Master of Education
M.Ed. Deutsch | Englisch | Französisch | Italienisch | Latein | Russisch | Spanisch
Auf dieser Seite erhalten Interessierte und Studierende Informationen zum Studium einer oder mehrerer Sprachen im Rahmen des Master of Education (M.Ed.).
1. Bewerbungsverfahren
Konkrete Informationen zur Bewerbung finden Sie auf den Seiten der Abteilung Studium und Lehre. Unter „Studienangebot – Lehramt Gymnasium“ sind für jedes Studienfach die wichtigsten Informationen zusammengefasst und die Bewerbungszeiträume, Zulassungsvoraussetzungen und Formalitäten angegeben.
Zur Zeit sind die sprachlichen Lehramtsfächer im Master of Education grundsätzlich nicht zulassungsbeschränkt. Beachten Sie bitte, dass sich dies in späteren Semestern ändern kann.
Die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen können Sie den Zulassungssatzungen entnehmen.
Bei Fragen zu den Themenkreisen Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation nutzen Sie bitte das Kontaktformular der Abteilung Studium und Lehre.
Beachten Sie bitte: Für die Einschreibung in den Master of Education ist grundsätzlich das Datum des Ablegens der letzten ausstehenden Prüfungsleistung im Rahmen des Bachelorstudiums (in beiden Hauptfächern und im überfachlichen Bereich) ausschlaggebend – in der Regel ist dies das Abgabedatum der Bachelorarbeit –, nicht deren Korrekturdatum. Das Bachelorzeugnis kann bis zu zwei Monate nach Aufnahme des Masterstudiums nachgereicht werden. Die mögliche Zulassung zum Masterstudium erfolgt in diesem Fall demnach vorbehaltlich.
2. Ansprechpersonen/Zuständigkeiten/Beratungsstellen
3. Studien- und Prüfungsordnung und Fachanhänge/Modulhandbücher
Für Lehramtsstudierende ab dem Wintersemester 2015/2016 gilt die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) des Landes Baden-Württemberg sowie die Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium (StPO) und die dazugehörigen Fachanhänge.
Machen Sie sich mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut – vorrangig mit den Fachanhängen –, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt! Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.
Am Ende des jeweiligen fachspezifischen Anhangs der sprachlichen Lehramtsfächer finden Sie den Studienverlaufsplan. Dieser stellt eine unverbindliche Empfehlung der Fachbereiche Linguistik und Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften dar, wie Sie Ihr Studium organisieren könnten. Kontaktieren Sie bei Fragen zur Organisation Ihre Studienberatung.
Informationen zu den einzelnen Modulen und Modulteilen (Qualifikationsziele, Lehrinhalte und ähnliches) erhalten Sie in den jeweiligen Modulhandbüchern des Master of Education.
4. Sprachkenntnisse als Studienvoraussetzung
Gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg sind in den sprachlichen Lehramtsfächern als Studienvoraussetzung bestimmte zusätzliche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Für den Master of Education sind hierbei zwei Fälle zu unterscheiden:
1. Absolventinnen/Absolventen des Bachelor of Education an der Universität Konstanz
Wurde der Bachelor of Education an der Universität Konstanz erfolgreich abgeschlossen, so gelten die Sprachkenntnisse für den Master of Education grundsätzlich als nachgewiesen und müssen nicht erneut überprüft werden.
2. Absolventinnen/Absolventen eines Bachelor of Arts/Science o.ä. (Quereinsteiger) oder eines Bachelor of Education einer anderen Hochschule
Absolventinnen bzw. Absolventen von Fachbachelorstudiengängen oder Studierende, die den Bachelor of Education oder einen vergleichbaren Studiengang an einer anderen Hochschule abgeschlossen haben, können die geforderten Sprachkenntnisse entweder, sofern sie bereits vorliegen, durch geeignete Dokumente (Abiturzeugnis, Jahresabschlusszeugnisse, Nachweise der bisherigen Hochschule, offizielle Sprachzertifikate usw.) nachweisen oder bis spätestens zur Anmeldung der schriftlichen Abschlussarbeit – unabhängig davon, in welchem Bereich diese angefertigt werden soll – nachholen.
