Wie Sie Ihr Kind für das Kinderhaus Knirps & Co. anmelden
Vormerkung so früh wie möglich
Voraussetzung
Beide Eltern sind berufstätig bzw. studieren und mindestens ein Elternteil ist an der Universität Konstanz beschäftigt beziehungsweise zum Zweck der Ausbildung immatrikuliert.
Vormerkung
Bei Krippenplätzen (unter drei Jahren): Vormerkung im städtischen Portal so früh wie möglich. Je früher Sie nach der Geburt Ihres Kindes sich registrieren lassen, desto früher kommen Sie auf die interne Warteliste.
Gerne können Sie per Mail oder Telefon einen Termin für eine Besichtigung des Kinderhauses bei Frau Weinhammer vereinbaren.
Um Ihr Kind im Kinderhaus Knirps & Co. betreuen zu lassen, führen Sie bitte folgende Schritte aus:
- Füllen Sie die Kita-Vormerkung im Anmeldeportal der Stadt Konstanz aus.
- Schicken Sie bitte eine Kopie des Vormerkbogens sowie einen Arbeitsnachweis(e) und/oder eine Immatrikulationsbescheinigung von beiden Sorgeberechtigten an das Kinderhaus Knirps & Co.
Die Vormerkung für das jeweilige folgende Kindergartenjahr muss bis spätestens 1.3. erfolgen. Danach ist keine Berücksichtigung bei der Platzvergabe für das folgende Kindergartenjahr möglich.
Aufnahme
Die Aufnahme bzw. Platzvergabe erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Für die Aufnahme in die Krippe ist das Anmeldedatum und somit die Wartezeit entscheidend. Aufgrund folgender Gründe kann es jedoch zu Verschiebungen in der Warteliste und einer bevorzugten Aufnahme eines Kindes kommen:
- Aufnahme unter Berücksichtigung der Gruppenzusammensetzung nach Alter
- Aufnahme von Geschwisterkindern
Sie können bei der Aufnahme bevorzugt werden, wenn sowohl
- die Betreuung des älteren Geschwisters nicht länger als ein Jahr zurück liegt,
- als auch die Eltern weiterhin Mitglied im Verein Knirps & Co. geblieben sind und
- die Eltern sich durch besonderes soziales Engagement für den Verein auszeichnen.
- Aufnahme nach Platzkontingent
Bestimmte Plätze sind durch bestimmte Gruppen an der Universität vorreserviert. Die Aufnahme ist in einem solchen Fall an die Subventionsgeber gebunden.
- Aufnahme von Kindern mit Behinderung
Kinder mit Behinderung und/oder Kinder, deren Eltern behindert sind, können bei der Platzvergabe bevorzugt berücksichtigt werden, wenn die Behinderung von Kind oder Eltern die Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie in besonderem Maße erschwert.
- Wohnort
Für auswärtige Kinder (=Kinder, die nicht im Stadtgebiet Konstanz wohnen) steht nur ein begrenztes Platzkontingent zur Verfügung. Ist dieses ausgeschöpft, kann erst dann ein Platz an ein Kind aus der Schweiz oder Radolfzell z.B. vergeben werden, wenn wieder ein „Auswärtiger"-Platz frei wird.
Die Anmeldung auf der Warteliste bietet aus oben genannten Gründen keine Garantie, dass Sie zeitnah einen Platz bekommen.
Bitte beachten Sie, dass Krippen- und Kindergartenplätze in der Regel zu September frei werden. Die Wartezeit für einen Krippenplatz beträgt im Durchschnitt etwa 9 Monate.
Bei der Vergabe der Kindergartenplätze spielt das Anmeldedatum keine Rolle. Da es sich bei den Ü3-Plätzen jedoch nur um Ganztagsplätze handelt, wird neben den oben genannten Kriterien als Vergabekriterium noch der Umfang der Berufstätigkeit der Eltern mit herangezogen.
Aufgrund der momentanen Platzsituation werden keine Ü3-Plätze an Kinder vergeben, die nicht bereits als Krippenkind bei Knirps waren.
Wie geht es weiter?
Sobald ein Platz frei wird, werden wir mit allen in Frage kommenden Eltern per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Wir bitten Sie deshalb, Ihre E-Mail-Adresse bei der Vormerkung unbedingt anzugeben.
Zur regelmäßigen Aktualisierung der Warteliste werden wir Sie ein bis zweimal im Jahr anfragen, ob die Anmeldung noch aufrechterhalten wird. Bitte informieren Sie uns sofort, wenn Sie die Anmeldung zurückziehen oder sich Ihre Angaben geändert haben.
Für den Fall, dass Sie einen Platz bereits zugesagt haben (auch mündlich) und kurzfristig absagen, müssen wir Ihnen die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.