Ombudsperson für die Wissenschaft
Die Ombudsperson für die Wissenschaft ist eine Beratungs-, Vermittlungs- und Unterstützungseinrichtung der Universität Konstanz.
Sie steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität zur Verfügung. Diese können sich unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung ihrer Vorgesetzten oder der Universitätsleitung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis, deren möglichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktfällen an die Ombudsperson wenden, auch anonym. Dies gilt auch für Personen, die einen Hinweis auf wissenschaftliches Fehlverhalten zur Kenntnis gebracht haben (sogenannte Whistleblower) und dadurch möglicherweise Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind. Ebenso können sich eines Fehlverhaltens verdächtigte Personen an die Ombudsperson wenden.
Alle der Ombudsperson vorgetragenen Anliegen werden grundsätzlich strikt vertraulich behandelt. Personen, Institutionen oder Leitungsgremien, die nicht direkt betroffen sind, werden von der Ombudsperson nicht informiert. Die Gewährleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller in ein Verfahren involvierten Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus.
Grundlagen der Ombudsarbeit sind:
- DFG-Denkschrift, 2013: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft", de/en (pdf)
- DFG-Denkschrift, 2013: Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Empfehlungen der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft", de/en (e-Paper)
- Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Konstanz
- DFG-Verfahrensleitfaden, 2016: Gute wissenschaftliche Praxis (PDF, 455 KB)
Alternativ zur lokalen Ombudsperson an der Universität Konstanz können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unmittelbar und unabhängig von einem Bezug zur DFG an die von der DFG eingesetzten Ombudsperson für die Wissenschaft wenden. Dies kann beispielsweise bei hochschulübergreifenden Anliegen sinnvoll sein.
Die lokale Ombudsperson und auch die von der DFG eingesetzte Ombudsperson beraten, vermitteln und unterstützen. Sie sind keine Einrichtung zur förmlichen Untersuchung, Feststellung oder Sanktion von Fehlverhalten. Dafür gibt es an der Universität Konstanz und bei der DFG davon getrennte Einrichtungen.
Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten an der Universität Konstanz kann jedermann unmittelbar an die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten richten.
Weitere Informationen und Empfehlungen zur Wissenschaftlichen Integrität, Ombudsverfahren und Verfahren im Falle von wissenschaftlichem Fehlverhalten bieten die DFG, die Hochschulrektorenkonferenz sowie der Wissenschaftsrat an.