Konstanzer Kodex für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwischen Promotion und Professur (Nachwuchskodex)
Präambel
Die Universität Konstanz bietet nachhaltige Rahmenbedingungen, damit junge Forschende exzellente Forschung betreiben und national und international Anerkennung finden können. Die Universität Konstanz steht für eine Kultur der frühen Selbstständigkeit in der Forschung und unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwischen Promotion und Professur in der Vielfalt ihrer möglichen Karrierewege. Sie verfolgt eine Strategie der Internationalisierung, um im Wettbewerb die besten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt für Konstanz zu gewinnen und umgekehrt dem hoch qualifizierten Nachwuchs als Botschafterinnen und Botschafter der Universität einen Ruf auf attraktive Positionen national wie international zu ermöglichen. Die Universität vertritt insbesondere gegenüber Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zwischen Promotion und Professur eine Kultur der Wertschätzung und der Anerkennung von Vielfalt. Sie setzt sich entschlossen und kreativ dafür ein, Karriere- und Entscheidungswege transparent zu gestalten und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern maximale Planbarkeit zu ermöglichen.
Im „Konstanzer Kodex für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zwischen Promotion und Professur“ legt die Universität Konstanz ihre Leitlinien und Standards fest. Darauf aufbauend werden Details in fachbereichsspezifischen Zielvereinbarungen sowie der Evaluationsordnung für die Juniorprofessur definiert.
Der Kodex gilt für alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zwischen Promotion und Professur.
Darüber hinaus führt die Universität Konstanz für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, die sich unmittelbar in der Qualifikation für eine Professur befinden, die Position „Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerin und -wissenschaftler“ ein, mit der besondere Rechte und Standards für diese Gruppe festgelegt werden. Grundgedanke des Modells ist es, die Stellung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu verbessern und in der Vielfalt der Karrierewege untereinander gleiche Rechte und bestmögliche unterstützende Förderung zu gewährleisten. „Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ tragen eine besondere Eigenverantwortung für ihre Karriere, indem sie ein eigenständiges Forschungsprofil und eine wahrnehmbare Unabhängigkeit von anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern etabliert haben.
Zur Gruppe der „Unabhängigen Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ gehören Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, Research Fellows des Zukunftskollegs und exzellente Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die erkennbar eine eigenständige wissenschaftliche Betätigung mit dem Ziel einer wissenschaftlichen Karriere ausüben. Die Zuerkennung der Position erfolgt über ein transparentes, schriftlich festgelegtes Antragsverfahren.
Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erhalten die Position „Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ mit ihrer Ernennung. In einigen Bereichen gelten für sie ergänzende Regelungen.
1. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung in der Forschung
Die Universität Konstanz ermöglicht Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern nach der Promotion eine frühe Selbstständigkeit in der Forschung und unterstützt hiermit die Profilierung des Nachwuchses: Die eigenständige Einwerbung und Durchführung von Projekten, Freiräume für konzentrierte und kreative Forschung durch Freistellungsmöglichkeiten sowie finanzielle Anreize (zum Beispiel die Bereitstellung besonderer Mittel im Ausschuss für Forschungsfragen (AFF)) tragen dazu bei. Sie partizipieren wie alle anderen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Programmpauschale eigenständig eingeworbener Drittmittel. Darüber hinaus sind sie antragsberechtigt im Ausschuss für Forschungsfragen (AFF).
Es gelten für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis.
„Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ erhalten nach Zuerkennung der Position an der Universität Konstanz eine schriftliche, verbindliche Aussage über die Nutzung von Ressourcen, das heißt Büro- und Laborräume, Verbrauchsmaterial und Forschungsmittel.
Juniorprofessorinnen und -professoren erhalten eine Grundausstattung und einen jährlichen Grundbetrag zur Unterstützung des Aufbaus eines eigenen Forschungsprofils.
2. Beteiligung an der und Befähigung zur Lehre
Die Universität Konstanz erwartet die Beteiligung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Lehre in einem für ihre Qualifikation förderlichen Umfang. Sie unterstützt die hochschuldidaktische Fortbildung.
Forschende in der Postdocphase werden früh an die Übernahme von Betreuungs- und Prüfungsverantwortung herangeführt.
„Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ sind in Absprache mit dem zuständigen Fachbereich zur Durchführung eigenverantwortlicher Lehre berechtigt. Die Universität gewährt ihnen nach Maßgabe der jeweiligen Prüfungsordnungen Prüfungsrechte für die eigenen Lehrveranstaltungen und bei von ihnen betreuten Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten.
3. Transparenz und Planbarkeit der Karrieren
Die formalen Anforderungen an Qualifikationsschritte (zum Beispiel Stellenvergabe, Zwischenevaluation, Habilitation, Tenure Track) werden zu Beginn der wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Konstanz verbindlich formuliert und transparent gemacht: Dazu gehört die Festlegung von Leistungs- und Qualitätskriterien. Diese berücksichtigen die familiären Bedingungen und relevante Kriterien zur Berücksichtigung von Diversität wie akademisches Alter. Bei der Festlegung von Beschäftigungslaufzeiten werden die individuellen Karrierepläne mit bedacht.
Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern wird im Rahmen des geltenden Rechts im Wissen um die exzellente Nachwuchsförderung der Universität Gelegenheit gegeben, sich in regulären, kompetitiven Berufungsverfahren für Professuren an der eigenen Universität zu behaupten.
Die universitätsweiten Kriterien zur Zwischenevaluation und Tenure Track-Evaluation bei Juniorprofessuren orientieren sich grundsätzlich an den fachspezifischen Standards in Forschung und Lehre. Durch die Verdeutlichung der gestellten Anforderungen werden die Aufgabenprofile für die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren planbarer. Das Evaluationsverfahren ist für die gesamte Universität Konstanz in der Evaluationsordnung für die Juniorprofessur festgeschrieben. Die Evaluationskriterien werden der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor vor Aufnahme der wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Konstanz schriftlich mitgeteilt.
Um die Planbarkeit der wissenschaftlichen Karrieren zu erhöhen, strebt die Universität Konstanz an, Juniorprofessuren verstärkt mit Tenure Track-Optionen zu versehen.
Die Universität Konstanz ist sich bewusst, dass nicht alle Nachwuchswissenschaftler und -wissenschaftlerinnen, die sie fördert, Positionen an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen erhalten werden können. Sie unterstützt daher auch den Weg in Karrieren, die in andere Berufsfelder hineinführen, aktiv.
4. Beteiligung und Interessensvertretung
Die Universität beteiligt alle Statusgruppen des wissenschaftlichen Nachwuchses in angemessener Weise an allen Entscheidungsprozessen: Über die reguläre Interessenvertretung (in Senat, Sektionsgremien etc.) hinaus unterstützt und vertritt eine Prorektorin bzw. ein Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs die Interessen der Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Der Ausschuss für Forschungsfragen (AFF) ist das beratende Gremium der Universität Konstanz für Fragen der strukturellen Nachwuchsförderung.
Das Rektorat pflegt einen regelmäßigen Kontakt mit der Gruppe der „Unabhängigen Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und-wissenschaftler“
5. Begleitung und wissenschaftliche Betreuungspersonen
Die Universität Konstanz verpflichtet sich, eine angemessene Betreuung durch erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als wesentliche Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg des wissenschaftlichen Nachwuchses anzuerkennen und damit die Qualität der Betreuung zu sichern und zu verbessern.
Alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler erhalten die Möglichkeit durch eine Vertrauensperson (sogenannte Wissenschaftliche Vertrauenspersonen) von Beginn ihrer Tätigkeit in Konstanz an begleitet zu werden. Diese Vertrauenspersonen sollen durch ihre Kenntnis der Wissenschaftslandschaft einen Beitrag zur Entwicklung von Karrierezielen und zur erfolgreichen Profilierung leisten: Sie unterstützen die jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler bei der Karriereplanung innerhalb des universitären und außeruniversitären Systems und berücksichtigen dabei die geschlechter- und familiengerechte Ausgestaltung der Karrierewege.
Die Wissenschaftlichen Vertrauenspersonen können Betreuerinnen und Betreuer oder Arbeitsgruppenleiterinnen und Arbeitsgruppenleiter (soweit formal vorhanden) sein oder frei gewählt werden. Sie führen regelmäßige Gespräche zur Karriereentwicklung mit den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zwischen Promotion und Professur. Die Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler können diese Begleitung ablehnen.
