Schwangere Frau
© Johann Schmidt

Wenn ein kleiner Passagier an Bord kommt

Schwanger am Arbeitsplatz

Eine frühzeitige Beratung unterstützt Sie und Ihren Partner/Ihre Partnerin Mutterschutz, Elternzeit, Elternteilzeit, Elterngeld, Ihre Vertretung und Ihren Wiedereinstieg zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Beauftragten für Chancengleichheit.

Auch wenn Sie in Ihrer Abteilung Ihre Schwangerschaft noch nicht bekannt machen wollen, ist es ratsam gleich nach Bekanntwerden der Schwangerschaft einen Termin bei der Beauftragten für Chancengleichheit zu vereinbaren. Hier erhalten Sie Informationen zu Mutterschutz Elternzeit und Elterngeld Plus. Gemeinsam können wir einen Plan zu Elternzeit, Vertretung und Wiedereinstieg aufstellen.

Sicherheit für Sie und Ihr Baby

Die Betriebsärztin, Dr. Birgit Martens, oder die Sicherheitsingenieur*innen geben Auskunft über eine evtl. gesundheitliche Beeinträchtigung oder Belastung an Ihrem Arbeitsplatz. In den Laboren sind wegen evtl. Gefahrstoffe besondere Sicherheitsvorschriften für Schwangere zu beachten. Bestimmte Arbeiten dürfen Sie während der Schwangerschaft nicht ausüben. Bitte beachten Sie die Informationen unter Arbeitssicherheit.

Mutterschutz

Der Mutterschutz beginnt üblicherweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bereits während des Mutterschutzes kann eine Vertretung eingestellt werden. Lesen Sie hier die neuen Mutterschutzregelungen

Urlaubsanspruch

Bis zum Ende Ihrer Mutterschutzfrist (in der Regel bis acht Wochen nach der Geburt) haben Sie Anspruch auf Ihren Urlaub. Wenn der Mutterschutz z.B. im Dezember endet, haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Endet der Mutterschutz im Januar, haben Sie für dieses Jahr Anspruch auf ein Zwölftel Ihres Urlaubs. Diesen können Sie vor der Geburt oder auch nach der Elterzeit nehmen. Während der Elternzeit reduziert sich der Urlaubsanspruch.

Überlappende Einarbeitungszeit

Zur Einarbeitung einer Vertretungskraft für die Mutterschutzzeit und für die Übergabe bei der Rückkehr aus der Elternzeit, können Sie eine überlappende Einarbeitungszeit von insgesamt zwei Wochen beantragen. Diese können Sie auf Anfang und Ende der Vertretungszeit aufteilen. Den Antrag stellen Sie bitte an die Stellenkommission bei der Leiterin der Personalabteilung, Renate Pfeifer.

Weitere Anlaufstellen

ProFamilia Beratungsstelle Konstanz, Reichenaustr. 5a, 78467 Konstanz, Telefon 07531-26390, Fax 07531-15416. Beratung  bei allen Fragen und Problemen zu Partnerschaft, Sexualität, Familienplanung und Schwangerschaft durch fachlich fundiert ausgebildete Beraterinnen und Berater.

Der Sozialdienst katholischer Frauen in Konstanz unterstützt Menschen in und um Konstanz in der Schwangerenbetreuung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule durch Beratung, Treffen, Spielgruppen etc.