Uploads für Zulassung und Einschreibung
Wie Sie alle nötigen Unterlagen vorbereiten und keine Deadline verpassen
Nachdem Sie durch die Austauschkoordination Ihrer Heimtauniversität nominiert worden sind, erhalten Sie eine Mail mit allen notwendigen Informationen, um die Bewerbung zur Zulassung zu beginnen.
1. Bewerbung zur Zulassung
Für die Zulassung benötigen wir zwingend die folgenden Dokumente, hochgeladen auf unser Portal Mobility Online, bis zum 15. Mai (für das Wintersemester) oder 15. November (für das Sommersemester):
- Transcript of Records
- B2 Sprachnachweis (Deutsch oder Englisch)*
- Passkopie (Seite mit Foto)
- Nachweis der Zahlung der Kaution für das Wohnheim (Überweisungskopie)
* Muttersprachler*innen in Englisch oder Deutsch müssen keinen Sprachnachweis hochladen
Studienvorhaben für Nicht-EU-Studierende
In Mobility Online werden Sie dazu aufgefordert, uns mitzuteilen, welche Kurse sie voraussichtlich während Ihres Austausches an der Universität Konstanz belegen möchten. Bitte beziehen Sie sich hierbei auf das Vorlesungsverzeichnis vergangener Semester, da die Veranstaltungen Ihres konkreten Semesters zu diesem zeitpunkt noch nicht feststehen werden.
2. Ausstellung der Zulassung
Sobald wir Ihre Dokumente geprüft haben, können Sie Ihre Zulassung in Mobility Online herunterladen.
Beachten Sie, dass alle weiteren Schritte zur Einschreibung erst dann für die Bearbeitung geöffnet sind!
In der Zulassung finden Sie die Zahlungsinformationen für den Sozialbeitrag und die GO-Konstanz-Gebühr.
3. Upload der Dokumente für die Einschreibung
Das International Office schreibt Sie an der Universität Konstanz ein, noch bevor Sie ankommen. Dadurch können Sie direkt am ersten Tag Ihre Unicard und die wichtigsten Dokumente abholen.
Bitte laden Sie die folgenden Dokumente bis zum 15. Juli (für das Wintersemester) oder 15. Januar (für das Sommersemester) hoch:
Krankenversicherung:
- EU/EEA-Studierende: Kopie beider Seiten der EHIC
- Nicht-EU/EEA-Studierende: Nachweis der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung
Außerdem notwendig:
- Nachweis der Zahlung des Sozialbeitrags und der GO-Konstanz Kursgebühr (wenn zutreffend)
- Portraitfoto (für den Studierendenausweis)
Nicht-EU-Studierende mit Visumspflicht
Bitte laden Sie bis zur Einschreibungsdeadline (15.07. bzw. 15.01.) eine Kopie Ihres Langzeitvisums hoch.
Nicht-EU-Studierende ohne Visumspflicht
Bitte laden Sie bis zur Einschreibungsdeadline (15.07. bzw. 15.02.) einen gültigen Finanzierungsnachweis hoch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Erasmus+ Studierende mit nicht-EU/EEA Staatsangehörigkeit
Bitte laden Sie eine Kopie Ihres Aufenthaltstitels hoch.
Bei vorherigem Studium in Deutschland
Sollten Sie bereits einmal in Deutschland studiert haben, benötigen wir eine Exmatrikulationsbescheiningung der anderen deutschen Unversität, um Sie in Konstanz einschreiben zu können.
4. Formalitäten für Erasmus-Studierende
Erasmus+ Austauschstudierende müssen ihren Erasmus+ Koordinator*innen an ihren Heimatuniversitäten 3 Dokumente vorlegen, um die Erasmus+ Stipendiengelder zu erhalten:
- Learning Agreement (vor der Ankunft an der Gasthochschule und mögliche Aktualisierungen/Änderungen derselben nach Beginn der Lehrveranstaltungen an der Gasthochschule)
- Confirmation of Arrival/Departure an der Gasthochschule (bei Ankunft und/oder Abreise)
- Transcript of Records von der Gasthochschule (nach Abschluss des Studiums an der Gasthochschule)
Alle Erasmus+ Formulare werden vom Erasmus+ Koordinator Ihrer Heimatuniversität zur Verfügung gestellt und müssen von der Universität Konstanz unterzeichnet werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Einreichungsfristen für jedes Erasmus+ Formular, das Ihnen von Ihrer Heimatuniversität zur Verfügung gestellt wird.
Wichtig:
Bitte laden Sie Ihr anfängliches Erasmus+ Learning Agreement vor Ihrer Ankunft in Konstanz hoch. Das unterschriebene Learning Agreement wird Ihnen per E-Mail zurückgeschickt. Hierfür gilt keine festgelegte Frist!
Was ist das Learning Agreement?
Der Zweck des Learning Agreement ist eine transparente und effiziente Vorbereitung des Austausches, um sicherzustellen, dass Studierende eine Anerkennung für die im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten erhalten.
Das Learning Agreement legt das Programm der im Ausland zu absolvierenden Lehrveranstaltungen fest und muss vor Beginn des Austauschs von der/dem Studierenden, der entsendenden und der empfangenden Einrichtung genehmigt werden.
Das Learning Agreement sollte alle Studienleistungen enthalten, die der/die Studierende während des Austauschs erwerben soll.
Für die studentische Mobilität zu Studienzwecken sollte das Learning Agreement die Gruppe der Bildungskomponenten festlegen, die nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsstudiums im Studienabschluss des Studierenden ersetzt werden.