Änderung Wissenschaftszeitvertragsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2015 das 1. Änderungsgesetz zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen, welches nun im März 2016 in Kraft getreten ist.
Der Deutsche Bundestag hat am 17. Dezember 2015 das 1. Änderungsgesetz zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen, welches nun im März 2016 in Kraft getreten ist. Dadurch ergeben sich geänderte Befristungsanforderungen an die Beschäftigung von angestelltem wissenschaftlichem Personal. Alle Änderungen und wichtigen Infos finden Sie im Rundschreiben über die geänderten Befristungsanforderungen durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz.