Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1. April 2024
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg MWK hat mit Schreiben vom 18. März 2024 (bei der Uni eingegangen am 19. März 2024) die Vergütungssätze für Hilfskräfte ab dem Sommersemester 2024 und 2025 mitgeteilt.
Diese Werte wurden vom Finanzministerium Baden-Württemberg in Abstimmung mit dem MWK verbindlich für alle Hochschulen in Baden-Württemberg festgelegt und sind verpflichtende Vergütungssätze je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme von denen nicht abgewichen werden darf.
Die neuen Vergütungssätze betragen demnach für:
Studentische Hilfskräfte | 13,25 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 14,09 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | 19,14 € pro Stunde |
Die Kalkulationssätze erhöhen sich damit auf:
Studentische Hilfskräfte | 17,00 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 18,10 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | 24,00 € pro Stunde |
Bitte berücksichtigen Sie diese Werte ab dem Sommersemester 2024.
Die Stunden-Grenzen für geringfügige Beschäftigungen (bis 538 EURO) verändern sich entsprechend und betragen für:
Studentische Hilfskräfte | 40,00 Monatsstunden |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 38,00 Monatsstunden |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | dürfen nur mit mindestens 43 Monatsstunden eingestellt werden und sind daher automatisch über der GfB-Grenze |
Bitte reichen Sie ggf. Änderungsanträge auf Stundenreduzierung fristgerecht ein.
Die aktuellen Kalkulationstabellen sowie einen Kostenrechner finden Sie demnächst auf den Internetseiten der Personalabteilung.