Inanspruchnahme der Haushaltsmittel 2020 für die Vergütung stud. bzw. wiss. Hilfskräfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie in den vergangenen Jahren machen wir auch in diesem Jahr auf den Annahmeschlusstermin für Vergütungszahlungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung aufmerksam.

Wir weisen darauf hin, dass die Anträge auf Einstellungen bzw. Weiterbeschäftigungen, Statusänderungen und Aufstockungen/Reduzierungen studentischer bzw. wissenschaftlicher Hilfskräfte für Dezember 2020 bis spätestens

26. Oktober 2020

bei der Personalabteilung vorliegen müssen.

Bei dieser Terminierung haben wir den Beginn der Vorlesungszeit berücksichtigt.

Für Anträge, die erst nach diesem Termin eingehen, kann eine Anstellung frühestens zum 01. Januar 2021 erfolgen.

Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass Anträge auf Neueinstellungen nur bearbeitet werden können, wenn die erforderlichen Personalunterlagen vollständig beigefügt sind.

Anträge auf rückwirkende Umbuchungen müssen bis spätestens 30. September 2020 bei der Personalabteilung vorliegen, später eingehende Anträge können nicht mehr umgesetzt werden!

Um den massiven Arbeitsanfall für die Verlängerung der Verträge ab 2021 zu verringern, wird gebeten, die o.a. Anträge möglichst schon über das Jahresende hinaus zu terminieren (z.B. bis 31.03.2021).

Wegen der Weihnachtsfeiertage und der dann folgenden Betriebsschließung entfallen im Dezember sechs Arbeitstage, daher verschiebt sich der Annahmeschluss für Einstellungsanträge ab 01. Januar 2021 auf den

23. November 2020.

Für Anträge die nach diesem Zeitpunkt eingehen kann eine Bearbeitung und damit eine Einstellung zum 01. Januar 2021 nicht gewährleistet werden.

Wir bitten, vorstehende Termine unbedingt einzuhalten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Pfeifer

Personalleitung