Landeslehrpreis
des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Im Jahr 2023 wird das Wissenschaftsministerium erneut besondere Leistungen in der Lehre auszeichnen. Beispiel geben, Anreiz schaffen, Ideen entzünden, Diskurse starten über gute Lehre, orientiert an den aktuellen Themen MINT-Fachkräfte, Klimaschutz und Innovation/Transfer — das sind die Ziele des Landeslehrpreises 2023.
In diesem Jahr wird hochschulartenübergreifend, getrennt nach den drei genannten Themenbereichen, je ein Landeslehrpreis verliehen. Jede Hochschule kann nur einen Vorschlag beim Wissenschaftsministerium einreichen. Die Entscheidung darüber, aus welchem der drei Themenbereiche der Antrag gestellt wird, trifft die Hochschule.
Der Preis pro Preisträgerin bzw. Preisträger und Hochschule ist je Themenbereich mit 50.000 Euro dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden im Rahmen des Neuberufenen-Empfangs am Mittwoch, den 7. Februar 2024 im Neuen Schloss vorgestellt.
Internes Verfahren
Hochschulinternes Verfahren
- bis zum 18. Juni
Antragsentwurf (ca. 1 Seite mit Angabe des gewählten Themenbereichs) an den Ausschuss für Lehre und Weiterbildung (ALW). Die Studienkommission soll den Antragsentwurf zur Kenntnis erhalten.
- 27. Juni
Sichtung und Beratung der Vorschläge im ALW
- 19. Juli
Beschluss im Senat, welcher der Vorschläge für aussichtsreich befunden wird und ausgearbeitet werden soll
- anschließend (Juli/August)
Finalisierung dieses Vorschlags nach den vom MWK vorgegebenen Modalitäten; eine Beratung durch die Hochschuldidaktik wird empfohlen.
- 11./13. September
Einreichen des Vorschlags über das Rektorat (Stichtag für die Einreichung: 13. September; finalisierte Vorschläge bis spätestens 11. September an prorektor.lehre@uni-konstanz.de)
Beteiligung von Studienkommissionen und Ehemaligen
Bei der Vorbereitung der Vorschläge sind die Studienkommissionen zu beteiligen. Wenn möglich, sollen auch Absolventinnen und Absolventen einbezogen werden.
Wer und was kann ausgezeichnet werden?
Was kann ausgezeichnet werden?
Für die Auszeichnung in den drei Themenbereichen MINT-Fachkräfte, Klimaschutz und Innovation/Transformation kommen in Betracht:
a) Innovative Lehrkonzepte und/oder
b) besonders motivierende Persönlichkeiten mit ausgewiesenen didaktischen Fähigkeiten in der Hochschullehre innerhalb der genannten Themenbereiche
c) Lehrveranstaltungen verschiedener Art mit didaktisch besonders gut aufbereitetem Begleitmaterial und didaktisch besonders gut durchdachtem Aufbau
d) Tutorien oder Orientierungsveranstaltungen (insbesondere zur Auszeichnung von Fakultäten usw.).
Wer kann nominiert werden?
Für die Preisverleihung können vorgeschlagen werden:
a) Lehrpreisträgerinnen und Lehrpreisträger der Hochschulen
b) Einzelpersonen des wissenschaftlichen Personals, die eigenverantwortlich lehren (eine Auszeichnung von Studierenden und Tutoren ist nicht möglich),
c) Arbeitsgruppen aus nicht mehr als drei bis fünf Mitgliedern,
d) für die Lehre verantwortliche Organisationseinheiten der Hochschulen wie z. B. Fakultäten, Institute und Seminare.