Grenzübergreifende Modulmobilität innerhalb des Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee
Grenzenlos studieren in der transnationalen Vierländerregion – Deutschland, Schweiz, Österreich und Liechtenstein
Partnerhochschulen Wissenschaftsverbund
Exzellente Forscher*innen erleben, neue Kontakte zu Studierenden anderer Hochschulen knüpfen, den Blick über den Tellerrand des eigenen Fachs hinaus weiten: Mit dem Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee machen Sie mehr aus Ihrem Studium!
Mit Beginn des Wintersemesters 2023/24 haben Studierende (einer Mitgliedshochschule) innerhalb des Wissenschaftsverbundes Vierländerregion Bodensee die Möglichkeit landesübergreifend einzelne Lehrveranstaltungen bzw. Module einer Partnerhochschule zu besuchen. Dabei profitieren sie von einer enormen Vielfalt von Fächern, Fachbereichen und spezifische Lehrveranstaltungen.
Die untenstehende Liste zeigt, welche Hochschulen die Modulmodalität anbieten und welche individuellen Voraussetzungen die jeweilige Partnerhochschule hat.
Bitte bewerben sie sich über das untenstehende Formular. Ihr Antrag wird geprüft und an die entsprechende Hochschule weitergeleitet, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Das Kontingent ist begrenzt. Bitte beachten Sie die individuellen Voraussetzungen der teilnehmenden Partnerhochschulen.
Antragsfrist ist für das folgende WiSe / Autumn Semester der 30. April und für das SoSe / Spring Semester der 30. September jeden Jahres.
Die Teilnahme an Prüfungen und die Vergabe von ECTS-Punkten wird je nach Modul individuell angeboten. Der Credit-Transfer bzw. die Anerkennung der Leistungen muss mit der Heimatuniversität selbst abgesprochen werden. Es besteht kein Anspruch auf Credit-Transfer und Leistungsanerkennung.
Die grenzübergreifende Modulmobilität kann finanziell durch den Wissenschaftsverbund Vierländerregion Bodensee unterstützt werden. Hier erfolgt eine Auswahl der finanziellen Unterstützung nach Abschluß des Zulassungsverfahren. Der Zuschuß kann bis zu maximal 300,-- € gewährt werden. Ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung besteht jedoch nicht.
Bitte beachten Sie, dass für das Bewerbungsverfahren folgende Unterlagen eingereicht werden müssen:
- Immatrikulationsbescheinigung
- Aktuelles Transcript of Records
- Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Nachweis der für das Modul notwendigen Sprachkenntnisse
Folgende Partnerhochschulen bieten für das kommende Wintersemester 2024/2025 die Modulmobilität an:
Modulmobilität in der Schweiz
SHLR Schweizer Hochschule für Logopädie Rorschach
- Teilnahmemöglichkeit an Lehrveranstaltungen der Bereiche
- Erstspracherwerb
- Mehrsprachigkeit
- Schriftspracherwerb
- Schriftspracherwerbsstörungen
- Neurogene Sprachstörungen 1+2
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- Veranstaltungsinformationen müssen per Mail angefragt werden
- Link zur Homepage der SHLR
ZHAW Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Universität Zürich
- Teilnahme an Kursen aller Fakultäten, außer jener der Medizinischen Fakultät, der Vetsuisse-Fakultät (Veterinärmedizin) und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, möglich
- keine Teilnahme an Studienprogrammen für Studierende der Uni Konstanz, die einen eigenen Mobilitätsvertrag haben (Soziologie, Politik- und Verwaltungswissenschaft und Sportwiss. und empirische Bildungsforschung: diese Studierende können sich aber trotzdem für eine Mobilitätsbeihilfe bewerben!)
- SoSe (Frühjahrsemester) 19.02. - 01.06.
- WiSe (Herbstsemester) 16.09. - 21.12.
