Für eine Risikobewertung
Konstanzer Human- und Umwelttoxikologe diskutierte gemeinsam mit Fachkollegen mit EU-Kommissar über hormonwirksame Substanzen.
Am 3. Mai 2016 hatte der Kommissar für Gesundheit und Nahrungsmittelsicherheit Dr. Vytenis Povilas Andriukaitis mit renommierten Wissenschaftlern, die sich seit vielen Jahren mit der Bewertung hormonwirksamer Substanzen beschäftigen, ein Gespräch in Brüssel. Beteiligt war auch der Konstanzer Human- und Umwelttoxikologe Prof. Dr. Daniel Dietrich. Eines der wichtigsten Themen war die „zum Teil sehr einseitige Information der Öffentlichkeit und der Europäischen Kommission über die propagierte Gefährlichkeit hormonwirksamer Substanzen (endocrine disrupting chemicals: EDCs), die wissenschaftlich nicht belastbar sind und die der großen Erfahrung mit therapeutisch eingesetzten hormonwirksamen Arzneimitteln widersprechen“, wie die Wissenschaftler in einer Erklärung bekanntgeben. Demgegenüber legten sie dar, dass die anstehende Regulierung hormonwirksamer Substanzen durch die Europäische Kommission auf der Grundlage anerkannter wissenschaftlicher Kriterien, das heißt einer Risikobewertung, geschehen kann. „Interessensvertreter“, so die renommierten Wissenschaftler, hätten dazu im Gegensatz wiederholt eine Regulierung gefordert, die rein auf der Identifizierung einer hormonähnlichen Wirkung basiere, nicht aber auf einer immer notwendigen Risikobewertung.
Vollständiger Bericht unter: www.presseportal.de/pm/120521/3324687.