Doctoral Fund
Sie promovieren an der Universität Konstanz? Dann sind der Doctoral Fund und die Retreats genau das Richtige für Sie.
Der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichtete Doctoral Fund stellt in begrenzter Höhe Finanzmittel für DoktorandInnen zur Verfügung. Mit dieser Maßnahme möchte die Universität Konstanz die Arbeitsbedingungen ihrer NachwuchswissenschaftlerInnen weiter verbessern.
Förderlinie Doctoral Fund:
Mit einem Volumen von bis zu 5.000 Euro unterstützt der Doctoral Fund DoktorandInnen der Universität Konstanz dabei, wissenschaftliche Netzwerke aufzubauen. Dreimal jährlich können Sie sich um Zuschüsse für Konferenzreisen, Forschungsaufenthalte, die Erhebung von Daten und Organisation von Workshops bewerben.
Antragsberechtigt sind prinzipiell alle zur Promotion angenommenen Promovierenden der Universität Konstanz. Vorrangig dient der Doctoral Fund jedoch dazu, Promovierende zu unterstützen, die auf keine Förderung seitens eines Clusters, eines finanzierten Promotionsprogramms oder andere Institutionen zurückgreifen können, daher können diese gegebenenfalls aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Vergabeverfahren priorisiert werden. Wiederholte Antragstellungen für unterschiedliche Vorhaben sind zulässig, wobei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro AntragstellerIn nicht mehr als 5.000 Euro ausgeschüttet werden.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch ein strukturiertes und wettbewerbsorientiertes Verfahren, welches von einem unabhängigen Vergabegremium durchgeführt wird. Dieses Gremium setzt sich aus promovierenden bzw. promovierten VertreterInnen der Fachbereiche zusammen, die vom Senat ernannt wurden.
Die Erfolgschance von Anträgen in der vorangegangenen Vergaberunde lag bei 38 %. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Förderlinie Retreats für Promovierende:
Promovierende (Mindestanzahl 7) können sich gemeinsam für die Finanzierung eines Retreats bewerben, das ihrer wissenschaftlichen Arbeit, ihrer Zusammenarbeit und Vernetzung oder ihrer Weiterbildung dient. Pro Vorhaben können für die Gruppe der Teilnehmenden an dem Retreat einmalig bis zu 5.000 Euro vergeben werden. Der Antrag für ein Retreat wird von einer Ansprechperson gestellt und enthält neben den unten aufgeführten Antragsunterlagen eine Liste der Teilnehmenden des Retreats.
Hier finden Sie die Richtlinien zur Vergabe von Mitteln für Scientific Retreats für Promovierende (im Rahmen des Doctoral Fund).
Antragstellung (Doctoral Fund und Retreats):
Der Antrag soll nach Form und Inhalt kurz, präzise und aussagekräftig (maximal 5 Seiten) abgefasst werden und die folgenden Teile enthalten:
- Beschreibung des Vorhabens mit Zeit- und Finanzplan sowie einer bedarfsgerechten Begründung der beantragten Mittel.
- Begründen Sie die Relevanz des Vorhabens für Ihre Promotion und stellen Sie Ihren eigenen aktiven Beitrag (z. B. Präsentation eigener Daten auf einer Konferenz) heraus.
- Darstellung der Fördernotwendigkeit: Weshalb kommen keine alternativen Finanzierungen in Betracht? Dokumentieren Sie Ihre Bemühung um alternative Finanzierungsquellen.
- Aktueller Lebenslauf (als Anlage außerhalb des Seitenlimits).
- Nachweis der Annahme zur Promotion oder Immatrikulationsbescheinigung, aus welcher der Status als Promovierende / als Promovierender an der Universität Konstanz hervorgeht.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anträge das Antragstemplate.
Die Unterlagen sind elektronisch als ein zusammenhängendes PDF-Dokument an die Konstanz Research School zu richten.
Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bitte beachten Sie...
Vor Antragstellung:
Bitte bemühen Sie sich zuerst um alternative (interne wie z. B. Förderung der Cluster oder Graduiertenschulen oder externe wie z. B. Fördermittel des DAAD) Fördermittel und legen Sie diese Bemühungen im Antrag dar. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch ein strukturiertes und wettbewerbsorientiertes Verfahren, welches von einem unabhängigen Vergabegremium durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Bei Antragstellung:
Bitte achten Sie auf eine möglichst kostenbewusste Planung Ihres Vorhabens. Es wird empfohlen, Kostenkalkulationen transparent aufzuschlüsseln. Dabei ist es sinnvoll, die Kosten möglichst genau zu recherchieren und ggf. Vergleichsangebote einzuholen.
Bei Zusage:
Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung durch die Vergabekommission des Doctoral Fund Ihr Vorhaben nicht von haushalts- und reisekostenrechtlichen Prüfungen durch unsere Haushaltsabteilung (Dominik Huppert) entbindet. Bitte stellen Sie bei außerhalb der Universität stattfindenden Vorhaben vorab einen Dienstreiseantrag an den zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Controlling Dominik Huppert. Für Promovierende ohne Anstellung an der Universität gilt: Bitte stellen Sie den Dienstreiseantrag ohne Reisekostenvergütung.
Bei Ablehnung:
Es wird ausdrücklich ermutigt, sich mit einem überarbeiteten bzw. neuen Antrag für die nächste Förderperiode erneut zu bewerben.
Bei Abrechnung:
Werden Konferenzräume o. Ä. gebucht und abgerechnet, sind Vergleichsangebote einzuholen und vorzulegen. Wenn für ein Vorhaben Kosten für mehrere Personen abgerechnet werden (v. a. bei Retreats), muss eine von allen Teinnehmenden unterschriebene Teilnehmerliste eingereicht werden.
Stichtage und Förderbeginn:
Die Begutachtung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach den Stichtagen:
15. Februar (frühester Förderbeginn: 1. April)
15. Juni (frühester Förderbeginn: 1. August)
15. Oktober (frühester Förderbeginn: 1. Dezember)