Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte ab 1. April 2023

Das Rektorat hat am 8. Februar 2023 eine Erhöhung der Vergütungssätze für Hilfskräfte zum 1. April 2023 beschlossen.

Die neuen Vergütungssätze betragen demnach für:

Studentische Hilfskräfte (bleibt)

12,00 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

12,87 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

17,49 € pro Stunde


Die Kalkulationssätze erhöhen sich damit auf:
 

Studentische Hilfskräfte (bleibt)

15,30 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

16,40 € pro Stunde

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

21,80 € pro Stunde

Bitte berücksichtigen Sie diese Werte bei den Einstellungen für das Sommersemester 2023.

Die Stunden-Grenzen für geringfügige Beschäftigungen (bis 520 EURO) verändern sich entsprechend und betragen für:

Studentische Hilfskräfte

43,00 Monatsstunden

Wiss. Hilfskräfte mit Bachelor-Abschluss im konsekutiven Masterstudium

40,00 Monatsstunden

Wiss. Hilfskräfte mit Abschluss

dürfen nur mit mindestens 43 Monatsstunden eingestellt werden und sind daher automatisch über der GfB-Grenze

Bitte reichen Sie ggf. Änderungsanträge auf Stundenreduzierung fristgerecht ein.

Die aktuellen Kalkulationstabellen sowie einen Kostenrechner finden Sie auf den Internetseiten der Personalabteilung.