Moratorium zum Urheberrecht vereinbart
Zur Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK), der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT), bis zum 30. September 2017 ein Moratorium für die bisherigen Regelungen zum Urheberrecht nach §52a einzurichten, sagt Prof. Dr. Ulrich Rüdiger, Rektor der Universität Konstanz und als HRK-Vizepräsident zuständig für den Bereich Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs: „Ich bin sehr froh, dass die Verhandlungspartner sich auf dieses Moratorium verständigt haben. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass das bundesweit geschlossene Auftreten der Hochschulen gegenüber den bisherigen Planungen von KMK und VG WORT zu einem Erfolg geführt hat. Die Universität Konstanz hat dazu mit ihrem einstimmigen Senatsbeschluss vom 30. 11. 2016 einen wichtigen Beitrag geleistet.“
Der Senat der Universität Konstanz hat in seiner Sitzung vom 30. November 2016 einstimmig beschlossen, dem Rahmenvertrag zwischen KMK und VG WORT zu § 52a Urheberrechtsgesetz nicht beizutreten. Anstelle der bisherigen Pauschalvergütung durch die Länder sah dieser eine Einzelfallerfassung und –vergütung durch die einzelnen Hochschulen vor. Durch diese Regelung wäre ein enormer zusätzlicher Aufwand für die Dozierenden entstanden, den die Universität Konstanz für unzumutbar hält. Ohne den Beitritt wäre die elektronische Zugänglichmachung von Dokumenten nach § 52a Urheberrecht an der Universität Konstanz ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr möglich gewesen. Das Moratorium ermöglicht es nun den Lehrenden bis zum 30. September 2017, wie bisher Auszüge aus urheberrechtlich geschützten Quellen über digitale Plattformen bereitzustellen. Die Rechteinhaber werden dafür ebenfalls wie bisher mittels einer Pauschalzahlung vergütet.