Um frühzeitig gesichert festzustellen, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorliegen, sind alle relevanten Unterlagen – Abiturzeugnis und gegebenenfalls Nachweise durch weitere Jahresabschlusszeugnisse – bestenfalls bereits zu Beginn des Masterstudiums als Scan per E-Mail an die Studienberatung einzureichen. In diesem Zug werden, sofern nötig, auch die Zeiten für das Nachholen von Sprachkenntnissen auf die Regelstudienzeit angerechnet und im System verbucht (relevant für z.B. BAföG).
Beachten Sie bitte, dass die Studienberatung aus Gründen des Datenschutzes grundsätzlich keinen Zugriff auf Ihre Bewerbungsunterlagen hat und der Nachweis der Sprachkenntnisse deshalb auch nicht automatisch geschieht; hierfür müssen Sie die notwendigen Unterlagen separat bei der Studienberatung einreichen.
Die nachzuweisenden Sprachkenntnisse sind:
- für das Fach Deutsch: Kenntnisse des Englischen und Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache
- für das Fach Englisch: Kenntnisse des Englischen und entweder Latinum oder Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache
- für das Fach Französisch: Kenntnisse des Französischen und Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Italienisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
- für das Fach Latein: Latinum und Graecum
- für das Fach Russisch: keine zusätzlichen Sprachkenntnisse
- für das Fach Spanisch: Grundkenntnisse in Latein und Grundkenntnisse in einer zweiten romanischen Sprache
Kenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder vier Jahre Unterricht der Sekundarstufe (Endnote mindestens „ausreichend“) oder drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung durch das Abiturzeugnis oder Niveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen, GeR) nachgewiesen werden. Die Formulierung „drei Jahre der Sekundarstufe II mit Abiturprüfung“ ist so zu verstehen, dass die Fremdsprache in den letzten drei Jahren bis zum Abitur (G8: Stufe 10-12, G9: Stufe 11-13) belegt worden sein muss und dass der Schnitt der vier Halbjahre der Jahrgangsstufen I und II zusammen mit „ausreichend“ bewertet wurde. Es ist nicht erforderlich, dass dieses Fach für die mündliche oder schriftliche Abiturprüfung gewählt wurde.
Grundkenntnisse einer Sprache liegen vor, wenn entweder zwei Jahre Unterricht der Sekundarstufe durch das Abiturzeugnis (Endnote mindestens „ausreichend“) oder Niveau A2 (nach dem GeR) nachgewiesen werden.
Geht aus Ihrem Abiturzeugnis in der Sprachenfolge das notwendige Niveau oder die benötigte Anzahl an Unterrichtsjahren nicht eindeutig hervor, so sind zusätzlich die Abschlusszeugnisse der entsprechenden Schuljahre einzureichen.
Sprachkenntnisse, die an der Universität Konstanz nachgeholt werden können:
Kenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-VI“ und vier Semesterwochenstunden „Niveau avancé“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Latein I und II“)
Grundkenntnisse:
- Französisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Französisch I-IV“)
- Italienisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Italienisch I-IV“)
- Katalanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Katalanisch I-IV“)
- Latein (erfolgreiches Bestehen der Veranstaltung „Grundkenntnisse der lateinischen Sprache und Kultur für Studierende der romanischen Sprachen“)
- Portugiesisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Portugiesisch I-IV“)
- Spanisch (erfolgreiches Bestehen der Kurse „Spanisch I-IV“)
Weitere Sprachkenntnisse:
- Latinum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Fachstudienberatung durch Thomas Konrad)
- Graecum (Vorbereitungskurse für die Staatsprüfung; Informationen durch die betreffenden Lehrenden)
5. Aufbau der Lehramtsstudiengänge/Module der Fachwissenschaft
Das gesamte Lehramtsstudium ist unterteilt in einen Bachelor- und den darauf aufbauenden Masterstudiengang. Um zum Vorbereitungsdienst, d.h. zum Referendariat, in Baden-Württemberg zugelassen zu werden, muss der Masterstudiengang erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Berechnung der Leistungszahl für die Lehrerinnen- und Lehrereinstellung liegen neben der Note der Lehramtsprüfung zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes sowohl die Note des Bachelor- als auch die des Masterabschlusses zugrunde. Den konkreten Berechnungsschlüssel können Sie dem Informationsschreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 18. April 2018 entnehmen.
