Neue Regelung für Verträge von geprüften Hilfskräften:
Für geprüfte HK dürfen Verträge nur noch ausgestellt werden, wenn der Vertragsumfang mehr als 25 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten umfasst.
Uns liegt ein Schreiben des MWK vor, dass uns auf Grund einer Entscheidung des BAG faktisch untersagt ist, Verträge für geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Umfang bis zu 25 % der durchschnittlichen Regelarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten auszustellen da hier keine Qualifizierung vorausgesetzt werden kann.
Zitat aus der Urteilsbegründung:
„Der Gesetzgeber hat solche Arbeitsverhältnisse von der Anrechnung auf die Höchstbefristungsdauer ausgenommen, weil sie aufgrund ihres geringen Umfangs realistischerweise nicht zur wissenschaftlichen ... Qualifizierung genutzt werden können. Damit ist auch der Anwendungsbereich des Sonderbefristungsrechts für solche Arbeitsverhältnisse nicht eröffnet.“
Somit können wir inzwischen regelmäßig nur noch Verträge für geprüfte Hilfskräfte ausstellen, die mindestens 43 Monatsstunden umfassen.