Abschrankung und Bewirtschaftung Parkplatz Nord

Parkplatz Nord wird ab 03. Dezember 2018 mit einer Schrankenanlage mit Kassenautomaten bewirtschaftet.

Wie viele von Ihnen sicher bereits bemerkt haben, finden am Parkplatz Nord Bauarbeiten statt. Es ist geplant, diesen Parkplatz ab Dezember 2018 mit einer Schrankenanlage mit Kassenautomaten zu bewirtschaften.

Das für diesen Parkplatz zuständige Unternehmen, die Parkraumbewirtschaftung Baden-Württemberg (PBW), hat die Beschrankung aus mehreren Gründen beschlossen: Durch zunehmendes Parken außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen war die Sicherheit auf dem Parkplatz gefährdet. Hinzu kommt, dass das Land Baden-Württemberg die Einführung der Entgeltpflicht für Parkplätze der Landesbehörden und Dienststellen vorgesehen und grundsätzlich beschlossen hat.

Daher haben Universität und Personalrat mit der PBW über die Konditionen und Parkgebühren an den Parkplätzen der Universität verhandelt und eine Einigung erzielt. Aus den neu verhandelten Verträgen ergeben sich sowohl für das Parkhaus Süd als auch für den Parkplatz Nord folgende Gebühren:

– Beschäftigte der Universität Konstanz zahlen für eine Dauerparkberechtigung 14 Euro im Monat. Jeder Landesbedienstete kann maximal eine Dauerparkberechtigung erwerben, wobei sich der/die Beschäftigte für Parkplatz Nord oder Parkhaus Süd entscheiden muss. Online kann diese über www.pbw.de/mypbw beantragt werden. Bitte beachten Sie, hierfür die vollständige dienstliche E-Mail-Adresse zu nutzen (vorname.nachname@uni-konstanz.de, die Abkürzung @uni.kn bitte nicht)

– Kurzparker zahlen 1,50 Euro pro Tag, bei mehrmaliger Ein-und Ausfahrt 2 Euro pro Tag.

Auch für die Parkplätze Ost und Uni-Sport bietet die PBW neben der Tageskarte für 1,50 Euro eine Monatskarte an.

Mit dem Monatsticket kann 30 Tage am Stück geparkt werden. Das Ticket bleibt auch gültig wenn während dieser Zeit aus- und wieder eingefahren wird. Bitte beachten Sie, dass ein Parkvorgang nur möglich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt Stellplätze vor Ort frei sind. Sind alle Stellplätze belegt, ist das Parken auch für Inhaber eines gültigen Monatstickets nicht möglich. Das Monatsticket gilt nur für den Parkplatz an dem es gelöst wurde.

Handhabung:

Pkw auf einem freien Stellplatz parken

Parkschein lösen

a.    Ziffern des Kfz-Kennzeichen eingeben. Beispiel: S-KN 2018 => Eingabe: 2018

b.    Mit Münzen 14,00 € passend zahlen. Automat wechselt nicht

c.    Parkschein anfordern

Parkschein entnehmen und von außen gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen

Bitte beachten Sie auch, dass die ausgegebenen Chipkarten zum Lösen eines kostenlosen Parktickets für Universitätsbedienstete sowie die bereits gelösten Parktickets mit Inbetriebnahme der Schrankenanlage im Dezember 2018 auf den Parkplätzen Nord, Ost und Sport ihre Gültigkeit verlieren und nicht mehr ausgegeben werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Waldefried Hurrle, Facility Management.