Struktur des Master of Education (120 ECTS-Punkte, in der Regel vier Semester)
- Fachstudium des ersten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
- Fachstudium des zweiten Hauptfachs inklusive Fachdidaktik
- Bildungswissenschaften inklusive Schulpraxissemester
- Masterarbeit
Module der Fachwissenschaft im Master eines sprachlichen Fachs
- I. Flexibilisierungsmodule: (Flex 1: in der Regel im B.Ed. &) Flex 2: in der Regel im M.Ed., siehe Punkt 7
- II. Pflichtmodul: unterschiedliche Leistungen (sprachspezifisch)
- III. Fachdidaktik: Fachdidaktik II: jeweils sprachspezifisch; Fachdidaktik III: im Fach Deutsch „Fachdidaktik Deutsch 3“ bzw. in einem fremdsprachlichen Fach „Fachdidaktik Fremdsprachen III“ oder die sprachspezifische „Fachdidaktik 3“, z.B. Englisch, Spanisch usw. (siehe dazu auch Punkt 8)
- IV: Masterabschluss: ggf. Masterarbeit (in Fach 1 oder 2 oder Bildungswissenschaften) und mündliche Abschlussprüfung
6. ZEuS – Vorlesungsverzeichnis/Veranstaltungen/Prüfungsleistungen
Vorlesungsverzeichnis
Die Veranstaltungen aller Fachbereiche und weiterer Einrichtungen sind im Vorlesungsverzeichnis über ZEuS einsehbar; hier ist die jeweilige Modulstruktur der Fachanhänge abgebildet.
Belegung von Veranstaltungen
Die für das Semester geplanten Veranstaltungen müssen in der Regel über den Studienplaner in ZEuS belegt werden. Beachten Sie bitte, dass die einzelnen Bereiche eventuell unterschiedliche Belegungszeiträume haben, diese sind jeweils auf den Detailseiten angegeben.
Anmeldung von Studienleistungen und studienbegleitenden Prüfungsleistungen
Studierende müssen sich über den Studienplaner in ZEuS für grundsätzlich alle studienbegleitenden Prüfungsleistungen (Klausuren, Hausarbeiten und andere) anmelden.
Die Anmeldezeiträume für die Sprachen im Lehramt sind in der Regel:
- im Wintersemester: 1. Dezember bis 15. Januar
- im Sommersemester: 1. Mai bis 15. Juni
Beachten Sie bitte, dass andere Fachbereiche eventuell andere Anmeldezeiträume haben.
Weitere Informationen zur Belegung und Anmeldung finden Sie im ZEuS-Wiki.
Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen TAN-Listen sind über das SB-Terminal zu finden.
Art der Prüfungsleistung: Vorgabe im Fachanhang
Beachten Sie bitte: In manchen Veranstaltungen werden unterschiedliche Arten der Prüfungsleistung angeboten, da unterschiedliche Studiengänge unterschiedlicher Prüfungsordnungen bedient werden. Wenn im Fachanhang Ihres Faches für einen Modulteil eine konkrete Vorgabe hinsichtlich der Art der Prüfungsleistung getroffen wird (z.B. „HA“ für Hausarbeit im literaturwissenschaftlichen Hauptseminar der Neueren Deutschen Literatur in Flexibilisierungsmodul 1 im Fach Deutsch), so ist diese unbedingt zu erfüllen; anderenfalls gilt das Modul als nicht abgeschlossen und es muss eine weitere Veranstaltung mit der korrekten Art der Prüfungsleistung absolviert werden. Machen Sie sich daher mit den für Sie geltenden Regelungen vertraut, die Kenntnis dieser wird vorausgesetzt!
