Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1. April 2023
Das Rektorat hat am 8. Februar 2023 eine Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte zum 1. April 2023 beschlossen.
Die neuen Vergütungssätze betragen demnach für:
Studentische Hilfskräfte (bleibt) | 12,00 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 12,87 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | 17,49 € pro Stunde |
Die Kalkulationssätze erhöhen sich damit auf:
Studentische Hilfskräfte (bleibt) | 15,30 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 16,40 € pro Stunde |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | 21,80 € pro Stunde |
Bitte berücksichtigen Sie diese Werte bei den Einstellungen für das Sommersemester 2023.
Die Stunden-Grenzen für geringfügige Beschäftigungen (bis 520 EURO) verändern sich entsprechend und betragen für:
Studentische Hilfskräfte | 43,00 Monatsstunden |
Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium | 40,00 Monatsstunden |
Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss | dürfen nur mit mindestens 43 Monatsstunden eingestellt werden und sind daher automatisch über der GfB-Grenze |
Bitte reichen Sie ggf. Änderungsanträge auf Stundenreduzierung fristgerecht ein.
Die aktuellen Kalkulationstabellen sowie einen Kostenrechner finden Sie auf den Internetseiten der Personalabteilung.