- nur für eingeschriebene Studierende an Universitäten
- keine Gebühren
- Link zu den Vorlesungsverzeichnissen der Uni Zürich
- Die Daten, bis wann man sich für die einzelnen Module einschreiben muss, variieren von Fakultät zu Fakultät, manchmal auch von Studienprogramm zu Studienprogramm. Nähere Informationen Link
- Link zur Homepage der Uni Zürich
Pädagogische Hochschule Schaffhausen
- Teilnahmemöglichkeit im Fachbereich Erziehungswissenschaften sowie in den Fachdidaktiken
- Individuelle Prüfung der Teilnahmemöglichkeit im Bereich Schreiben, Forschen und Entwicklung sowie "berufspraktische Studien/Praktika"
- SoSe (Frühjahrsemester) 19.02. - 31.05.
- WiSe (Herbstsemester ) 16.09. - 20.12.
- für eingeschriebene Studierende aller Pädagogischen Hochschularten
- keine Gebühren
- Link zur Homepage der PH Schaffhausen
Pädagogische Hochschule St.Gallen
- Teilnahme an Kursen der Bereiche
- Ausbildung Kindergarten- und Primarschule (Kinder von 4-12)
- Sekundarstufe 1 ( Jugendliche von 13-15) möglich
- eingeschlossen sind thematische Blockwochen, ausgenommen sind Blockpraktika
- SoSe (Frühjahrsemester) 19.02. - 24.05.
- WiSe (Herbstsemester ) 02.09. - 20.12.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- keine Gebühren, außer bei Teilnahme an fakultativen kostenpflichtigen Spezialangeboten
- Link zu den Studienplänen von Kindergarten- und Primarstufe ; Sekundarstufe1
- Link zur Homepage der PH St. Gallen
Pädagogische Hochschule Thurgau
- individuelle Prüfung der Teilnahmemöglichkeit je nach Studienprofil, ausgenommen "berufspraktische Ausbildung"
- SoSe (Frühjahrsemester) 17.02. - 22.06.
- WiSe (Herbstsemester ) 21.10. - 26.01.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- keine Gebühren
- Link zur Modulsuche der PH Thurgau
- Link zur Homepage der PH Thurgau
Pädagogische Hochschule Zürich
- Ausbildung für
- Kindergarten-Unterstufe
- Primarstufe und Sekundarstufe I
- Teilnahmemöglichkeit an einzelnen Veranstaltungen der Ausbildung (außer berufspraktischer Ausbildung) wird individuell geklärt
- SoSe (Frühjahrsemester) KW 08 - KW 22
- WiSe (Herbstsemester) KW 38 - KW 51
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- keine Gebühren
- Link zum Lehrangebot für Mobilitätsstudierende
- Link zur Homepage der PH Zürich
Modulmobilität in Österreich
Pädagogische Hochschule Vorarlberg
- Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen aller Fachbereiche
- nur für eingeschriebene Pädagogischer Hochschulen
- Verwaltungsgebühren in Höhe von ca. 30€
- Link zur Homepage der PH Vorarlberg
Modulmobilität im Fürstentum Liechtenstein
Universität Liechtenstein
- Teilnahmemöglichkeit an Kursen der Fachbereiche:
- FB Architektur (BSc und MSc)
- FB Wirtschaftwissenschaften (BSc Business Administration, MSc Finance, MSc Entrepreneurship, MSc Infomation Systems)
- SoSe (Frühjahrsemester) 01.02. - 31.08.
- WiSe (Herbstsemester) 01.09. - 31.01.
- keine Gebühren
- nur für eingeschriebene Studierende an Universitäten
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der Uni Liechtenstein
- Link zur Homepage der Uni Liechtenstein
Modulmobilität in Deutschland
Duale Hochschule Baden-Württemberg DHBW
- Teilnahmemöglichkeit an allen Veranstaltungen des International Study Program (ISP)
- SoSe (Frühjahrsemester) 01.04. - 30.06.
- WiSe (Herbstsemester) 01.10. - 31.12.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten, nur Bachelor
- keine Gebühren
- Link zur Homepage der DHBW Ravensburg
Hochschule Albstadt-Sigmaringen
- Teilnahmemöglichkeit an den Veranstaltungen aller Bachelorprogramme
- SoSe (Frühjahrsemester ) 01.03. - 31.07.