7. Flexibilisierungsmodule
Wurde der Bachelor of Education an der Universität Konstanz abgeschlossen, so haben Sie festgelegt, ob Sie während des Bachelorstudiums beide Fächer im gleichen Umfang studieren („synchron“) oder ob Sie einen vorläufigen Schwerpunkt auf eines Ihrer Hauptfächer legen wollten („asynchron“). Von dieser Wahl hängt nun ab, welche Flexibilisierungsmodule (Flex 1 und 2) im Studium des Master of Education noch zu absolvieren sind:
- Wurde Flex 1 sowohl für Fach A als auch für Fach B im Bachelor absolviert, so ist während des Masterstudiums für beide Fächer jeweils Flex 2 abzuschließen. (Dies ist die von den Fachbereichen Linguistik sowie Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften dringend empfohlene Vorgehensweise!)
- Wurden für Fach A während des Bachelorstudiums sowohl Flex 1 als auch 2 absolviert und damit ein vorübergehender Schwerpunkt auf Fach A gelegt, so müssen im Master für Fach B sowohl Flex 1 als auch 2 abgeschlossen werden.
Zum Ende des gesamten Studiums müssen also in beiden studierten Fächern A und B jeweils Flex 1 und 2 absolviert sein, um die notwendige Gesamtzahl an ECTS-Punkten pro Fach vorzuweisen.
Für den Fall, dass der Bachelor of Education nicht an der Universität Konstanz bzw. dass ein Fachbachelorstudium absolviert wurde, ist in der Studienberatung individuell zu klären, ob und falls ja, welche Bereiche der Flexibilisierungsmodule nachgeholt werden müssen.
8. zwei fremdsprachliche Hauptfächer – Fachdidaktik III
Für „Fachdidaktik III“ kann in den fremdsprachlichen Hauptfächern (Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Russisch und Spanisch) entweder die fachübergreifende Veranstaltung „Fachdidaktik Fremdsprachen III“ oder die jeweils sprachspezifische „Fachdidaktik 3“ (z.B. „Fachdidaktik Englisch 3“, „Fachdidaktik Spanisch 3“ usw.) absolviert werden. Wird die fachübergreifende „Fachdidaktik Fremdsprachen III“ im Fall des Studiums zweier fremdsprachlicher Hauptfächer absolviert, so gilt sie ausschließlich für eines der beiden Fächer. Im anderen Fach ist dann die jeweils sprachspezifische „Fachdidaktik 3“ zu absolvieren. Die Verteilung der Veranstaltungen auf die Fächer ist grundsätzlich frei wählbar.
9. Masterarbeit
Die Masterarbeit kann wahlweise im einen oder im anderen wissenschaftlichen Fach oder im Bereich Bildungswissenschaften verfasst werden. Sie wird in der Regel im vierten Fachsemester angefertigt und es werden 15 ECTS-Punkte dafür vergeben.
Zulassungsvoraussetzungen/fachliche Besonderheiten
Um zur Masterarbeit in einem der sprachlichen Fächer zugelassen zu werden, ist es notwendig, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind bzw. sind die folgenden Punkte zu beachten:
- Die Immatrikulation in zwei Hauptfächern im Rahmen des Master of Education an der Universität Konstanz liegt vor.
- Der Prüfungsanspruch besteht in diesen beiden Hauptfächern und im Bereich Bildungswissenschaften.
- Die eventuell notwendigen Sprachkenntnisse (siehe oben Punkt 4) liegen vollständig vor.
- Für den Fall, dass der Bachelor of Education nicht an der Universität Konstanz abgeschlossen wurde: Die im Rahmen einer Nachqualifizierung für den Zugang zum Masterstudiengang erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind vollständig nachgewiesen.
- Englisch: Wird die Masterarbeit im Fach Englisch verfasst, ist sie in englischer Sprache anzufertigen.
- Französisch/Italienisch/Spanisch: Wird die Masterarbeit im Fach Französisch/Italienisch/Spanisch verfasst, kann sie in der Zielsprache des Studiengangs angefertigt werden.
- Russisch: Wird die Masterarbeit im Fach Russisch verfasst, kann sie mit Zustimmung des erstbetreuenden Gutachters in russischer Sprache angefertigt werden.
