzieren zu lassen.

Anschließend können Sie sich das Seezeit-Guthaben auf Ihre neue Karte umbuchen lassen.

Für die Umbuchung benötigt Seezeit von Ihnen neben der Vorlage Ihres neuen Beschäftigtenausweises auch die Nummer der im KartenChip integrierten Seezeit-Geldbörse. Zu diesem Zweck werden Sie und auch die Seezeit eine E-Mail mit der bisherigen und der neuen Seezeitgeldbörsennummer erhalten.

Auch im Falle dessen, dass Beschäftigte Ihre aktuelle Seezeitkarte verlieren oder diese defekt ist, kann der neue Beschäftigtenausweis nach Kontaktaufnahme mit der KIM-Beratung produziert werden. Eine Übertragung des Guthabens der verlorenen oder defekten Seezeit- Karte ist allerdings nur dann möglich, wenn die Kartennummer der Seezeitkarte bekannt ist.

Bitte bringen Sie zur Identifizierung an der KIM-Beratung immer Ihren Personalausweis mit.

Was sind die Nutzungsbedingungen des Beschäftigtenausweises?

(1) Zweckbestimmung und Gültigkeitsmerkmale

Beschäftigte der Universität Konstanz erhalten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses einen Beschäftigtenausweis. Der Beschäftigtenausweis dokumentiert die persönliche Eigenschaft der Beschäftigten als Mitglied der Universität Konstanz. Der Beschäftigtenausweis ist zugleich Benutzungsausweis für die Bibliothek der Universität Konstanz, bietet die Möglichkeit zum bargeldlosen Bezahlen bei Seezeit Studierendenwerk Bodensee und die Möglichkeit zur Anmeldung an Canon Druckgeräten. Der Beschäftigtenausweis ist nicht in gleicher Art und Weise zur Feststellung der Identität einer Person geeignet, wie ein amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass).

(2) Ausgaberegeln

Die Ausgabe des Beschäftigtenausweises erfolgt an der KIM-Beratung in der Bibliothek, diese liegen in der Regel am ersten Arbeitstag zur Abholung bereit. Bei der Abholung haben sich die Mitarbeitenden mit einem gültigen Personalausweis/ Reisepass zu identifizieren.

Beschäftigte, die bereits einen Ausweis besitzen, können im Falle des Verlustes, eines Defektes (auch Seezeitkarte) oder im Falle einer Titel-/ Namensänderung ihren Ausweis austauschen. Hierfür können sich Beschäftigte an die KIM-Beratung wenden.
Ab Anfang des nächsten Jahres ist ein Austausch für alle Beschäftigten auf Antrag möglich.

(3) Ausschluss der Nutzung durch Dritte

Der Beschäftigtenausweis ist nicht übertragbar. Beschäftigte dürfen ihren Beschäftigtenausweis nicht an Dritte weitergeben oder durch Dritte nutzen lassen. Jede Nutzung durch Dritte ist als Missbrauch zu werten, welche zu strafrechtlicher Verfolgung führen kann. Die Beschäftigten haben Vorkehrungen zu treffen, um ihren Ausweis vor unbefugter Nutzung zu schützen. Die Universität Konstanz selbst übernimmt keine Haftung für Schäden die im internen oder externen Einsatz des Beschäftigtenausweises entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde von Beschäftigten oder anderen Beauftragten der Universität vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

(4) Haftung bei Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen

Die Beschäftigten haften der Universität Konstanz gegenüber für alle entstandenen Schäden, die der Universität Konstanz aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Nichteinhaltung dieser Nutzungsbedingungen bzw. einer missbräuchlichen Nutzung des Beschäftigtenausweises entstehen.

(5) Verpflichtung zur Rückgabe nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses

Die Beschäftigten erwerben kein Eigentumsrecht an dem Beschäftigtenausweis. Das Besitzrecht am Beschäftigtenausweis erlischt zusammen mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses an der Universität Konstanz, ohne dass es hierfür einer besonderen Erklärung seitens der Universität Konstanz bedarf. Damit sind die Beschäftigten zur unaufgeforderten Rückgabe des Beschäftigtenausweises verpflichtet und die weitere Verwendung ist ihnen untersagt. Dies gilt für jede Form der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Jede bzw. jeder Mitarbeitende hat sich eigenverantwortlich darum zu kümmern, dass ein mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses noch vorhandenes Guthaben an sie bzw. ihn nach Absatz 7 erstattet wird.