- WiSe (Herbstsemester) 01.10. - 28.02.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten, nur Bachelor
- es fallen Verwaltungsgebühren i. H. v. 152,80€ (Stand 01/2024) an
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Albstadt und zum Vorlesungsverzeichnis der Hochschule Sigmaringen
- Link zur Homepage der Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten
- Teilnahmemöglichkeit an den Veranstaltungen der Fakultäten:
- Betriebswirtschaft
- Eletrotechnik
- Informatik
- Maschinenbau
- Soziales und Gesundheit
- Tourismus-Management
- für eingeschriebene Studierende an Universitäten und Fachhochschulen
- es fallen Gebühren i. H. v. 102€ für den Studentenwerksbeitrag und das Semesterticket an
- Link zum Studiengangsverzeichnis der Hochschule Kempten
- Link zur Homepage der Hochschule Kempten
Pädagogische Hochschule Weingarten
- Teilnahmemöglichkeiten an Veranstaltungen aller Fachbereiche: Studium & Weiterbildung
- SoSe (Frühjahrsemester) 01.04. - 30.09.
- WiSe (Herbstsemester) 01.10. - 31.03.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- es fallen evtl. Verwaltungsgebühren i.H.v. 100,00 Euro an
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der PH Weingarten
- Link zur Homepage der PH Weingarten
RWU - Hochschule Ravensburg-Weingarten
- Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen aller Fachbereiche (außer Lehrveranstaltungen der Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung Bodensee-Oberschwaben)
- SoSe (Frühjahrsemester ) 01.03. - 31.07.
- WiSe (Herbstsemester ) 01.10. - 28.02.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- Verwaltungsgebühr i.H.v. (185 €)
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der RWU
- Link zur Homepage der RWU
Staatliche Hochschule für Musik Trossingen
- bei Eignung Teilnahmemöglichkeit an allen Veranstaltungen
- für eingeschriebene Studierende von Musikhochschulen
- Verwaltungsgebühren
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der HfM Trossingen
- Link zur Homepage der HfM Trossingen
Universität Konstanz
- Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen aller Fachbereiche
- SoSe (Frühjahrsemester) 01.04. - 30.09.
- WiSe (Herbstsemester) 01.10. - 31.03.
- für eingeschriebene Studierende aller Hochschularten
- keine Gebühren - Status an der Uni Konstanz - Gaststudium
- Link zum Vorlesungsverzeichnis der Uni Konstanz
- Link zur Homepage der Uni Konstanz
Zeppelin Universität Friedrichshafen
- Teilnahmemöglichkeit an Veranstaltungen aller Fachbereiche
- SoSe (Frühjahrsemester ) 20.01. - 31.05.
- WiSe (Herbstsemester) 01.09. - 31.12.
- nur für eingeschriebene Studierende an Universitäten
- keine Gebühren
- Link zur Homepage der Zeppelin Uni Friedrichshafen
Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Die Gasthochschule kann den Antrag auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Es gelten die Bedingungen der Gasthochschule. Das Kontingent ist begrenzt. Sollten mehr Anträge eingehen, als Plätze vorhanden sind, wird eine Auswahl anhand der bisherigen Studien- bzw. Prüfungsleistungen getroffen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Nominierung sind:
- Eine länderübergreifende Mobilität, d.h. das Modul wird an einer Hochschule in einem anderen Land durchgeführt
- Die sprachlichen Voraussetzungen liegen vor
- Die theoretischen und methodischen fachlichen Voraussetzung sind erfüllt
- Die Vorgaben bzw. Bedingungen der Gasthochschule werden eingehalten
Bitte beachten Sie: Die Gasthochschule kann festlegen, wie viele Studierende sie im Rahmen des Programms aufnehmen möchte, welche Fächer für das Programm geöffnet sind und welche Lehrveranstaltungen besucht werden können. Darüber hinaus kann die Gasthochschule festlegen, von welcher Hochschulart Studierende im Rahmen des Programms aufgenommen werden.