Lehrverpflichtung

Lehrverpflichtungsverordnung - Berechnungshilfen - Formulare

AKTUELL: Novellierung der LVVO

Zum 23.9.2016 ist eine Novellierung der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) in Kraft getreten. Die neue LVVO, eine Synopse der Änderungen gegenüber der bisherigen Verordnung und weitere Dokumente finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente".

Die Universitäten in Baden-Württemberg müssen gegenüber dem Land nachweisen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Lehrverpflichtung erfüllen. Für diesen Nachweis hat die Universität Konstanz ein einheitliches Verfahren eingeführt. Auf diesen Seiten erhalten Sie

  • die für den Nachweis notwendigen Formulare für Lehrende und Dekanate,
  • den rechtlichen Hintergrund (LVVO) und Berechnungshilfen des Ministeriums
  • sowie den folgenden verbindlichen Zeitplan:

für Lehre im WSfür Lehre im SS
bis 30.4.bis 30.9.Abgabe der Erhebungsbögen der Lehrenden (Formular 1) im Fachbereich bzw. der Sektion
bis 31.5.bis 31.10.Abgabe der Erhebungsbögen inkl. der Bestätigung des Dekans (Formular 2) über die Dekane an die Akademische Abteilung
im Mai    im November    Prüfung in der Akademischen Abteilung
bis 30.6.bis 30.11.Bericht an das Rektorat durch die Akademische Abteilung