"Freistellungsjahr" im Öffentlichen Dienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) können seit dem 1. Oktober 2017 ein sog. „Freistellungsjahr“ in Anspruch nehmen.
Das Freistellungsjahr ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbeschäftigung, die es ermöglicht, am Ende des Bewilligungszeitraumes von der Arbeitszeit unter Weiterzahlung der anteiligen Bezüge freigestellt zu…