(6) Vorgehensweise bei Verlust oder Beschädigung

Im Fall eines Verlusts hat die oder der Mitarbeitende das Abhandenkommen des Beschäftigtenausweises unverzüglich sowohl bei der KIM-Beratung als auch beim Info-Zentrum der Bibliothek (Tel.: +49 7531 88-2871 oder beratung.kim@uni-konstanz.de) anzuzeigen. Dasselbe gilt im Falle einer Beschädigung, die nach ihrem Ausmaß geeignet ist, die Funktion als Benutzungsausweis der Bibliothek oder die Bezahlfunktion zu beeinträchtigen. Beschäftigte erhalten in diesen Fällen einen neuen Beschäftigtenausweis an der KIM-Beratung (Ersatzausstellung) und die Funktionen des alten Ausweises werden gesperrt. Die Beschäftigten sind verpflichtet, den Beschäftigtenausweis sorgfältig zu behandeln und diesen vor schädigenden Einflüssen, insbesondere vor Verbiegen, Verkratzen und intensiver Sonneneinstrahlung, zu schützen.

(7) Übertragung des Guthabens nach Ersatz oder Erstattung nach dem Ausscheiden

Jeder Beschäftigtenausweis hat produktionsbedingt eine eigene Geldbörsennummer. Nur mit dieser ist es möglich, sich das bisherige Guthaben eines verloren gegangenen oder beschädigten Beschäftigtenausweises auf den neuen übertragen zu lassen. Bei einer Ersatzausstellung nach Absatz 6 wird ein neuer Beschäftigtenausweises ausgestellt und die für die Guthabenübertragung erforderliche Nummer der unsichtbar integrierten Seezeit-Geldbörse wird Ihnen mitgeteilt. Die Guthabenübertragung erfolgt für Seezeit Studierendenwerk Bodensee im Seezeit Service Center auf Ebene A5 (beim Campus Café). Dieselben Stellen sind auch bei einer Erstattung aufgrund einer Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zuständig, wobei für Seezeit die Erstattung an den Barkassen in der Mensa auf Ebene K6 erfolgt.

Was sind die technischen Details des Beschäftigtenausweises?

Funktionen

Der Beschäftigtenausweis ist zugleich der Benutzungsausweis für die Bibliothek, mit optionaler Nutzung als

  • Geldbörse (für die Mensa und das weitere Angebot von Seezeit Studierendenwerk Bodensee).
  • Kopierkarte (für den Canon Druckservice).
  • Berechtigungssteuerung der Schließfächer auf den Ebenen B4 und N6.
  • bwCard.

Merkmale

  • Logos: Universität Konstanz, Seezeit Studierendenwerk Bodensee, Internationale Bodenseehochschule (IBH) und bwCard.
  • Textaufdruck: Bezeichnung, Titel/akademischer Grad, Nachname, Vorname/n, Personal-ID (auch als Barcode) und Hinweis auf die Website der Nutzungsbedingungen.
  • kontaktloser, integrierter Chip.

Gespeicherte Daten

Aufgedruckt (in deutsch und englisch):
Bezeichnung, Titel/akademischer Grad, Nachname, Vorname/n, Personal-ID (auch als Barcode) und Hinweis auf die Website der Nutzungsbedingungen.

Digital im Chip integriert:
Chip-Seriennummer, Seezeit-Geldbörse, Berechtigungssteuerung für die Nutzung der Schließfächer, bwCard-Nummer und Home-Domain "uni-konstanz.de".

Rechte der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind Benutzer*innen des Beschäftigtenausweises. Bitte entnehmen Sie die Ihnen als hiervon betroffene Person zustehenden Rechte dem Abschnitt VII. der Datenschutzinformation der Universität Konstanz.

Wie kann ich den neuen Bechäftigtenausweis beantragen?

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