Prüfende und Fragen
Die Masterarbeit wird von zwei Personen des betreffenden Fachbereichs betreut, die Sie selbst ansprechen (es gibt keine diesbezügliche Zuteilung). Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren des betreffenden Fachbereichs, Professurvertretungen, Privatdozentinnen und -dozenten sowie im Fachbereich Linguistik Tina Bögel und Svenja Krieger.
Fragen zum Inhalt der Arbeit, zur Vorgehensweise und zu den Formalien im Hinblick auf beispielsweise die Seitenanzahl, die Formatierung und die korrekte Zitierweise sind mit den jeweiligen Prüfenden zu klären.
Thema und Bearbeitungszeit
Sie schlagen in Absprache mit den beiden Prüfenden ein Thema vor. Dieses wird Ihnen in der Regel dann vom Prüfungsamt zugeteilt. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt grundsätzlich vier Monate, kann jedoch auf begründeten Antrag um höchstens zwei Monate verlängert werden.
Anmeldungs- und Prüfungszeiträume
Die Masterarbeit muss beim Zentralen Prüfungsamt innerhalb fester Zeiträume angemeldet werden. Die Anmeldeunterlagen sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums im Zentralen Prüfungsamt per E-Mail bei Susanne Heinzelmann anzufordern.
Es gibt diese beiden Anmeldungs- und Prüfungszeiträume:
- Masterarbeit im Sommersemester
Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Februar, Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: 1. April
- Masterarbeit im Wintersemester
Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Juli, Beginn der 4-monatigen Bearbeitungszeit: 1. Oktober
Sobald alle notwendigen Angaben, das Thema und die Unterschrift der Prüfenden auf der Anmeldung vorliegen, ist das Formular zur Überprüfung per E-Mail an die Studienberatung zu senden, bevor es dann wieder an das ZPA gesendet werden kann.
Die allgemeinen Regelungen zur Anmeldung und Anfertigung der Masterarbeit können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 18 ff. entnehmen.
10. Mündliche Abschlussprüfung – Zulassung, fachliche Besonderheiten, Prüfende und Fragen
In den sprachlichen Lehramtsfächern ist für jedes Fach eine mündliche Abschlussprüfung abzulegen. Diese wird in der Regel im vierten Fachsemester erbracht und es werden 6 ECTS-Punkte dafür vergeben. Sie geht zu 50 % in die jeweilige Fachnote des Master of Education ein. (Die Bildung der Gesamtnote des Master of Education können Sie der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium unter § 26 entnehmen.)
Zulassungsvoraussetzungen
Spätestens eine Woche vor dem Termin der mündlichen Prüfung:
- Alle erforderlichen studienbegleitenden Studien- und Prüfungsleistungen im betreffenden Fach müssen benotet und korrekt verbucht sein.
- Die Masterarbeit muss eingereicht sein, sofern diese im selben Fach geschrieben wird.
Sollten diese Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die Zulassung nicht erfolgen.
Fachliche Besonderheiten
Deutsch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen drei Schwerpunktthemen:
- eines aus dem Bereich der Sprachwissenschaft
- eines aus dem Bereich der Neueren Deutschen Literatur
- eines aus dem Bereich der Neueren oder der Älteren Deutschen Literatur
An der Prüfung sind grundsätzlich zwei Prüfungspersonen beteiligt. Wird ein Schwerpunktthema aus dem Bereich der Älteren Deutschen Literatur gewählt, sind drei Prüfungspersonen beteiligt. Auf die Prüfung der drei Schwerpunktthemen entfallen jeweils 15 Minuten, die restliche Prüfungszeit von 15 Minuten entfällt auf die Prüfung von Grundlagen und Überblickswissen. Die Bewertung der einzelnen Schwerpunktthemen erfolgt jeweils durch die für das Schwerpunktthema verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Englisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung erfolgt in englischer Sprache. Konkrete Informationen zum literaturwissenschaftlichen Anteil der mündlichen Prüfung erhalten Sie hier.
Französisch/Italienisch/Spanisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in der studierten Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.
Latein: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Absprache mit ihrer Prüfungsperson drei Schwerpunkthemen:
- einen Prosaautor (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
- einen Dichter (bei umfangreichem Textcorpus Beschränkung auf ein Werk),
- einen weiteren Autor oder ein Sachthema aus der Zeit vom Altlatein bis zum Humanismus.