Juniorprofessorinnen und -professoren werden durch eine Vertrauenskommission von Beginn ihrer Tätigkeit in Konstanz an begleitet: Die Kommission besteht aus drei Vertrauenspersonen, zwei fachnahen (universitätsintern und -extern) und einer fachfernen. Die Kommission unterstützt die Entwicklung von Karrierezielen und die erfolgreiche Profilierung. Die Vertrauenskommission vereinbart mit den Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, unter Berücksichtigung der Leistungs- und Qualitätskriterien, Ziele, die zu einer erfolgreichen (Zwischen-)Evaluation beitragen. Hierzu sind regelmäßige Treffen der Vertrauenskommission mit der Juniorprofessorin oder dem Juniorprofessor (spätestens sechs Monate nach Beginn der Tätigkeit und nach 2,5 Jahren) zu vereinbaren. Vor dem Einsetzen der Vertrauenskommission wird Transparenz zu deren Mitwirken in den Evaluationen geschaffen. Die Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren können diese Begleitung ablehnen.
Bei Interessenkonflikten zwischen Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern und universitären Einrichtungen fungiert eine der Vertrauenspersonen bzw. die gesamte Kommission als Mittler.
6. Chancengleichheit und familienfreundliche Rahmenbedingungen
Die Universität Konstanz praktiziert ihre Nachwuchsförderung im Sinne ihres Gender Kodex und ihres Gleichstellungsplans mit fachspezifischen Zielvorgaben und Maßnahmen: Im Wissen, dass die Karrierestufe nach der Promotion für die Einbindung von Wissenschaftlerinnen besonders wichtig ist, stellt sie sicher, dass alle Förderinstrumente und -maßnahmen geschlechtergerecht gestaltet sind. Sie bietet Arbeits- und Forschungsbedingungen, die der Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung tragen und die ein ausgewogenes Verhältnis von Berufs- und Privatleben ermöglichen, wie zum Beispiel durch das Angebot von regulärer und flexibler Kinderbetreuung und durch Unterstützung von Dualen Karrierepaaren.
7. Personalentwicklung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und begleitende Fördermaßnahmen
Die Universität sieht sich in der Verantwortung, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern optimale Bedingungen für ihre wissenschafts- und lehrrelevante Weiterqualifikation sowie ihre Karriereförderung zu bieten:
Auf der Basis des Gesamtkonzeptes der akademischen Personalentwicklung für alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Universität bieten das Academic Staff Development und die integrierte Hochschuldidaktik wissenschafts- und lehrrelevante Kompetenzentwicklung. Die Einrichtung arbeitet universitätsweit für alle Fächer und unterstützt alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit professionellem Coaching (inklusive Lehrcoaching), fachübergreifenden Workshops und Information rund um die wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Karriere und die Hochschuldidaktik.
Ein eng verzahntes Netzwerk an universitären Einrichtungen wie Forschungssupport, Referat für Gleichstellung und Familienförderung sowie Welcome Center und Career Service unterstützen die erfolgreiche berufliche Tätigkeit des wissenschaftlichen Nachwuchses an der Universität Konstanz. Ihre Angebote stehen allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zwischen Promotion und Professur offen.
8. Sichtbarkeit
Internationale Sichtbarkeit ist für alle Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler eine wichtige Grundlage zur Förderung von inner- und außeruniversitären Forschungskooperationen und ist damit Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Universität: Die Universität wünscht die Teilnahme von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an nationalen wie internationalen Tagungen und Konferenzen. Maßnahmen zur Bildung von wissenschaftlichen Netzwerken des wissenschaftlichen Nachwuchses werden unterstützt. Die Universität ist sich der Bedeutung von Auszeichnungen und Preisen bewusst und nutzt aktiv ihr Vorschlagsrecht für Wissenschaftspreise. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion haben die Möglichkeit auf der Forschungsplattform SciKon mit ihrer Forschung sichtbar zu werden und werden aufgefordert, sich dort zu präsentieren.
„Unabhängige Konstanzer Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler“ erhalten die Gelegenheit als eigenständige Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler auf der Website des Fachbereichs aufzutreten.
9. Monitoring
Die Universität Konstanz bezieht die Situation des wissenschaftlichen Nachwuchses ausdrücklich in ihr Monitoringsystem ein, um zeitnah auf mögliche Probleme auf dem Qualifikationsweg reagieren zu können und Wirkungen der geschlechtergerechten Nachwuchsförderung beobachten und bewerten zu können.