Das liebe Geld
Wie finanziere ich mein Studium als Elternteil?
Studierende, die sich für eine Elternschaft im Studium entscheiden oder mit Kindern das Studium aufnehmen, stehen oft vor der Herausforderung, die Finanzierung des Studiums neu zu planen und sie entsprechend ihrem Studierendenstatus, Beurlaubung ja oder nein, anzupassen.
Auf unserer Seite finden Sie einen ersten Überblick, was Ihnen an staatlichen Leistungen zusteht, welche Kredite und Stipendienprogramme existieren und welche Möglichkeiten der finanziellen Vergünstigungen es gibt. In Abhängigkeit von Ihrer Lebenslage und Ihrem Alter gibt es unterschiedliche Möglichkeiten Kredite zu beantragen oder an Stipendienprogrammen teilzunehmen. Informieren Sie sich auch gerne bei uns persönlich, welche Studienfinanzierung für Sie in Frage kommt.
Es kann sein, dass das Einkommen phasenweise sehr knapp ist bzw. sich die Finanzierung als schwierig gestaltet, wenn zum Beispiel das BAföG aufgrund von Beurlaubung wegfällt oder sich staatliche Leistungen (wie Wohngeld, etc.) gegenseitig ausschließen oder Leistungsträger nicht abgestimmt zusammenarbeiten. In solchen Fällen können Sie gerne die Sozialberatung von seezeit oder die Koordinierungsstelle Studieren mit Kind aufsuchen, um sich von uns beraten zu lassen.
Kredite und Stipendienprogramme
Bitte beachten Sie, dass sich eine BAföG-Förderung und eine Beurlaubung vom Studium aufgrund von Elternzeit ausschließen (siehe auch Beurlaubung). Eine alternative Studienfinanzierung zur Überbrückung der Beurlaubungszeit aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit kann HARTZ IV sein. Das Studium muss in einem solchen Fall allerdings unterbrochen werden, da der HARTZ IV Bezug nur gewährt wird, wenn nicht aktiv weiterstudiert wird.
Wollen Sie während der Beurlaubungsphase am Studium dranbleiben, ist dies zum Beispiel mit der Aufnahme eines Studienkredits oder mit der Teilnahme an einem Stipendienprogramm möglich.
Seezeit stellt eine umfassende Zusammenstellung über Kredite zur Studienfinanzierung zur Verfügung.
Eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten deutscher Stiftungen für Studierende gibt es auf den Seiten der Zentralen Studienberatung.
Für den Fall, dass Sie bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, sich zur Zeit noch in einem Angestelltenverhältnis befinden und mit dem Gedanken spielen, ein Studium aufzunehmen, ist das Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Ausbildung (sbb) sicherlich interessant für Sie.
Auch beim Deutschlandstipendium der Universität Konstanz werden Eltern explizit berücksichtigt.
Finanzielle Entlastung durch Einzelmaßnahmen
Die Bemühungen von seezeit und der Koordinierungsstelle Studieren mit Kind zielen darauf ab, die studentischen Familien mit Informationen, über Netzwerke und universitäre Einzelmaßnahmen finanziell zu entlasten. Folgende Möglichkeiten gibt es:
- Zuschussantrag-Erstausstattung: Über den lokalen Träger Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) wie auch über die Diakonie können Sie einen Zuschuss zur Erstausstattung beantragen. Der Zuschuss hilft den Eltern, die Grundausstattung für das Neugeborene anzuschaffen.
- Mensa Kids Card und Freitisch seezeit
- Strom-Sparcheck Caritas Konstanz
- Kinderbasare und Kleiderbörse
- Vergünstigung in der Kinderbetreuung städtisch: Je nach Einkommen der Eltern werden die Kinderbetreuungskosten von städtischer Seite bezuschusst. Den Zuschussantrag und Informationen finden Sie auf den Seiten der Stadt.
- Vergünstigung in der Kinderbetreuung universitär: Mit dem Studierende-Eltern-Pass (StEP) erhalten studierende Eltern zum Beispiel vergünstigte Tarife bei Angeboten der flexiblen Kinderbetreuung und einen Kopiergutschein pro Semester im Wert von 10 Euro.
Hinweis zur Krankenversicherung
In der Regel sind Sie als Studierende mit Kind bis zum 25. Lebensjahr bei Ihren Eltern familienversichert, für den Fall, dass Sie nicht mehr als 395 Euro an Einkommen beziehen.
Im Anschluss können Sie eine Pflichtversicherung (ca. 78 Euro) abschließen, solange Sie das 14. Fachsemester oder das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Danach erlischt die Pflichtversicherung. Sind Sie unverheiratet, müssen Sie sich freiwillig versichern, was mit ca. 158 € monatlich teuer werden kann. Steht der Studienabschluss in Aussicht, dann lohnt es sich, bei der Krankenversicherung eine Verlängerung der Pflichtversicherungsdauer zu erfragen.