20 Minuten der Prüfung beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen gemäß Kompetenzen und Studieninhalten. Die Prüfung wird von einer Prüfungsperson unter Beisein eines Beisitzers/einer Beisitzerin durchgeführt. Die vier Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung.
Russisch: Die mündliche Prüfung dauert 60 Minuten. Ein Drittel dieser Prüfungszeit umfasst die Sprachwissenschaft, ein Drittel die Literaturwissenschaft und ein Drittel das Grundlagen- und Überblickswissen. An der Prüfung sind zwei Prüfungspersonen beteiligt, eine für den sprachwissenschaftlichen und eine für den literaturwissenschaftlichen Teil. Die Kandidatinnen und Kandidaten wählen in Abstimmung mit ihren Prüfungspersonen in Sprach- und Literaturwissenschaft je zwei Schwerpunktthemen. Die Bewertung der Prüfungsteile erfolgt jeweils durch die verantwortliche Prüfungsperson. Das Grundlagen- und Überblickswissen wird von den Prüfungspersonen gemeinschaftlich geprüft und bewertet. Die drei Prüfungsteile gehen zu gleichen Teilen in die Gesamtnote ein. Die Fachdidaktik ist nicht Gegenstand dieser Prüfung. Die Prüfung wird in russischer Sprache abgehalten, soweit nicht bei Gegenständen, die insgesamt nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen dürfen, der Übergang zur deutschen Sprache angezeigt erscheint.
Prüfende und Fragen
Die mündliche Abschlussprüfung in den sprachlichen Lehramtsfächern kann nur von den Professorinnen und Professoren der Fachbereiche sowie von weiteren Lehrenden mit entsprechender Prüfungsberechtigung abgenommen werden. Eine Auflistung der aktuell prüfungsberechtigten Personen finden Sie auf der Seite der Prüfenden in der mündlichen Abschlussprüfung.
Bei Fragen zu Inhalt und Ablauf der Prüfung wenden Sie sich bitte an die zuständigen Fachstudienberatenden der einzelnen Bereiche.
Beachten Sie für die Bereiche mit Voranmeldeverfahren (siehe Punkt 11): Nehmen Sie bitte Abstand von Anfragen an die Prüfenden im Hinblick auf die mögliche Übernahme der Prüfung außerhalb des offiziellen Zuteilungsverfahrens im Rahmen der Voranmeldung; die einzelnen Prüfenden haben keinen Einfluss auf die konkrete Zuteilung. Darüber hinaus sind Ihre thematischen Angaben und Präferenzen zu Prüfenden in der Voranmeldung ausreichend für eine sinnvolle und effektive Zuteilung.
11. Mündliche Abschlussprüfung – (Vor)Anmeldeverfahren und Prüfungszeiträume
Aus Kapazitätsgründen gibt es – zusätzlich zur allgemeinen Anmeldung über das Zentrale Prüfungsamt – für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Linguistik ein fachbereichsinternes Voranmeldeverfahren; dasselbe gilt für die Fächer Französisch, Italienisch und Spanisch im Fachbereich Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften.
Für die Fächer Latein und Russisch insgesamt sowie für den literaturwissenschaftlichen Bereich der Fächer Deutsch und Englisch ist eine solche Voranmeldung nicht notwendig, hierfür ist die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt ausreichend; die Studierenden müssen die möglichen Prüfenden bezüglich der Übernahme der Prüfung selbst ansprechen.
Vor der Anmeldung zur mündlichen Abschlussprüfung im Zentralen Prüfungsamt müssen sich die Studierenden demnach zunächst verbindlich im Fachbereich bzw. in den Fachbereichen voranmelden.
