Für geprüfte HK dürfen Verträge nur noch ausgestellt werden, wenn der Vertragsumfang mehr als 25 % der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbeschäftigten umfasst.
Uns liegt ein Schreiben des MWK vor, dass uns auf Grund einer Entscheidung des BAG faktisch untersagt ist, Verträge für geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte mit einem Umfang bis zu 25 % der durchschnittlichen Regelarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten auszustellen da hier keine Qualifizierung vorausgesetzt werden…
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