Die Fristen für die Voranmeldungen und Anmeldungen lauten:
- Mündliche Prüfung im Frühjahr (in der Regel Mitte April bis Mitte Mai)
Fachbereichsinterne Voranmeldung: bis 15. Juni des Vorjahres, Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Juli des Vorjahres
- Mündliche Prüfung im Herbst (in der Regel Mitte Oktober bis Mitte November)
Fachbereichsinterne Voranmeldung: bis 30. Dezember des Vorjahres, Anmeldung beim ZPA: 1. bis 15. Februar
Für die fachbereichsinterne Voranmeldung der mündlichen Prüfung muss das jeweilige Onlineformular ausgefüllt werden und innerhalb der oben genannten Fristen eingehen:
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Deutsch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Englisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Französisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Französisch (Literaturwissenschaft)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Italienisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Italienisch (Literaturwissenschaft)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Spanisch (Linguistik)
- Voranmeldung zur mündlichen Prüfung – Spanisch (Literaturwissenschaft)
Sobald die Prüfendenzuteilung in den Bereichen mit Voranmeldung abgeschlossen ist, werden die Studierenden per E-Mail durch die Sekretariate darüber informiert; dies geschieht in der Regel spätestens bis Ende Juni (Frühjahrstermin) bzw. bis Ende Januar (Herbsttermin) – sehen Sie von Nachfragen hinsichtlich der Zuteilung bei den Sekretariaten und der Studienberatung bitte ab. Danach können die Unterschriften aller Prüfenden und zuletzt die der Studienberatung (bestenfalls als digital unterschriebenes Dokument oder als Scan per E-Mail) auf den Anmeldeunterlagen des Zentralen Prüfungsamts eingeholt werden.
Die Unterlagen für die Anmeldung der mündlichen Prüfung über das Zentrale Prüfungsamt sind in den Wochen vor Beginn des jeweiligen Anmeldezeitraums per E-Mail bei Susanne Heinzelmann anzufordern und – vollständig ausgefüllt und unterschrieben – innerhalb der oben genannten Fristen wieder dort einzureichen.
Die genauen Prüfungstermine erhalten die Studierenden dann zusammen mit der offiziellen Zulassung zur Prüfung vom Zentralen Prüfungsamt.
Weiteres zur mündlichen Prüfung ist in § 18 ff. der Studien- und Prüfungsordnung für die Masterstudiengänge Lehramt Gymnasium geregelt.
12. Studienabschluss/Zeugnis
Sobald alle für den Abschluss relevanten Leistungen vorliegen und korrekt in ZEuS verbucht sind, ist das Zeugnis des Master of Education beim Zentralen Prüfungsamt und dort bei Susanne Heinzelmann zu beantragen.
13. Auslandsaufenthalt während des Studiums
Es gibt an der Universität Konstanz diverse Möglichkeiten, ein bis zwei Semester als Programmstudentin/-student oder Praktikantin/Praktikant im Ausland zu verbringen. Je nach Programm sind für die Beratung und für den Bewerbungsablauf verschiedene Stellen und Personen zuständig.
In den Sprachen im Lehramt werden die gemeinsamen europäischen Partnerschaften im Rahmen des Erasmus+ Programms der Europäischen Union von Melanie Hochstätter und Anja Christ betreut. Über das Erasmus+ Praktikum können auch selbstgesuchte Praktika im europäischen Ausland finanziell unterstützt werden.
Auf der Erasmus+ Humanities Homepage finden Sie Informationen zu den verfügbaren Plätzen für den Studierendenaustausch innerhalb der Partnerschaften und detaillierte Informationen zum Bewerbungsablauf. Ihre Fragen können zu den Sprechzeiten und per E-Mail geklärt werden.
Die außereuropäischen Programme und Partnerschaften werden zentral vom International Office der Universität Konstanz verwaltet. Über die Bewerbungsabläufe informieren die jeweils zuständigen Koordinatorinnen und Koordinatoren. Unter „Austauschprogramme“ können Sie sich auf den Seiten des Auslandsreferats vorab über die verschiedenen Optionen informieren.
Eine weitere und für Lehramtsstudierende sehr interessante Option ist ein Aufenthalt als Fremdsprachenassistentin/-assistent im Rahmen des Programms des Pädagogischen Austauschdienstes bzw. die Absolvierung des Praxissemesters an einer deutschen oder europäischen Auslandsschule. Weitere Informationen und Links hierzu finden Sie auf den Seiten des Kultusportals Baden-Württemberg und auf der Informationsseite „Auslandsstudium & Auslandspraktika“ der BiSE.